Altersarmut

Immer mehr Rentner können sich das Leben nicht leisten – Merz-Plan verschärft Lage

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Immer weniger Menschen können von ihrer Rente leben. Grundsicherung wird öfter als je zuvor beansprucht. Die Merz-Pläne beim Bürgergeld verändern auch ihre Lage.

Wiesbaden/Berlin – Mit Blick auf die Zukunft der Rente gibt es viele Unsicherheiten, besonders bei der Finanzierung. Denn durch die Alterung der Gesellschaft stehen künftig immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Erwerbstätigen gegenüber, die das System über ihre Beiträge finanzieren. Schon 2024 waren 3,4 Millionen Menschen ab 65 Jahren von Armut betroffen.

Rente reicht nicht: Tragischer Rekord bei Zahl der Bedürftigen in der Grundsicherung

Dabei nimmt die Zahl der Menschen zu, die wegen zu geringen Renten von der Grundsicherung leben müssen. Im März 2025 waren das laut Statistischem Bundesamt 742.000 Rentnerinnen und Rentner. Das ist ein trauriger Rekord – so viele waren es noch nie. Allein in den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Bedürftigen um 178.000 gestiegen, wie aus einer Übersicht des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hervorgeht.

Laut den Zahlen hatten die Rentnerinnen und Rentner im Grundsicherungsbezug einen durchschnittlichen Bruttobedarf von 1010 Euro. Das durchschnittliche angerechnete Einkommen, überwiegend aus der Rente, liegt bei 345 Euro. Nach Abzügen ergab sich laut Destatis-Daten ein Nettobedarf von 664 Euro.

Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung742.410
Bruttobedarf (Schnitt)1010 Euro
Anerkannte Kosten f. Unterkunft u. Heizung (Schnitt)432 Euro
Angerechnetes Einkommen (Schnitt)345 Euro
Nettobedarf (Schnitt)664 Euro
Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll das Existenzminimum sichern, wenn es Bedürftige nicht über eigene Einnahmen schaffen. Zählt man Menschen über der Regelaltersgrenze (742.000) und Erwerbsgeminderte (523.000) zusammen, bezogen im März insgesamt rund 1,27 Menschen die Sozialleistung.

Über 742.000 Rentnerinnen und Rentner an der Grenze des Existenzminimums

Was für erwerbsfähige Menschen, also etwa Erwerbslose ohne eigenes Einkommen oder aufstockende Erwerbstätige, das Bürgergeld ist, ist für Rentnerinnen und Rentner sowie als erwerbsgeminderte Menschen die Grundsicherung. Dabei gibt es einige Gemeinsamkeiten zwischen den Sozialleistungen.

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind armutsbetroffen und müssen mit der Grundsicherung aufstocken. Das macht sie zum indirekten Ziel von den Merz-Plänen beim Bürgergeld. (Montage)

Der Regelsatz zur Deckung des täglichen Bedarfs in der Grundsicherung entspricht dabei etwa dem Bürgergeld. Alleinlebende erhalten demnach 563 Euro im Monat. Paare erhalten je 506 Euro – also 1012 Euro gemeinsam. Dazu werden die Kosten der Unterkunft übernommen. Der Bedarf errechnet sich dabei individuell. Die Miete wird jedoch nur im Rahmen der sogenannten Angemessenheit bezahlt.

Merz-Pläne für Grundsicherung-Reform könnten prekäre Lage für Rentnerinnen und Rentner verschärfen

Die beiden Formen der Grundsicherung – für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung – hängen damit voneinander ab. Damit wirken sich einige der Vorhaben der Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bei der Bürgergeld-Reform auch auf Rentnerinnen und Rentner aus.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Sie könnten die prekäre Situation der Armutsbetroffenen noch weiter verschärfen. Das fängt bereits bei der Ermittlung des Regelsatzes an. Hier will die schwarz-rote Koalition die Anpassung „in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen“. Damit würde die „ergänzende Fortschreibung“ gestrichen. Dadurch wird die Inflation wieder weniger stark berücksichtigt. Kritikerinnen und Kritiker fürchten, dass die Regelsätze in der neuen Grundsicherung damit künftig hinter der Teuerung zurückbleiben.

Armutsbetroffene im Ruhestand könnten Mietkosten künftig selbst tragen müssen

Dazu soll laut Koalitionsvertrag die Karenzzeit bei der Miete entfallen, wo „unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen“. Damit würde die Angemessenheit der Wohnung bereits sofort geprüft. Bisher ist die Wohnung für ein Jahr geschützt. Im ARD-Sommerinterview hatte sich Merz zudem für eine stärkere Begrenzung der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung ausgesprochen und über eine Pauschalisierung nachgedacht. Details sind jedoch noch offen.

Sollten strengere Mietobergrenzen gelten oder lediglich Pauschalbeträge gezahlt werden, müssten Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung mit zu hohen Mieten umziehen. Alternativ müssen sie einen Teil der Miet- und Heizkosten aus der zu geringen Rente und der Grundsicherung bezahlen, womit sie im Alltag noch weniger haben.

Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert/Moritz Frankenberg/dpa

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