VonOliver Schmitzschließen
Ab 2022 müssen etliche Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Davon sind vorerst nur einzelne Jahrgänge betroffen. Kosten und Fristen im Überblick.
Köln – Der Führerschein in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland hat sich im Laufe der Jahre mehrfach verändert: Der graue Lappen wurde irgendwann zum rosa Führerschein, bis auch dieses Format durch eine kleine Karte ersetzt wurde. Dabei behielten alle Formen stets ihr Gültigkeit, doch das wird sich bald ändern. Ab dem 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheinen in einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Wir zeigen, welche Führerscheine wann umgetauscht werden müssen.
Wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
In Deutschland soll der Führerschein-Umtausch stufenweise stattfinden, um eine Überlastung der Behörden sowie zu lange Wartezeiten zu verhindern.
- Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998: Geburtsjahr des Inhabers für Frist entscheidend
- Ausstellungsdatum zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013: Ausstellungsjahr für Frist entscheidend
Dabei wird zwischen allen Führerscheinen bis Ende 1998 und ab Anfang 1999 unterschieden. Bei Führerscheinen bis 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers wichtig, bei Führerscheinen ab 1999 das Ausstellungsjahr.
Die ersten Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht sein. Allerdings soll die erste Frist nun bis zum 19. Juli 2022 verlängert werden. Die Frist für die letzte Gruppe ist der 19. Januar 2033.
Führerschein-Umtausch: Was kostet der Umtausch?
- Bonn: 25,30 (Expressbestellung: zusätzlich 25,60 Euro)
- Duisburg: 30,30 Euro
- Düsseldorf: 33,60 Euro
- Köln: 24 Euro (Expressbestellung: zusätzlich 9,75 Euro)
- Leverkusen: 24 Euro (Expressbestellung: 30,10 Euro)
- Stand: 26. Oktober
Der Umtausch des Führerscheins kostet grundsätzlich zwischen 24 und 35 Euro. Jedoch kann es je nach Wohnort kleine Unterschiede geben. In Köln zum Beispiel werden für den Führerschein-Umtausch 24 Euro fällig. Neben der Gebühr für die Erneuerung an sich kommen noch die Kosten für das biometrische Passfoto obendrauf. Da der Führerschein-Umtausch verpflichtend ist, droht bei nicht Einhaltung der Frist eine Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Führerschein: Wo kann ich den Führerschein umtauschen?
Der Wechsel des Führerscheins erfolgt an der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Dort muss man einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis stellen. Wenn man im Ausland lebt, dann ist man von den deutschen Fristen nicht betroffen. In diesem Fall gelten die Regelungen des jeweiligen Landes, in dem man seinen Wohnsitz hat. Insofern man aber in einem Mitgliedsland der EU lebt, muss man den alten Führerschein bis spätesten 19. Januar 2033 umtauschen.
Neue Führerscheine haben Ablaufdatum
Alle Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Sie müssen alle 15 Jahre erneuert werden.
Führerschein umtauschen: Welche Dokumente brauche ich?
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto
- Der aktuelle Führerschein
Wenn der alte Papierführerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, benötigt man eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ der ursprünglichen Behörde. Dies kann man online, telefonisch oder per Post beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Führerschein-Umtausch: Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?
Die Erneuerung des Führerscheins ist eine „rein verwaltungstechnische Angelegenheit“, weshalb die Fahrerlaubnis an sich bestehen bleibt. Demnach ist weder eine Wiederholung der Fahrprüfung noch eine erneute Gesundheitsuntersuchung oder weitere Prüfungen notwendig.
Führerschein umtauschen: Muss auch der Motorrad-Führerschein erneuert werden?
Auch für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten die oben genannten Umtauschfristen. Dieser muss demnach zukünftig auch alle 15 Jahre verlängert werden. Dabei ist keine nochmalige Prüfung oder ärztliche Untersuchung notwendig.
Führerschein umtauschen: So lange sind alte Lappen noch gültig – Fristen im Überblick
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 gilt das Geburtsjahr des Inhabers:
| Geburtsjahr | Umtausch-Frist |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 – diese Frist soll bis zum 19. Juli 2022 verlängert werden |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerschein umtauschen: Erste Frist verlängert
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und seinen Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt bekommen hat, soll mehr Zeit für den Führerschein-Umtausch erhalten. Die Frist soll vom 19. Januar auf den 19. Juli um ein halbes Jahr verlängert werden. Der Grund: Wegen der Corona-Pandemie gibt es kaum Termine bei den Zulassungsstellen. Alle weiteren Fristen bleiben allerdings unberührt.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr:
| Ausstellungsjahr | Umtausch-Frist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Der freiwillige Umtausch der alten Führerschein-Dokumente ist jederzeit, also auch unabhängig von den vorgeschriebenen Fristen, möglich.
Führerschein: Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
Bei der letzten Überarbeitung im Januar 2013 wurde ein einheitlicher EU-Führerschein in Kartenform eingeführt, welcher nach und nach alle anderen Formen ersetzen soll. Deshalb sind rund 40 Millionen Deutsche gezwungen, ihren bisherigen Führerschein umzutauschen.
Mit der Einführung des EU-Führerscheins wurde beschlossen, dass alle alten Fahrausweise bis spätestens 2033 umgetauscht beziehungsweise erneuert werden müssen. „So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten“, erklärt die Bundesregierung. Demnach sollen Betrug und Missbrauch besser verhindert werden. Wofür die neuen Führerscheine auch in einer Datenbank erfasst werden.
(os) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln und NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
