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Deutliche Erhöhung im Sommer 2024? Heil gibt Prognose für Rentner ab

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gibt eine positive Prognose zur Rentenerhöhung im Sommer 2024 ab. Eine Erhöhung oberhalb der Inflationsrate scheint wahrscheinlich.

Kassel – Mit Blick auf den kommenden Sommer blicken Rentnerinnen und Rentner erwartungsvoll auf die anstehende Rentenerhöhung, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten soll. Hubertus Heil, der Bundesarbeitsminister, hat in einer ersten Prognose positive Neuigkeiten für alle Rentenbezieher in Aussicht gestellt.

Neue Prognose dürften gute Nachricht für Rentner sein

Ein Experte für Rentenfragen spricht sogar von einer möglichen „Mega-Erhöhung“. Der SPD-Politiker Heil hingegen sieht eine Rentenerhöhung, die über der Inflationsrate liegt, als wahrscheinlich an. Erste Schätzungen der Bundesregierung machen ihn „zuversichtlich, dass zum 1. Juli die Renten wieder stärker steigen als die Inflation“, wie er in den Samstagsausgaben der Funke Mediengruppe äußerte. Eine offizielle Prognose geht von einer Rentenerhöhung von 3,5 Prozent aus.

Diese optimistische Prognose ist eine gute Nachricht für Rentnerinnen und Rentner. In den letzten beiden Jahren gab es zwar positive Nachrichten zur Rentenerhöhung, jedoch führte die wirtschaftliche Lage nicht zu einer realen Steigerung der Kaufkraft.

Laut den ersten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für 2023 stiegen die Netto-Durchschnittsrenten im vergangenen Jahr um 57 Euro auf 1209 Euro. Im Osten stieg die Rente um 5,86 Prozent, während im Westen die Erhöhung bei 4,39 Prozent lag. Zusammen mit der Erhöhung im Jahr 2022 ergibt dies eine Erhöhung von elf Prozent. Diese Zahlen beinhalten alle Rentenzahlungen, von Erwerbsunfähigkeits- über Alters- bis hin zu Witwenrenten.

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Neue Generation von Rentnern befürchtet „in der Rente Flaschen sammeln“ zu müssen

Die größten Gewinner waren die Rentner, die neben ihrer eigenen Rente auch eine Witwer- oder Witwenrente erhielten. Die 4,154 Millionen sogenannten Mehrfachrentenbezieher erhielten somit für Männer 1794 Euro, was einem gesamten Rentenplus in den vergangenen zwei Jahren von 166 Euro entspricht. Rentnerinnen erhielten für 2022 und 2023 im Durchschnitt 1647 Euro (+158 Euro) mehr.

Die neue Generation von Rentnern befürchtet jedoch, „in der Rente Flaschen sammeln“ zu müssen. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung erhielten Rentner im Jahr 2023 nochmals 56 Euro und Rentnerinnen 58 Euro mehr Rente als 2022. Allerdings blieb von den Rentenerhöhungen der letzten beiden Jahre aufgrund der hohen Inflation wenig übrig, was zu einer deutlichen Verringerung der Kaufkraft der Rentner führte.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Heil sieht keine Anzeichen für einen Anstieg der Rentenbeiträge in Deutschland

Arbeitsminister Heil ist jedoch zuversichtlich, dass sich diese Situation durch die Rentenerhöhung 2024 ändern könnte. Seine positive Prognose zur Rentenerhöhung im Sommer basiert hauptsächlich auf der diesjährigen Inflationsrate, die im Januar 2024 bei 2,9 Prozent lag. Die Rentenerhöhung im vergangenen Jahr war „nicht gering“, blieb aber unter der Inflationsrate. „Jetzt sinkt die Inflation zum Glück deutlich und es gab ordentliche Lohnabschlüsse“, so Heil.

Heil sieht auch keine Anzeichen für einen Anstieg der Rentenbeiträge in Deutschland. Die Beschäftigung in Deutschland ist „auf Rekordniveau“, sagte Heil. Der Beitragssatz liegt seit 2018 stabil bei 18,6 Prozent und wird „noch länger stabil bleiben“.

Die geplante Rentenreform der Ampel-Koalition soll dazu beitragen, deutliche Anstiege auch in der Zukunft zu verhindern. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Heil sind mit der Reform „sehr weit“ und werden das neue Rentenpaket „in wenigen Wochen vorlegen“. Es geht darum, „das Rentenniveau dauerhaft zu sichern“, während andere die Rente als „größtes soziales Problem unserer Zeit betrachten“. Ohne eine Reform würden die Renten in den kommenden Jahren „deutlich sinken“, so Heil. Die Regierung wird dies verhindern, ohne das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter anzuheben.

Der Redaktionsleiter Marcel Reich hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Renata Hamuda

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