Merz-Regierung drängt Rentner zu mehr Arbeit – bei reduziertem Kündigungsschutz
VonAmy Walker
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Der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer muss angepasst werden, meint der neue Berater des Finanzministers. Unternehmen würden dann eher Rentner beschäftigen.
Rentner sollen mehr arbeiten können: Kündigungsschutz für Ältere soll aufgeweicht werden
Der persönliche Berater von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat vorgeschlagen, den Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer zu lockern. Damit könnten Anreize für deren Weiterbeschäftigung gesetzt werden, sagte Jens Südekum zu Zeit-Online. „Ich verstehe nicht, weshalb der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit 65 im gleichen Ausmaß wie jüngere Beschäftigte gelten sollte.“
Die derzeitigen Regeln könnten laut Südekum dazu führen, „dass Unternehmen ältere Menschen nicht weiter beschäftigen, weil sie fürchten, sie nie wieder loszuwerden“, sagte Südekum weiter. Er forderte mehr Flexibilität.
Die vorherige Bundesregierung leistete demnach bereits Vorarbeiten. „Die Ampel hat sich darauf verständigt, die sogenannte sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern mit Rentenanspruch zu erlauben“, sagte er laut dem Bericht. Das Gesetz jedoch wurde aufgrund des Ampel-Aus nicht mehr umgesetzt. „Hier kann sich die neue Regierung direkt bedienen“, sagte Südekum.
Der 49-Jährige lehrt Volkswirtschaft an der Universität Düsseldorf und soll Klingbeil in makroökonomischen Fragen beraten. Der Minister und Vizekanzler würdigte Südekum als einen „der führenden Ökonomen in unserem Land“.
Rentner können maximal fünf Jahre befristet angestellt sein – laut Südekum für Unternehmen unattraktiv
Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bedeutet im Wesentlichen, dass ein befristeter Arbeitsvertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer existiert, ohne dass es dafür einen offensichtlichen Grund gäbe. Ein guter Grund für eine Befristung ist zum Beispiel, wenn die Einstellung an ein bestimmtes Projekt gebunden ist – und nach der Vollendung des Projektes eben endet.
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Nach geltendem Recht kann ein Vertrag höchstens 24 Monate lang (also zwei Jahre) sachgrundlos befristet sein. Für Arbeitnehmer, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, dürfen befristete Arbeitsverträge bis zu fünf Jahre lang gelten. Das gilt aber nur, wenn der betroffene Arbeitnehmer davor vier Monate ohne Arbeit war. Ausnahmen gelten häufig in Tarifverträgen, die dies gesondert regeln.
Was Südekum nun also fordert, ist eine Aufhebung dieser Begrenzung für ältere Arbeitnehmer – explizit spricht er hier von Menschen über 65 Jahren. Damit könnten Rentner und Rentnerinnen ohne Grund befristet angestellt sein, auch über die gesetzlich erlaubten zwei (bzw. in bestimmten Fällen fünf) Jahre hinaus. Der Vorteil wäre für Unternehmen, dass sie dann im Zweifel das Arbeitsverhältnis einfach auslaufen lassen könnten, wenn sie die Person nicht mehr weiter beschäftigen möchten. Fristlose Kündigungen sind immer möglich, dafür muss es aber klare Gründe geben (z.B. Pflichtverletzungen oder betriebsbedingte Kündigungen).