Immer mehr Rentner können sich das Leben nicht leisten – Merz-Plan verschärft Lage
VonMax Schäfer
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Immer weniger Menschen können von ihrer Rente leben. Grundsicherung wird öfter als je zuvor beansprucht. Die Merz-Pläne beim Bürgergeld verändern auch ihre Lage.
Wiesbaden/Berlin – Mit Blick auf die Zukunft der Rente gibt es viele Unsicherheiten, besonders bei der Finanzierung. Denn durch die Alterung der Gesellschaft stehen künftig immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Erwerbstätigen gegenüber, die das System über ihre Beiträge finanzieren. Schon 2024 waren 3,4 Millionen Menschen ab 65 Jahren von Armut betroffen.
Rente reicht nicht: Tragischer Rekord bei Zahl der Bedürftigen in der Grundsicherung
Dabei nimmt die Zahl der Menschen zu, die wegen zu geringen Renten von der Grundsicherung leben müssen. Im März 2025 waren das laut Statistischem Bundesamt 742.000 Rentnerinnen und Rentner. Das ist ein trauriger Rekord – so viele waren es noch nie. Allein in den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Bedürftigen um 178.000 gestiegen, wie aus einer Übersicht des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hervorgeht.
Über 742.000 Rentnerinnen und Rentner an der Grenze des Existenzminimums
Was für erwerbsfähige Menschen, also etwa Erwerbslose ohne eigenes Einkommen oder aufstockende Erwerbstätige, das Bürgergeld ist, ist für Rentnerinnen und Rentner sowie als erwerbsgeminderte Menschen die Grundsicherung. Dabei gibt es einige Gemeinsamkeiten zwischen den Sozialleistungen.
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind armutsbetroffen und müssen mit der Grundsicherung aufstocken. Das macht sie zum indirekten Ziel von den Merz-Plänen beim Bürgergeld. (Montage)
Der Regelsatz zur Deckung des täglichen Bedarfs in der Grundsicherung entspricht dabei etwa dem Bürgergeld. Alleinlebende erhalten demnach 563 Euro im Monat. Paare erhalten je 506 Euro – also 1012 Euro gemeinsam. Dazu werden die Kosten der Unterkunft übernommen. Der Bedarf errechnet sich dabei individuell. Die Miete wird jedoch nur im Rahmen der sogenannten Angemessenheit bezahlt.
Merz-Pläne für Grundsicherung-Reform könnten prekäre Lage für Rentnerinnen und Rentner verschärfen
Die beiden Formen der Grundsicherung – für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung – hängen damit voneinander ab. Damit wirken sich einige der Vorhaben der Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bei der Bürgergeld-Reform auch auf Rentnerinnen und Rentner aus.
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Sie könnten die prekäre Situation der Armutsbetroffenen noch weiter verschärfen. Das fängt bereits bei der Ermittlung des Regelsatzes an. Hier will die schwarz-rote Koalition die Anpassung „in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen“. Damit würde die „ergänzende Fortschreibung“ gestrichen. Dadurch wird die Inflation wieder weniger stark berücksichtigt. Kritikerinnen und Kritiker fürchten, dass die Regelsätze in der neuen Grundsicherung damit künftig hinter der Teuerung zurückbleiben.
Armutsbetroffene im Ruhestand könnten Mietkosten künftig selbst tragen müssen
Dazu soll laut Koalitionsvertrag die Karenzzeit bei der Miete entfallen, wo „unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen“. Damit würde die Angemessenheit der Wohnung bereits sofort geprüft. Bisher ist die Wohnung für ein Jahr geschützt. Im ARD-Sommerinterview hatte sich Merz zudem für eine stärkere Begrenzung der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung ausgesprochen und über eine Pauschalisierung nachgedacht. Details sind jedoch noch offen.
Sollten strengere Mietobergrenzen gelten oder lediglich Pauschalbeträge gezahlt werden, müssten Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung mit zu hohen Mieten umziehen. Alternativ müssen sie einen Teil der Miet- und Heizkosten aus der zu geringen Rente und der Grundsicherung bezahlen, womit sie im Alltag noch weniger haben.