Reform gegen Kinderarmut

Kritik an Kindergrundsicherung: Armutsforscher fordert Abschaffung von Kinderfreibetrag

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Die geplante Kindergrundsicherung soll Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. Daran zweifelt Armutsforscher Christoph Butterwegge. Er fordert, stattdessen den Kinderfreibetrag abzuschaffen, der Topverdienenden zugutekommt.

Berlin – Die Kindergrundsicherung ist das wichtigste sozialpolitische Projekt der Ampel-Koalition. Der Gesetzentwurf dazu soll nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Hebestreit „sehr zeitnah“ vom Bundeskabinett beschlossen werden. Zuvor war es monatelang Streitthema zwischen Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP). Anfang vergangener Woche hatten sich beide schließlich auf Details zur Finanzierung des Vorhabens geeinigt.

Kindergrundsicherung: 2,4 Milliarden Euro vorgesehen

Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Ein Garantiebetrag – das bisherige Kindergeld – soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Obendrauf kommen dann für geringverdienende Familien noch Zuschläge. Für die Reform sind 2,4 Milliarden Euro vorgesehen.

„Die Kindergrundsicherung ist ein Meilenstein im Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland“, sagte SPD-Vorsitzende Saskia Esken der Rheinischen Post. Sozialverbände zeigten sich beim bisherigen Entwurf für die Kindergrundsicherung aber enttäuscht. So wie derzeit geplant, werde die Grundsicherung „zu niedrig sein und nicht bei allen Kindern ankommen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Butterwegge bezeichnet Kindergrundsicherung als „tiefe Enttäuschung“

Auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge bezeichnet im Gespräch mit IPPEN.MEDIA Eckpunkte und Referentenentwurf für das Kindergrundsicherungsgesetz als „tiefe Enttäuschung“, weil die Ampel zu kräftig gespart habe, um Kinderarmut wirksam bekämpfen zu können. „Lisa Paus hat anfänglich gesagt, man brauche 12 Milliarden für die Kindersicherung, ich bin der Meinung, es müssten eher 20 Milliarden sein.“

Christoph Butterwegge hat von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln unterrichtet und das Buch „Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft beraubt“ veröffentlicht.

Was jetzt komme, sei nur eine Verwaltungsreform und eine reine Zusammenfassung bisheriger Leistungen, so Butterwegge. 2,4 Milliarden Euro pro Jahr mehr seien nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wirkliche Verbesserungen hätten nur Alleinerziehende bei der Anrechnung von Unterhaltsleistungen und Geringverdienende bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen zu erwarten.

Butterwegge: „Das Kind eines Investmentbankers darf dem Staat nicht mehr wert sein als das Kind einer Verkäuferin“

Was Butterwegge besonders stört, ist die gleichbleibende Privilegierung der Kinder von Topverdienenden gegenüber den Kindern von Normalverdienenden. „Das ist ein Punkt, der kaum Aufmerksamkeit findet, dabei ist es skandalös: Altenpfleger erhalten als Normalverdiener den Garantiebetrag von monatlich 250 Euro für ihre Kinder. Spitzenverdiener wie Topmanager, Bankdirektoren und Chefärzte bekommen erheblich mehr für ihre Kinder. Und zwar über den steuerlichen Kinderfreibetrag, der sie um 354,16 Euro monatlich entlastet“, erklärt der Armutsforscher.

Hintergrund: Eltern bekommen für jedes Kind entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Dabei prüft das Finanzamt automatisch, was für die Eltern besser ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag rechnet sich aber nur für topverdienende Eltern, weil sie dann weniger Einkommenssteuer zahlen müssen. Die meisten Eltern erhalten dabei das Kindergeld, das in der Kindergrundsicherung durch den Garantiebetrag ersetzt werden soll. Der Kinderfreibetrag fließt aber nicht mit in die Reform ein.

„Der steuerliche Kinderfreibetrag wird weder abgeschafft noch in die Kindergrundsicherung integriert“, so Butterwegge. „Für mich ist das eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wenn bei der Schrumpfversion der Kindergrundsicherung die üblichen Leistungen für Kinder zusammengeführt werden, dann sollte es auch um den Kinderfreibetrag gehen. Das Kind eines Investmentbankers darf dem Staat nicht mehr wert sein als das Kind einer Verkäuferin. Ich wäre dafür, den steuerlichen Kinderfreibetrag abzuschaffen.“

Die Kindergrundsicherung soll Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. (Symbolbild)

Paus wollte Kinderfreibetrag absenken – FDP dagegen

Tatsächlich hat auch Familienministerin Paus Anfang des Jahres schon einmal vorgeschlagen, die Kinderfreibeträge abzusenken, um die Kindergrundsicherung zu finanzieren. „Es ist absurd, dass wohlhabende Familien über die Kinderfreibeträge deutlich stärker entlastet werden als ärmere Familien, die nur das Kindergeld erhalten“, sagte Paus damals der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Die Ministerin sprach sich dafür aus, die Freibeträge abzusenken und mit den dadurch entstehenden Steuermehreinnahmen einen Teil der Kindergrundsicherung zu finanzieren. „Es wäre ein Durchbruch, diese Ungerechtigkeit im System endlich zu beseitigen“, sagte sie.

Die FDP war damals dagegen: „Der Vorschlag von Familienministerin Paus ist realitätsfremd und ein Schlag ins Gesicht von Millionen von Familien“, sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer dem Tagesspiegel über den Vorschlag von Paus. Der Kinderfreibetrag sei nach Vorlage des Existenzminimumberichts mit dem Inflationsausgleichsgesetz im November 2022 für die Jahre 2023/2024 erhöht worden – das Kindergeld als direkte Leistung in diesem Kontext sogar überproportional, sagte Meyer.

Butterwegge „Es muss aber um vertikale Gerechtigkeit gehen“

Mittlerweile ist der Vorschlag von Paus wohl aus der Welt. Das könnte auch daran liegen, dass eine Absenkung oder gar Abschaffung juristisch schwer durchzusetzen sein wird – und zwar wegen des Prinzips der horizontalen Steuergerechtigkeit. Wer Kinder hat, ist demnach steuerlich weniger leistungsfähig als eine Person mit gleichem Einkommen, aber ohne Kinder. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll dies auffangen – es wird also, salopp gesagt, für mehr steuerliche Gerechtigkeit zwischen Topverdienenden mit und ohne Kindern gesorgt.

Butterwegge ist deshalb der Meinung, dass sich dabei auch das Bundesverfassungsgericht bewegen müsste. Diesem ging es bisher hauptsächlich um horizontale Steuergerechtigkeit. „Es muss aber um vertikale Gerechtigkeit gehen, also um die Kinder und nicht um das Einkommensniveau von deren Eltern“, erklärt der Armutsforscher.

Rubriklistenbild: © Arne Dedert/dpa

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