Wohnungsmarkt

Steigende Mietpreise: Rot-grüne Länder wollen Indexmieten regulieren

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Indexmieten reichen die Inflation an die Mieter weiter.
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Mit der steigenden Inflation werden auch Mieten, die per Index an die Preissteigerung gekoppelt sind, viel teurer. Dagegen regt sich bei rot-grün regierten Ländern Widerstand.

Berlin – Immer mehr Mietverträge sind an die Inflation gekoppelt. Das ruft die Politik auf den Plan. Gerade wegen der insgesamt steigenden Preise zum Beispiel bei Lebensmitteln und Energie, die die Mieterinnen und Mieter ohnehin schon seit Monaten belasten, sei er dafür, „den Anstieg der Indexmieten durch eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu regulieren“, sagte der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) dem Handelsblatt.

Indexmieten: Vorstoß zur Regulierung aus Hamburg

Al-Wazir zeigte sich dabei offen für einen Vorstoß aus Hamburg. Der rot-grüne Hamburger Senat schlägt vor, dass Indexmieten auch bei einer stärkeren Verteuerung der Lebenshaltungskosten nur noch um maximal 3,5 Prozent steigen sollten. Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte dazu dem Handelsblatt, der Handlungsdruck bei den Mietpreisen sei seit vielen Jahren gewachsen und nun kämen noch die Inflation und stark steigende Lebenshaltungskosten dazu. „Wir müssen den weiteren Kostenanstieg bei den Mieten jetzt bremsen, unter anderem, indem wir an die Indexmieten rangehen.“

Eine Indexmiete ist so konstruiert, dass sich die Kaltmiete erhöht, wenn die Verbraucherpreise steigen. Bislang können die Mieten entsprechend dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung angehoben werden. Im Februar betrug dieser vor allem wegen der stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise 8,7 Prozent.

Das Thema Indexmieten spielt auch in der Ampelkoalition eine Rolle. So sieht SPD-Chef Lars Klingbeil ein Problem darin, wenn Mieten aufgrund der Preissteigerungen in die Höhe schießen. Er plädierte laut Handelsblatt dafür, in der Koalition gemeinsam Lösungen im Sinne der Mieter zu finden. Klingbeil widersprach damit dem für das Mietrecht zuständigen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Der FDP-Politiker hat zwar versprochen, die Entwicklungen „im Blick zu behalten“. Derzeit sehe er jedoch „noch keinen unmittelbareren Regulierungsbedarf“.

IW: Nur 2,2 Prozent der Mieter haben eine Indexmiete

Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) haben 2,2 Prozent der Mieter eine Indexmiete vereinbart. An die Inflation gekoppelte Verträge seien folglich nur ein „Nischenprodukt“ auf dem deutschen Wohnungsmarkt. 92,2 Prozent aller Mieter hätten Standardverträge. Der Deutsche Mieterbund sieht das anders: „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“, sagte Präsident Lukas Siebenkotten der Zeitung. Der durch das IW ermittelte Wert beziehe sich nicht auf den Zeitraum 2022, sondern auf die Jahre davor.

Die Analyse von sechs der größten Mietervereine mache sehr deutlich, dass der Neuabschluss von Indexmietverträgen 2022 exponentiell angestiegen sei. Und genau im Jahr 2022 sei die Inflation explodiert. „Es besteht also eindeutig dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers“, so der Mieterbund-Präsident.

Um hohe Mietsprünge zu verhindern, gibt es in angespannten Wohnungsmärkten laut Bericht eine sogenannte Kappungsgrenze. Die Ampelkoalition habe vereinbart, dass diese auf elf Prozent gesenkt wird. Damit könnte die Miete innerhalb von drei Jahren nicht über diese Grenze hinaus erhöht werden. Momentan gilt noch, dass je nach Region die Mieten innerhalb einer Frist von drei Jahren höchstens um 20 beziehungsweise 15 Prozent erhöht werden dürfen. Indexmietverträge sind jedoch von dieser Vorschrift ausgenommen.

Indexmieten fallen nicht unter die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse berücksichtigt auch keine Indexmieten. Es fällt nur die Ausgangsmiete in den Anwendungsbereich der Regelung. Zudem greift die Preisbremse auch nicht, wenn der vorhergehende Mieter bereits eine überhöhte Miete gezahlt hat. Diese Miete kann grundsätzlich gleichfalls vom nächsten Mieter verlangt werden.

Der Deutsche Mieterbund hält sowohl die Einführung einer Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge als auch ein Verbot von neuen Mietverträgen mit Indexierung für zwingend erforderlich. Denn die Vermieter schöpften erfahrungsgemäß ihre Möglichkeiten zur Mieterhöhung voll aus, hieß es.

Hamburg hatte sich im Dezember im Bundesrat für schärfere Regelungen starkgemacht. Eine Gesetzesinitiative fand jedoch in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen, der Bundesrat brachte daher keinen Gesetzentwurf in den Bundestag ein.

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