Die Merz-Regierung möchte das Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48 Prozent bewahren. Damit folgt sie einem Entwurf von Sozialministerin Bärbel Bas.
Berlin – Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich auf höhere Belastungen einstellen: Der Rentenbeitrag soll ab 2027 von derzeit 18,6 auf 18,8 Prozent steigen – etwas mehr als ursprünglich erwartet. Nach bisherigem Recht wäre 2027 ein Anstieg auf 18,7 Prozent vorgesehen gewesen. Diese Beitragssteigerung ist Teil des Rentenpakets 2025, das die Merz-Regierung jetzt beschlossen hat.
Der von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) entwickelte Gesetzentwurf will das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisieren. Zusätzlich sollen Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern künftig drei statt bisher zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet bekommen. „Gerade in unsicheren Zeiten sendet das Rentenpaket 2025 eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht“, erklärte Bas nach dem Beschluss der Merz-Regierung.
Bas-Reform wird hauptsächlich über Steuergelder finanziert
Die Reform soll vor allem über Steuergelder finanziert werden. Um das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten, werden beträchtliche Beträge aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkassen fließen. Das Ministerium beziffert die Kosten für 2029 auf etwa 3,6 Milliarden Euro, für 2030 auf rund 9,3 Milliarden und für 2031 auf etwa elf Milliarden Euro. Die verbesserte Mütterrente schlägt ab 2027 jährlich mit rund fünf Milliarden Euro zu Buche.
Was das für Rentnerinnen und Rentner bedeutet, verdeutlicht das Sozialministerium anhand eines Beispiels: „Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.“ Von der verbesserten Mütterrente profitieren nach Regierungsangaben rund zehn Millionen Menschen, überwiegend Frauen.
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Die nun verabschiedeten Regelungen sind allerdings nur der Auftakt zu einer größeren Rentenreform. Weitergehende Änderungen bleiben vorerst offen und sollen von einer Rentenkommission ab 2026 erarbeitet werden. Hier zeigen sich bereits Meinungsverschiedenheiten zwischen den Koalitionspartnern. Während die CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ins Gespräch brachte, lehnt Sozialministerin Bas diesen Vorschlag ab.
Bas fordert Renten-Reformen: „Nicht alle zahlen ein“
Eine allgemeine Rente mit 70 käme für viele Menschen, die nicht so lange arbeiten können, einer faktischen Rentenkürzung gleich, argumentierte sie im ZDF-Morgenmagazin. Die Regierung mache es stattdessen denjenigen leichter, die im Alter weiterarbeiten möchten. „Es ist ja nicht verboten, länger zu arbeiten“, betonte Bas. Gleichzeitig sprach die Ministerin wieder von einer Erwerbstätigenversicherung. „Unser Problem ist doch, dass nicht alle in dieses System einzahlen“, sagte sie mit Blick auf Selbstständige und Beamte.
Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg zeigte sich bei RTL/ntv für diesen Ansatz grundsätzlich offen: „Der Vorschlag von Frau Bas ist mindestens einer, den man diskutieren kann. Ob er wirklich zur Lösung beiträgt, ist eine andere Frage.“ Der CDU-Politiker bereitete die Bürger allerdings auf einschneidende Veränderungen vor: „Wir müssen schmerzhafte Reformen angehen“, sagte er in der Sendung „Frühstart“. Der demografische Wandel mit steigender Zahl von Rentenbeziehern und sinkender Zahl von Beitragszahlern wird bereits in den Statistiken sichtbar.
Laut Gesetzentwurf steigen die Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029. Zusätzlich zur Stabilisierung des Rentenniveaus und der besseren Mütterrente bringt der Gesetzentwurf weitere Änderungen mit sich: Ältere Menschen sollen künftig leichter bei ihren bisherigen Arbeitgebern weiterarbeiten können, wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Außerdem werden die Reserven der Rentenkassen von 20 auf 30 Prozent einer Monatsausgabe erhöht, um größeren finanziellen Spielraum zu schaffen. (rd/dpa)