Seit Jahresbeginn müssen viele Gastro-Betriebe ihren Kunden für Essen zum Mitnehmen Mehrwegbehälter anbieten. Die Umsetzung lief eher schleppend an.
Wiesbaden/Darmstadt/Gießen - Auch ein halbes Jahr nach der Einführung der Mehrwegangebotspflicht tut sich das hessische Gastgewerbe mit deren Umsetzung schwer. Das Gesetz sei für die Betriebe „mit logistischem und technischem Aufwand verbunden, und das bei zahlreichen gewaltigen aktuellen Herausforderungen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Dehoga Hessen, Oliver Kasties, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zwei der drei hessischen Regierungspräsidien berichteten derweil von Kontrollen.
Kleinere Geschäfte ausgenommen - Strafen bei Verstößen bis zu 10.000 Euro
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte mit, man habe die Betriebe in der ersten Jahreshälfte über die neuen Regelungen informiert und sei beratend tätig gewesen. „In der nächsten Stufe sind ab sofort Kontrollkampagnen geplant. Hierbei wird auch gezielt gemeldeten Verstößen nachgegangen“, erklärte ein Sprecher. Zusätzlich werde die Mehrwegangebotspflicht vom Außendienst stichprobenartig kontrolliert. „Die nun anstehenden Kontrollen erfolgen sowohl gezielt, zum Beispiel aufgrund eines konkreten Hinweises, als auch im Rahmen der Regelüberwachung“, so der Sprecher.
Betriebe kennen Vorschriften nicht: Woran es bei der Umsetzung des Gesetzes hapert
Die bisherigen Erfahrung zeigten, dass viele Betriebe der Mehrwegangebotspflicht nachkommen, weiterhin aber ein Beratungsbedarf bestehe. Die Nachfrage nach Mehrwegbehältern seitens der Kunden falle in den Betrieben zudem sehr unterschiedlich aus, und auch die Praktikabilität des Gesetzes werde sehr unterschiedlich eingeschätzt.
Auch vom Regierungspräsidium Gießen hieß es, es mangele „sehr oft an Informationen, denn Betriebe kennen die Vorschrift zum Teil nicht“. Deshalb wolle man weiter die Öffentlichkeit über das Thema informieren und sensibilisieren. Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes erfolgten bei regelmäßigen Überprüfungsterminen. Bußgelder seien noch nicht verhängt worden. „In Absprache mit dem Hessischen Umweltministerium setzen wir zunächst auf Information und Aufklärung. Erst wenn sich Betriebe weigern, die Mehrwegangebotspflicht umzusetzen, werden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dies war jedoch bisher nicht erforderlich“, so ein Sprecher.
Gesetz soll Plastikmüll eindämmen
Das Gesetz ziele auf die Eindämmung der Plastikflut. Wesentlicher Punkt hierbei sei auch das Kundenverhalten. „Sofern die Kundschaft von dem Mehrwegangebot keinen Gebrauch macht und sich ihre Speisen weiterhin in Einwegkunststoffverpackungen aushändigen lässt, weil es bequemer ist, diese gleich nach dem Verspeisen in der Mülltonne zu entsorgen, anstatt einen Mehrwegbehälter zum Verkäufer zurückzubringen, wird sich nichts ändern.“ Hier sei „viel Aufklärungsarbeit nötig“.
Auch müssten sich die Abläufe einspielen und die verschiedenen Systeme harmonisiert werden. Für die Kundschaft sollten möglichst keine größeren Umstände entstehen, ähnlich wie beim Getränke-Leergut, das man problemlos an jeder Verkaufsstelle abgeben könne. „Nur wenn die Kundschaft das Mehrwegangebot annimmt und aktiv nach Mehrwegverpackungen fragt, haben diese eine Chance“, so der Sprecher des RP Gießen.
Dehoga Hessen kritisiert Praktikabilität des Gesetzes
Auch Kasties vom Dehoga Hessen verwies auf die mangelnde Praktikabilität des Gesetzes. Neben zum Teil noch offenen Fragen gebe es viele unterschiedliche Mehrwegsysteme auf dem Markt, was die Rückgabe beziehungsweise Rücknahme erschwere. Die Branche brauche dringend einfache, systemunabhängige Lösungen, ähnlich wie beim Pfandflaschensystem, so Kasties. Dafür mache sich der Dehoga auch als Beiratsmitglied der Initiative „Reusable To-Go“ stark. Sie steht hinter einem Modellprojekt, bei dem die Nachbarstädte Mainz und Wiesbaden die vereinfachte Rückgabe von Mehrwegbehältern zur Mitnahme von Essen und Getränken testen. Dabei soll es möglich sein, Mehrwegbehälter unterschiedlicher Art bei allen Ausgabestellen abzugeben.
Plastikmüll zu reduzieren, ist das eine - und für den Umweltschutz unabdingbar. Doch der Müll ist nicht immer vermeidbar: Da, wo er sich kaum oder nur schwer reduzieren lässt, sollte Recycling seine Verwendung finden. Doch wie funktioniert das eigentlich genau? (dpa, lf)