Wärmewende

Habecks Heizgesetz: Jetzt will die FDP noch eine Nachbesserung

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Die Ampel hat sich eigentlich schon auf die Details zum Heiz-Gesetz geeinigt. Doch nun meckert die FDP erneut. Gibt es jetzt nochmal Streit?

Berlin – Nach langem Ringen soll es diese Woche so weit sein: Am Mittwoch (19. April) will die Ampel-Koalition die Wärmewende auf den Weg bringen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 festlegen will, soll im Kabinett beschlossen werden. Über das Gesetz wurde im Vorfeld viel diskutiert, da es Gebäudeeigentümer vor große Herausforderungen stellt. Ziel ist es schließlich, bis 2045 emissionsfrei zu heizen.

GEG: Umrüstung auf Wasserstoff bis 2035

Kurz vor Schluss meldet die Bild-Zeitung nun, dass die FDP noch immer was am GEG zu meckern hat. Dabei hatte die Koalition gemeinsam den finalen Entwurf abgesegnet – zusammen mit der FDP. Konkret geht es wieder um das Thema Ökogas.

Das GEG bestimmt, dass nach 2024 nur noch bestimmte Heizsysteme neu eingebaut werden sollen. Dazu gehören Wärmepumpen, Fernwärmesysteme, Biomasseheizungen (beispielsweise Pelletkessel), solarthermische Anlagen oder Gas-Heizungen, die auf Ökogas umgestellt werden können. Ökogase sind laut GEG vor allem Biomethan und Wasserstoff. Dass Gas-Heizungen weiterbetrieben werden können, um später auf Wasserstoff umzurüsten, war auf Bitten der FDP aufgenommen worden.

Um eine neue Gas-Heizung nach diesen Vorgaben zu installieren, müssen allerdings Fristen eingehalten werden. Diese sind:

  • Bis zum 1. Januar 2030 muss die Heizung zu 50 Prozent grüne Gase verwenden
  • Bis zum 1. Januar 2035 muss die Heizung zu 65 Prozent grünen oder blauen Wasserstoff verwenden

Für die Umrüstung der Infrastruktur auf Wasserstoff zuständig sind die Gasnetzbetreiber. Sie müssen den Verbrauchern garantieren, dass bis zum Stichtag der Wasserstoff zur Verfügung stehen wird.

Die Wasserstoff-Farben

Die unterschiedlichen Wasserstoff-Farben lassen erkennen, wie der Wasserstoff hergestellt wurden:

Grüner Wasserstoff: Herstellung aus Wasser (H₂O), das in seine Komponente Wasserstoff (H) und Sauerstoff (O₂) zerlegt wird. Bei der Herstellung wird ausschließlich Strom aus Erneuerbaren verwendet. Grüner Wasserstoff ist also CO₂-neutral.

Blauer Wasserstoff: Bei der Herstellung werden fossile Energiequellen verwendet, daher entsteht CO₂ als Abfallprodukt. Allerdings wird beim blauen Wasserstoff das CO₂ unter der Erde gelagert, es gelangt also nicht in die Atmosphäre.

Es gibt auch andere Wasserstoff-Farben (türkis, grau, gelb), die bei der Herstellung alle fossile oder atomare Energie verwenden.

Wasserstoff ist als Heiz-Option noch nicht reif – und wird es vielleicht auch nie

Genau das kritisiert nun aber die FDP. Laut dem Verband Kommunaler Unternehmen reichen diese Fristen nämlich nicht aus, um eine Wasserstoff-Versorgung garantieren zu können. Die FDP wirft den Grünen jetzt vor, ihren Wärmepumpen-Plan damit klammheimlich durchzudrücken.

FDP-Wohnexperte Daniel Föst forderte gegenüber der Bild daher, das Gesetz so umzuschreiben, dass die Ökogas-Umrüstung möglich ist:  „Wenn Versorger sich verpflichten, auf Ökogas umzusteigen, muss das möglich sein.“

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will am Mittwoch sein Heiz-Gesetz im Kabinett beschließen.

Die Wahrheit sieht jedoch etwas anders aus. Es stimmt zwar, dass die Fristen für die Wasserstoff-Umrüstung kaum einzuhalten sind. Das liegt jedoch nicht daran, dass die Umrüstung einfach mehr Zeit braucht. Der Grund ist vielmehr, dass die Umrüstung auf Wasserstoff nicht möglich ist, weil Wasserstoff als Heiz-Alternative (noch) nicht reif ist. Experten sind sich auch überhaupt nicht einig, ob das jemals passieren wird.

Gasnetzbetreiber werden auch kaum mit der Umrüstung ihrer Infrastruktur beginnen, solange es keine Garantie dafür gibt, dass die Technologie jemals massentauglich wird. Sie haften auch, wenn die Umrüstung bis 2035 nicht klappt – und müssen dann für die entstandenen Mehrkosten der Kunden aufkommen.

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Ehrlicher Umgang mit Wasserstoff politisch unmöglich

Im Grunde gäbe es zwei Möglichkeiten für die Regierung, um mit dem Thema Wasserstoff im Gesetz ehrlicher umzugehen. Das GEG könnte, so wie die FDP es fordert, die Fristen für die Wasserstoff-Umrüstung verlängern. Statt bis 2035, könnte die Umrüstung beispielsweise bis 2040 erlaubt sein. Damit hätte man fünf Jahre zusätzlich Zeit, um die Reife von Wasserstoff als Heizquelle abzuwarten und die Infrastruktur dafür anzupassen.

Das Problem an dieser Option ist jedoch, dass - wenn Wasserstoff auch bis 2040 nicht reif sein sollte - Verbrauchern damit noch fünf Jahre Zeit bliebe, um auf eine Alternative (Wärmepumpe, Fernwärme o.ä.) umzurüsten. Das ist ganz schön knapp bemessen. Die andere Möglichkeit wäre das Thema Wasserstoff aus dem GEG zu streichen. Das wird die FDP aber wohl kaum mittragen, da es gegen den Grundsatz der Technologieoffenheit verstößt.

Rubriklistenbild: © Britta Pedersen/dpa

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