VonLisa Mayerhoferschließen
Möblierte Wohnungen haben für Vermietende den Vorteil, dass sie teurer angeboten werden dürfen. Wohnungssuchende haben das Nachsehen – denn das Verfahren ist intransparent.
Frankfurt am Main – Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Deutschland zur Miete. Sie müssen sich auf steigende Kosten einstellen – betroffen sind dabei vor allem Wohnungssuchende. Die sehen sich vorrangig in den großen deutschen Städten bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung mit meinem neuen Trend konfrontiert: möblierten Wohnungen, mit deutlich höheren Mieten.
Möblierte Wohnungen immer beliebter – bei Vermietenden
Laut einer Studie des Beratungsunternehmens Oxford Economics, die der FAZ vorliegt, ist der Anteil von möblierten Wohnungen an den Inseraten in den letzten neun Jahren um 45 Prozent gewachsen. Im vergangenen Jahr handelte es sich demnach bei jedem vierten Inserat um eine möblierte Wohnung. Die Analyse wurde vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben, um herauszufinden, ob der Trend reguliert werden muss. Denn: Die möblierten Wohnungen werden meist zu höheren Preisen angeboten.
So haben sich einer Studie des Hamburger Forschungsinstituts F+B zufolge die Marktmieten für möblierte Wohnungen zwischen 2006 und 2021 um fast 80 Prozent erhöht, berichtet der Mieterbund. Zum Vergleich: Die Preise für unmöblierte Wohnungen seien im gleichen Zeitraum zwar auch gestiegen, aber „lediglich“ um 30 Prozent.
Angeboten werden die möblierten Wohnungen vor allem in den sowieso schon teuren großen Städten wie Frankfurt am Main, München, Berlin oder Hamburg. In Frankfurt am Main werde bereits laut F+B knapp jede fünfte Wohnung inklusive Möbeln vermietet.
Möblierte Wohnungen: Deutscher Mieterbund kritisiert hohe Zuschläge
Allerdings sind diese Preissteigerungen nicht immer rechtens. Beispielsweise kann von den Vermietenden die Mietpreisbremse nicht ausgehebelt werden, in dem sie ein paar Möbel in die Wohnung stellen – auch wenn viele das glauben. Rechtlich dürfen möblierte Wohnungen zwar teurer vermietet werden als solche ohne Einrichtung. Allerdings sollte der Möblierungszuschlag „angemessen“ sein.
Zudem darf der Mietpreis für eine möblierte Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse nur zehn Prozent über der Miete für vergleichbaren Wohnraum liegen, solange keine Ausnahme vorliegt. „Auch ein noch so schicker Sessel rechtfertigt keine Möblierungszuschläge von mehreren hundert Euro“, erklärt dazu der Mieterbund.
Bei manchen Wohnungsangeboten werde für die Einrichtung oft mehr als 1000 Euro Zuschlag im Monat verlangt, so der Bund und spricht dabei von „Fantasiepreisen“. Ein Rechenbeispiel: Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin sind zwei Prozent des Zeitwertes der Möbel als Abschlag zulässig – das heißt, die Möbel müssten bei einem Zuschlag von 1000 Euro insgesamt 50.000 Euro gekostet haben und nagelneu sein.
Länder fordern stärkere Regulierung – und beschließen Gesetzentwurf
Das Problem: Meist haben Mietende keine Information zum Zeitwert des Mobiliars. Zudem gibt es keine gesetzliche Regelung, wie der Zuschlag für die Möblierung genau berechnet werden soll. Auch ortsübliche Vergleichsmieten für möblierte Wohnungen sind kaum zu finden.
Für Wohnungssuchende gestaltet es sich also als extrem schwer, nachzuvollziehen, wie die Zuschläge zustande kommen und auf welchen Berechnungen diese beruhen. Der Mieterbund schlägt deshalb eine gesetzliche Regelung vor, die Vermietende verpflichtet, die exakte Berechnung des Zuschlags im Mietvertrag offenzulegen.
Auch die Länder fordern eine stärkere Regulierung. Im Juni beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der besonders Vermietungen von möbliertem Wohnraum sowie Kurzzeitvermietungen ins Visier nimmt. Der Gesetzentwurf wurde von Hamburg und Bremen eingebracht und sieht vor, die zulässige Höhe des Möblierungszuschlags zu begrenzen und eine Pflicht einzuführen, diesen transparent auszuweisen. Die Vorlage wird nun zur weiteren Beratung in den Bundestag eingebracht.
