VonAmy Walkerschließen
Kindererziehungszeiten können Ihre Rente erhöhen. Doch dafür ist ein Antrag bei der Rentenversicherung notwendig.
Berlin – In Deutschland basiert die gesetzliche Rente hauptsächlich auf der Anzahl der Jahre, in denen man Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Dies stellt insbesondere für diejenigen, die Kinder haben und eine berufliche Pause einlegen müssen, eine Herausforderung dar, da sie in dieser Zeit oft nicht oder nur wenig einzahlen können. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, Rentenpunkte für diese beitragsfreien Zeiten zu erwerben, indem man einen Antrag bei der Rentenversicherung stellt.
Ein Rentenpunkt hat einen Wert von 39,32 Euro im Jahr 2024
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) gewährt Müttern und Vätern bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten, die die spätere Rente erhöhen. Darüber hinaus können bis zum zehnten Geburtstag des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten anerkannt werden.
Die DRV erkennt die Kindererziehungszeit für einen bestimmten Zeitraum an, als ob die erziehende Person in dieser Zeit eigene Beiträge eingezahlt hätte. Diese Beiträge werden auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten berechnet. Laut DRV bringt ein Jahr Kindererziehungszeit fast einen Entgeltpunkt, was 2024 genau 39,32 Euro mehr Rente pro Monat bedeutet.
Die Dauer der Anerkennung der Kindererziehungszeit hängt unter anderem vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Vor 1992 Geboren: 2 Jahre und 6 Monate pro Kind
- Ab 1992 geboren: 3 Jahre pro Kind
Nicht nur Mütter und Väter haben Anspruch auf die Rentenpunkte
Mütter und Väter müssen diese Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten beantragen, beispielsweise im Rahmen einer Kontenklärung. Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern können einen Antrag stellen. Ebenso können Großeltern oder Verwandte einen Antrag stellen, vorausgesetzt, das Kind lebt dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind bei ihnen. In diesem Fall darf jedoch kein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind mehr bestehen.
Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Person die Erziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen kann. Es sollte daher sorgfältig überlegt werden, wer am meisten von dem zusätzlichen Rentenbetrag profitieren sollte.
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Antrag auf mehr Rente kann nur einmal gestellt werden
Sobald die Zeiten im Versicherungskonto erfasst sind, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Ein neuer Antrag ist laut DRV nicht notwendig und muss daher abgelehnt werden. Ein Antrag ist nur dann erforderlich, wenn die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten noch nicht oder nur teilweise im Versicherungskonto verzeichnet sind.
Wer überprüfen möchte, ob dies der Fall ist, kann seinen Versicherungsverlauf einsehen. Diesen können Versicherte über die Online-Dienste der DRV anfordern. Da die Zeiten nicht verloren gehen, kann der Antrag auch erst mit dem Rentenantrag eingereicht werden. Fragen zum Thema beantwortet die DRV am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00.
Mit Material von dpa
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