VonAmy Walkerschließen
Die Ampel-Koalition hat sich zu den Heizungsplänen geeinigt. Millionen Immobilien müssen demnach in den nächsten Jahren energetisch saniert werden. Viele Eigentümer werden sich das aber kaum leisten können.
Berlin – Die Einigung der Ampel-Koalition zur Wärmewende steht. Details werden nun nach und nach bekannt. Bis Ende des Monats soll das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) fertig sein und dann beschlossen werden. Fest steht schon, dass ab 1. Januar 2024 dann keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden sollen. Jede neu eingebaute Heizung soll zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Bis 2045 soll dann mit den fossilen Heizsystemen Schluss sein.
Heizungstausch: Frage der Finanzierung bleibt weiter völlig unklar
Auch wenn es eine Einigung innerhalb der Politik gibt, bleiben viele wichtige Details weiter unklar. Immer wieder betont die Ampel, dass „keiner im Stich gelassen“ werde und dass es umfangreiche finanzielle Unterstützung geben soll. Wie genau sie aussehen soll, bleibt aber vielfach unklar.
Dabei sind auch noch zentrale Punkte zu klären. Einer der wichtigsten betrifft die Finanzierung. Die energetische Sanierung einer Immobilie kann, je nach Alter, Größe und Sanierungsstand, schnell in den höheren fünfstelligen Bereich gehen. Denn mit dem reinen Austausch der Heizung ist es lange nicht getan: Viele Immobilien müssen gedämmt, Fenster und Türen müssen ausgetauscht, Leitungen für neue Heizsysteme gelegt werden. Und im Fall von Wohnungseigentümergemeinschaften müssen erst Streitigkeiten zwischen den Besitzern beigelegt werden.
Eigentumswohnung könnte zur Falle werden
Fast 23 Prozent der Immobilienbesitzer in Deutschland sind Wohnungseigentümer. Das sind rund 14 Millionen Eigentumswohnungen, in denen die solche Baumaßnahmen, die die gesamte Wohngemeinschaft betreffen, erst abgestimmt werden müssen. Das ist auch logisch: Wenn ein Eigentümer das Dach dämmen lassen will, muss das erst mit den anderen Eigentümern im Haus besprochen werden. Die Kosten werden nämlich in der Regel aufgeteilt. Aber was, wenn sich nicht jede Partei im Haus die nötigen Maßnahmen leisten kann? Bekommen dann diese Parteien Unterstützung vom Bund, während die Eigentümer, die das Geld haben, alles selbst bezahlen? Antworten zu diesen Fragen bleiben noch schuldig.
Kritisch könnte es in den Wohnungseigentümergemeinschaften werden, wenn sich die Eigentümer über die Baumaßnahmen nicht einig werden. Laut Wohneigentümergesetz (WEG) braucht es eine „doppelt qualifizierte Mehrheit“, also zwei Drittel der Eigentümer, um bauliche Maßnahmen zu beschließen. Was passiert, wenn es eine zwei-Drittel-Mehrheit für die Sanierung gibt, aber das letzte Drittel sie sich schlicht nicht leisten kann? Damit würden manche Personen in die Zahlungsunfähigkeit rutschen und, laut einer Rechtsanwältin, die in der WirtschaftsWoche zitiert wird, wären dann sogar Zwangsversteigerungen denkbar.
Viele Immobilienbesitzer in Deutschland haben kaum Rücklagen
Das ist zugegeben der Worst Case. Dennoch braucht es auch für die denkbar schlimmsten Szenarien dringend Lösungsvorschläge aus der Regierung. Und es ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass mit der Wärmewende viele Immobilienbesitzer ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen müssen.
Laut einer Studie im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), die dem Spiegel vorlag, haben rund 12 Prozent aller Immobilienbesitzer, die nur eine Immobilie besitzen und diese auch selbst nutzen, weniger als 30.000 Euro Vermögen zur Verfügung. Aus eigener Kraft können sich diese Personen die Wärmewende kaum leisten. Allerdings hat über die Hälfte dieser Besitzer mehr als 30.000 Euro an Vermögen. Das durchschnittliche Vermögen der Immo-Besitzer liegt bei knapp 60.000 Euro. Damit wird die Finanzierung der energetischen Sanierung für viele zumindest in der Theorie realistischer.
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