Mehr Geld im Alter

Mehr Rente durch Antrag und ein Recht auf Frührente: Diese Vorteile sind vielen unbekannt

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Viele Pensionierte sind nach langjähriger Tätigkeit enttäuscht über ihre Bezüge beim Übergang in den Ruhestand. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese zu verbessern.

Frankfurt– Nach vielen Jahren im Job ist es für viele Menschen oft eine Enttäuschung, wenn sie das erste Mal auf ihre Rente blicken. Nach aktuellsten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben 2023 Rentner und Rentnerinnen im Schnitt 1100 Euro Netto-Rente erhalten. Männer haben dabei mehr erhalten als Frauen, die im Schnitt nur 908 Euro monatlich bekommen haben.

Dass Frauen weniger Rente bekommen als Männer, liegt häufig an der Kindererziehung und den Einbußen im Job, die viele Frauen dafür in Kauf nehmen. Doch es gibt Wege, die Rente im Alter aufzubessern, wenn man Kinder erzogen hat.

Mehr Rente für die Erziehung von Kindern: Es gibt mehrere Möglichkeiten

Im Detail gibt es zwei rententechnisch wichtige Wege, mehr Geld für die Erziehung von Kindern zu bekommen. In den ersten drei Jahren werden die Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Für diese Zeit nimmt die DRV an, dass der betreuende Elternteil so viel eingezahlt hätte, wie wenn sie einen Durchschnittsverdienst erzielt hätte. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt laut DRV im Jahr 2024 umgerechnet 39,32 Euro Rente pro Monat. Insgesamt können Eltern dadurch bis zu 120 Euro mehr Rente erzielen.

Doch es gibt noch einen weiteren Weg, die Rente aufzubessern - den viele Menschen aber nicht kennen. Denn auch nach dem dritten Lebensjahr kann ein Elternteil profitieren, und zwar noch bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Das sind die Kinderberücksichtigungszeiten (KBZ), die man auf Antrag beim DRV anerkennen lassen kann. Mit diesen Zeiten kann der Vater oder die Mutter - je nachdem, wer die KBZ anrechnen lassen will - einen Anspruch auf Frührente erhalten.

Früher in Rente gehen indem man Erziehungszeiten anrechnen lässt

Wer früher in Rente gehen will, als das gesetzliche Regelalter von aktuell rd. 66 Jahren, muss mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dann kann man vorzeitig in Rente gehen, allerdings muss man dann Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen. Wer abschlagsfrei in Frührente gehen will, muss mindestens 45 Jahre lang eingezahlt haben.

Viele Frauen, die Kinder erzogen haben, würden diese Versicherungszeiten aber nicht erreichen - denn oft steigen sie eine Zeit lang aus dem Job aus. Aber, was viele nicht wissen: Die KBZ können als Versicherungszeit angerechnet werden.

Wer Kinder erzogen hat, kann mehr Rente bekommen oder den Anspruch auf eine Frührente erwerben.

Die KBZ können aber auch helfen, die Rente im Alter zu erhöhen. Das ist insbesondere für Eltern, die wenig Geld verdienen (z.B. weil sie in Teilzeit arbeiten) interessant. In der Zeit zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag des Kindes können erziehende Mütter oder Väter nämlich beantragen, dass ihre Rentenpunkte um 50 Prozent oder auf den Wert des Durchschnittseinkommens der Deutschen gehoben werden (je nachdem, was niedriger ist). Der Durchschnittsverdienst der Versicherten liegt nach DRV aktuell bei 45.358 Euro im Jahr, also 3780 Euro im Monat (brutto). Wer weniger als das verdient, kann profitieren.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel

Angelika hat einen Sohn, sie hat in der Zeit zwischen dessen dritten und zehnten Geburtstag nur noch in Teilzeit gearbeitet. Ihr Gehalt lag in Teilzeit bei 2800 Euro brutto im Monat, das sind jährlich 33.600 Euro. Die Rentenversicherung wertet in dieser Zeit ihr Gehalt um 50 Prozent auf, das wären 50.400 Euro. Da das über dem Durchschnittsverdienst der Versicherten liegt, wird ihr Gehalt nur auf das Maximum von 45.358 Euro angehoben. Anstatt 0,7 Rentenpunkten erhält Angelika also pro Jahr 1 Rentenpunkt in der Zeit der Kindererziehung (insgesamt acht Jahre). Insgesamt bedeutet das für sie eine Erhöhung ihrer monatlichen Rente um 81,8 Euro.

Die KBZ werden für jedes zu erziehende Kind einzeln gezählt. Wer zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erzieht, und in dieser Zeit keiner Arbeit nachgeht, wird so behandelt, als ob er oder sie in dieser Zeit ein Einkommen von 0,33 Rentenpunkten im Jahr erzielt hat.

Mehr Rente im Alter für viele Mütter und Väter – das kann auch geteilt werden

Die KBZ können auch erst dann beantragt werden, wenn man den Rentenantrag stellt. Diese Zeiten gehen also nicht verloren. Eltern, die sich die KBZ untereinander aufteilen möchten, müssen das allerdings rechtzeitig im Vorfeld in einer Erklärung formal bekanntgeben. Dazu gibt es ein Formular auf der Webseite der DRV, die online ausgefüllt werden kann.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa-tmn

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