Die Bundesregierung will noch im September das Rentenpaket II vorstellen. Doch vor allem das geplante Generationen-Kapital sorgt für Kritik.
München – Der Wirtschaftsweise Prof. Martin Werding hat sich für eine umfassende Reform der Rente ab 63 ausgesprochen. Wenn man mit Blick auf „Menschen in kräftezehrenden Berufen“ an der Regel festhalten wolle, müsse man „zumindest nachsteuern“, sagte Werding im Interview mit dem Münchner Merkur und IPPEN.MEDIA. Künftig müssten die Eintrittsvoraussetzungen auf langjährige Geringverdiener beschränkt werden, „die körperlich sehr anspruchsvolle Tätigkeiten ausgeübt hätten, häufig auch weniger gesund“ seien und eine geringere Lebenserwartung hätten. Hier sei ein früherer Renteneintritt „eine Frage der fairen Behandlung“.
Für das kommende Jahr rechnet das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit einem weiteren, deutlichen Rentenplus.
Herr Prof. Werding, die Bundesregierung arbeitet am Rentenpaket II. Wo sehen Sie den größten Reformbedarf?
Im ersten Schritt bräuchten wir dringend eine Regelung zur ergänzenden Kapitaldeckung. Das von der Bundesregierung geplante Generationen-Kapital hilft hier nicht weiter. Stattdessen würde ich mir eine Ersatz-Regelung für Riester wünschen. Das wäre am schnellsten umsetzbar und die Zeit drängt. Zudem sollten wir uns rechtzeitig um das Thema Altersgrenze kümmern. Ohne eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird es bei der Sicherung der Rente langfristig nicht gehen.
Die Regelarbeitszeit wird künftig also über die Grenze von 67 steigen müssen?
Ich sehe keine Möglichkeit, wie wir um eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit herumkommen, weil die Lebenserwartung steigt. Eine systemgerechte Anpassung kann ja nur sein, Renteneintritt und Erwerbsphase entsprechend zu verschieben – und die relative Länge der Ruhephase so konstant zu halten.
Besonders umstritten ist derzeit die Rente ab 63. Doch das Angebot ist deutlich beliebter als gedacht und kostet die Rentenkassen viel Geld. Muss die Rente ab 63 wieder weg?
Die reine Lehre würde sagen: Ja, die Rente mit 63 muss so schnell wie möglich weg. Denn wir verlieren – anders als in der öffentlichen Debatte häufig behauptet – vor allem sehr gut qualifizierte Fachkräfte mit überdurchschnittlicher Gesundheit. Das verschärft den ohnehin bestehenden Arbeitskräftemangel weiter und belastet die Rentenkasse mit bis zu 14 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn wir – etwa mit Blick auf Menschen mit kräftezehrenden Berufen – trotzdem an der Regelung festhalten wollen, müssen wir zumindest nachsteuern. Im Grunde gäbe es da auch eine einfache Stellschraube: Wir erlauben die Rente ab 63 künftig nur noch langjährigen Geringverdienern. Das sind meistens Menschen, die körperlich sehr anspruchsvolle Tätigkeiten ausgeübt haben, häufig auch weniger gesund sind, und eine geringere Lebenserwartung haben. Da wäre ein früherer Renteneintritt eine Frage der fairen Behandlung.
Die Rente ist zum 1. Juli um 4,39 Prozent im Westen bzw. 5,86 Prozent im Osten gestiegen. Die Anpassung hängt an der Lohnentwicklung. Bei Löhnen und Gehältern zeigt der Trend 2023 nach oben. Was bedeutet das für die Rente im kommenden Jahr?
Nach Lage der Dinge dürften die Renten auch im nächsten Jahr deutlich steigen. Denn im laufenden Jahr sind Löhne und Gehälter zum Teil spürbar gestiegen, nicht zuletzt wegen der hohen Inflation. Das wird sich im nächsten Jahr auch in der Rentenanpassung niederschlagen.
In welcher Größenordnung?
Das hängt an den Berechnungsgrundlagen, da wir jetzt haben noch keine abschließenden Werte. Aber die Anpassung orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnsteigerung in diesem Jahr. Grob überschlagen lägen wir damit über dem Niveau von 2023.
Wirtschaftsweiser fordert verbindliche Vorsorgepflicht für Beamtenpensionen
Die Länder stehen angesichts der bevorstehenden Ruhestandswelle auch bei Beamten vor gewaltigen Herausforderungen. Alleine 2021 haben die Länder laut Stiftung Marktwirtschaft 43 Milliarden Euro für die Versorgung ihrer Pensionäre aufgewandt – bei steigender Tendenz. Wie gefährlich ist das für die Länderhaushalte?
Die Studie zeigt große Unterschiede, sowohl was die Lasten und die mögliche Vorsorge anbelangt als auch die Anzahl der Verbeamtungen. Aber vor allem einige westdeutsche Bundesländer könnten künftig unter Druck geraten, weil ein immer größerer Anteil des Haushalts für die Personalausgaben für Beschäftigte und die Pensionszahlungen für Beamte anfällt. Das würde die finanziellen Spielräume der Länder weiter einschränken.
Angesichts der Lasten kritisieren viele Ökonomen die großzügige Verbeamtungspraxis, vor allem bei Lehrern. Müssen die Länder da einen rigideren Kurs fahren?
Absolut. Um das Problem zu entschärfen, brauchen wir aber zunächst geänderte Rahmenbedingungen. Die Länder müssten sich darauf verpflichten, für Pensionslasten finanziell vorzusorgen, etwa, indem sie Rücklagen für neue Beamte bilden. Das Musterland in dieser Hinsicht ist Sachsen. Doch der stärkste Hebel, um die latente Sprengkraft langfristig aus den Länderhaushalten zu nehmen, ist die Verbeamtungspraxis. Die zentrale Frage dabei ist: Welche staatlichen Funktionen müssen von Beamten wahrgenommen werden? Für die Polizei herrscht da sicher Konsens. Aber bei anderen Berufen wie Lehrern geht es auch ohne. Das Problem ist, dass Lehrer derzeit bundesweit knapp sind. Wir sehen gegenwärtig einen regelrechten Konkurrenzkampf der Bundesländer um angehende Lehrer. Um attraktiver für mögliche Bewerber zu sein, locken die Kultusminister mit Beamtenstellen. Wenn wir die künftige Lage verbessern wollen, müssten sich die Länder auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen und die Verbeamtung für Lehrer zügig einstellen.
Hilfreich könnte auch, dass die Länder aufgelaufene Versorgungsansprüche gesondert ausweisen oder Abgaben an einen Pensionsfonds abführen. Müsste man das nicht verpflichtend machen?
Unbedingt. Der Vorteil einer Verbeamtung liegt mit Blick auf die Personalkosten derzeit ja gerade darin, dass die Länder bei Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wenn sie dann auch keine Rückstellungen bilden, ist das erst mal günstiger, aber eine Last-Verschiebung in die Zukunft. Wenn wir an das erwartete Ableben der Hinterbliebenen eines jungen Beamten denken, reden wir im Extremfall über Leistungsversprechen und Versorgungsansprüche für 70 Jahre. Das ist einfach keine gute Governance.
Aber der Bund ist hier nicht weisungsbefugt?
Das ist eines der Hauptprobleme. Wir haben kein einheitliches Beamtenrecht für alle Bundesländer und den Bund. Das müssten 17 Parlamente unabhängig voneinander beschließen. Und darum ist das politisch so extrem schwierig.