VonSteffen Herrmannschließen
Arbeitsrechtlerin Johanna Wenckebach im Interview über Forderungen nach einer Reform des Streikrechts und die Grundidee der Tarifautonomie.
Die Streiks der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn und die Ausstände an den Flughäfen haben die Debatte um das Streikrecht neu entfacht. Die IG-Metall-Juristin Johanna Wenckebach verteidigt das Verhalten der Gewerkschaften – Reformbedarf sieht sie nicht.
Frau Wenckebach, die Rufe nach einer Reform des Streikrechts werden lauter. Was antworten Sie den Stimmen aus dem Arbeitgeberlager, von der FDP und der Union?
Neu sind die Rufe nicht. Diese Stimmen werden immer dann laut, wenn gerade ein Streik geführt wird, was in Deutschland ja nur eher selten der Fall ist. Zum Glück und zu Recht haben diese Rufe bisher keinen Erfolg gehabt.
„Es ist ja nicht so, dass Tarifvertragsparteien nicht bereits intensiv miteinander sprechen“
Aber was spricht gegen verpflichtende Schlichtungen wie sie die FDP fordert? Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat die Idee ins Spiel gebracht, ein Schlichtungsverfahren vor dem Streik vorzuschreiben. Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn hätte das sicherlich einiges beschleunigt und den Fahrgästen viel Ärger erspart.
Da gibt es einige Missverständnisse. Erstens: Es ist ja nicht so, dass Tarifvertragsparteien nicht bereits intensiv miteinander sprechen. Die Koalitionsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt; ihre Grundidee ist, dass die Tarifvertragsparteien autonom miteinander die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verhandeln – und das tun sie. Diese Verhandlungen sind der Ausgangspunkt von Auseinandersetzungen, also auch von Streiks. Das ist das eine …
Und zweitens?
Die Verhandlungspartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – stehen sich nicht waffengleich gegenüber. Im kapitalistischen System sitzt die Arbeitgeberseite am längeren Hebel. Und die Deutsche Bahn zum Beispiel ist privatisiert, ihre Beschäftigten unterliegen also den Logiken des privatwirtschaftlichen Arbeitsmarktes und sitzen am kürzeren Hebel – auch wenn sie durch ihre Streiks mächtig erscheinen. Diese Macht ist die entscheidende Funktion eines Streiks. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Tarifverhandlungen zu führen, ohne streiken zu können, wäre kollektives Betteln. Und Gewerkschaften greifen ja erst dann zum Mittel des Streiks, wenn sie am Verhandlungstisch nicht weiterkommen.
Und eine verpflichtende Schlichtung vor einem Streik passt dazu nicht?
ZUR PERSON
Johanna Wenckebach leitet das Justiziariat beim Vorstand der IG Metall. Seit Juni 2023 ist sie Professorin für Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an der University of Labour. Vor ihrer Position bei der IG Metall leitete Wenckebach als wissenschaftliche Direktorin das Hugo Sinzheimer Institut der Hans-Böckler-Stiftung. FR / Bild: Privat
Nein, weil man damit darüber hinweggeht, dass hier ein Konflikt mit unterschiedlichen Machtverhältnissen geführt wird. Es braucht das Streikrecht, um die Verhandlungsposition der Arbeitnehmerseite zu verbessern. Dazu gehört auch, dass Gewerkschaften entscheiden, wann sie zu diesem Mittel greifen. Und wenn der Staat vorgeben würde, wann es eine Schlichtung gibt, dann wäre das die Einschränkung eines von der Verfassung geschützten Rechtes.
Bislang ist das Streikrecht Richterrecht, die Leitplanken für Arbeitskämpfe sind also durch Gerichte entwickelt worden. Das schließt doch nicht aus, dass der Bundestag ein Streikgesetz auf den Weg bringt?
Die Grundidee der Tarifautonomie ist, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ohne den Staat ihre Beziehung klären und aushandeln. Das ist ein Grundprinzip unseres Sozialstaates. Deswegen ist beim Eingreifen in die zentralen Strukturen der Tarifautonomie sehr große Zurückhaltung geboten. Staatliches Handeln ist auch an diese Vorgaben des Grundgesetzes geknüpft und müsste dem gerecht werden. Und die Idee des Grundgesetzes ist ja gut: Die Sozialpartner kennen ihre Branchen, ihre Betriebe und die Arbeitsbedingungen, die dort gelten, viel besser als der Staat. Das macht praxisnahe Lösungen möglich.
„Es ist natürlich der Sinn von Streiks, auch Schaden zu verursachen“
Befürworter einer Reform wie Steffen Kampeter von der Arbeitgebervereinigung BDA verweisen auch auf die Kosten der Arbeitskämpfe. Die GDL-Streiks im Bahnverkehr haben Schäden von schätzungsweise 100 Millionen Euro pro Tag verursacht.
Es ist natürlich der Sinn von Streiks, auch Schaden zu verursachen – und das ist vom Recht auch gedeckt. Die Deutsche Bahn hat ja vor Gerichten versucht, die Streiks der Lokführergewerkschaft GDL zu stoppen – und ist damit gescheitert, weil sie nicht unverhältnismäßig waren. Gleichzeitig würde ich bei den Zahlen zu Schäden vorsichtig sein: Laut Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) gab es in der Geschichte der Bundesrepublik nur einen Streik, der einen wirklich messbaren Effekt auf die Wirtschaft hatte – und das war der wochenlange Streik um die 35-Stunden-Woche in der Metall- und Elektroindustrie 1984. Und übrigens können Streiks auch Wohlstand schaffen.
Inwiefern?
Streik ist ein effizientes Mittel, um Tarifflucht zu beenden, durch die der Solidargemeinschaft Millionensummen entgehen. Und Streiks führen im besten Fall auch zu höheren Löhnen und damit zu einer größeren Kaufkraft durch gute Tarifabschlüsse.
Stichwort kritische Infrastruktur: Nehmen die Gewerkschaften zu wenig Rücksicht auf sensible Branchen?
Ein Staat, der Infrastruktur stärken will, sollte investieren, statt Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Gute Arbeitsbedingungen sind doch Teil funktionierender Infrastruktur! Natürlich ist das Streikrecht durch die Grundrechte anderer begrenzt. Deshalb und wegen der enormen Haftungsrisiken gehen Gewerkschaften extrem bedacht mit dem Streikrecht um. Es werden sogenannte Notdienstvereinbarungen geschlossen, um unverhältnismäßige Schäden zu verhindern. Das trägt den verfassungsrechtlichen Grenzen des Streikrechts ausreichend Rechnung.
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