Übertragungsnetzentgelte

Höhere Entlastungen für Stromkunden – nun schaltet sich Merz-Ministerin ein

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Die Merz-Regierung plant Entlastungen bei den Stromkosten. Wirtschaftsministerin Reiche fordert die Betreiber auf, die Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben.

Berlin – Die hohen Energiekosten belasten deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will nun sicherstellen, dass die von der Merz-Regierung geplanten Entlastungen bei Stromkosten auch wirklich bei den Verbrauchern ankommen.

Merz-Regierung will Stromkunden entlasten

Reiche sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Die Entlastungen müssen über die Netzbetreiber an die Kunden weitergegeben werden. Meine klare Erwartung an die Branche ist: Die Entlastungen müssen beim Kunden ankommen.“ Denn: Die schwarz-rote Koalition hat angekündigt, die Stromverbraucherinnen und -verbraucher durch die teilweise Übernahme der Übertragungsnetzentgelte sowie Umlagen um 6,5 Milliarden Euro zu entlasten. Die Übertragungsnetzentgelte fallen für die Nutzung des Stromübertragungsnetzes an. Sie werden dann von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergegeben. Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises. 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will sicherstellen, dass die von der Merz-Regierung geplanten Entlastungen bei Stromkosten auch wirklich bei den Verbrauchern ankommen. (Archivbild)

Die Frage ist, inwieweit die Versorger die Entlastungen an die Kunden weitergeben. Zudem gibt es bei den Netzentgelten große regionale Unterschiede. Die Entgelte, über die auch Kosten für den Ausbau der Stromnetze bezahlt werden, sind in Regionen mit viel erneuerbaren Energien wie im Norden oft höher als im Süden. 

Senkung der Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe

Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ab 2026 zu verstetigen sowie die Gasspeicherumlage abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD zwar angekündigt, die Stromsteuer für alle zu senken – wenn auch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Bundesregierung hat die umstrittene Entscheidung, die Stromsteuer zunächst nicht für alle zu senken, mit Haushaltszwängen begründet und damit, dass die Entlastung der Industrie Priorität habe, um Jobs zu sichern. 

„Um die weiteren Entlastungen und den klaren Auftrag des Koalitionsvertrags umzusetzen, müssen wir uns die notwendigen Spielräume erarbeiten“, sagte Reiche. „Spielräume können wir im existierenden Haushalt schaffen und ganz entscheidend: durch Wachstum. In dem Moment, wo wir uns Spielräume erarbeitet haben, werden wir sie nutzen, um die Energiekosten weiter zu senken. Je schneller wir Wachstum schaffen, je schneller sind die Spielräume da.“

Stromkosten: Viele Verbraucher wechseln Energieanbieter

In der Zwischenzeit nehmen viele Menschen in Deutschland die Dinge selbst in die Hand: Noch nie sind so viele Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Strom- oder Gasvertrag neue Wege gegangen wie im vergangenen Jahr. Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage mitteilte, wechselten 7,1 Millionen Stromkunden ihren Vertrag und damit 18 Prozent mehr als 2023. Im Gasbereich lag das Plus bei 22 Prozent auf 2,2 Millionen Kunden. Beides sind nach Angaben der Bundesnetzagentur Höchststände. 

„Die hohe Zahl an Lieferantenwechseln im Jahr 2024 zeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nach besseren Konditionen suchen“, sagte Behördenchef Klaus Müller. „Das ist ein gutes Zeichen für Wettbewerb und Energiewende.“ Wer die Grundversorgung beim örtlichen Stadtwerk verlasse, könne pro Jahr mehrere hundert Euro sparen. „Allein 2024 konnten deutsche Haushalte durch Vertrags- und Lieferantenwechsel rund 2,2 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen.“ 

Mit der Grundversorgung ist die Standardbelieferung mit Strom und Gas gemeint, die ein Haushalt automatisch bekommt, wenn er nicht selbst einen separaten Liefervertrag abschließt. Die Grundversorgung ist in der Regel teurer als andere Verträge. Beim Strom waren im vergangenen Jahr 23 Prozent der Haushalte in der Grundversorgung und damit zwei Prozentpunkte weniger als 2023. Im Gasbereich sank dieser Wert von 19 auf 16 Prozent. (lma mit dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Mauersberger

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