VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Versicherungsfremde Leistungen kosten die Deutsche Rentenversicherung Milliarden. Dafür erhält sie Zuschüsse vom Staat. In manchen Fällen kommt das Geld wohl vom Beitragszahler.
Berlin – Das deutsche Rentensystem ist kontinuierlich unter Belastung. Eine abnehmende Anzahl von Arbeitnehmern muss für eine zunehmende Anzahl von Rentnern aufkommen. Parallel dazu plant die Bundesregierung, das Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns festzulegen, im Rahmen des Rentenpakets II. Eine weitere Herausforderung stellen jedoch die sogenannten versicherungsfremden Leistungen dar, die für Unverständnis sorgen.
| Ausgaben der DRV im Jahr 2023 (geschätzt) | 374 Milliarden Euro |
|---|---|
| Kosten für versicherungsfremde Leistungen (geschätzt, 2020) | 63 bis 112 Milliarden Euro |
| Bundeszuschüsse der Regierung an die DRV für versicherungsfremde Leistungen (2022) | 81 Milliarden Euro |
| Zuständiges Ministerium | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
Milliarden aus der Deutschen Rentenversicherung fließen in versicherungsfremde Leistungen
Um das zu erläutern: Die deutsche Rentenkasse finanziert eine Reihe von Leistungen. Dazu gehören Rentenansprüche aus Beschäftigungsverhältnissen, die, wie allgemein bekannt, direkt durch die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung finanziert werden. Aber es gibt auch Leistungen, die nicht durch diese Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Rentenansprüche aufgrund von Kindererziehungszeiten
- Der Grundrentenanspruch aufgrund von langjährig niedrigem Einkommen
- Kriegsfolgelasten
- Fremdrentenleistungen
Diese Leistungen gehören zu dem, was die Deutsche Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Ein Problem dabei ist, dass es keine spezifische gesetzliche Regelung gibt, die klar definiert, was darunter fällt und was nicht. Dies allein führt bereits zu Komplikationen, aber dazu später mehr.
Hier können Sie sich unseren kostenfreien Renten-Ratgeber herunterladen.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass diese versicherungsfremden Leistungen einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausmachen. Laut WirtschaftsWoche beliefen sich die geschätzten Ausgaben der DRV im Jahr 2023 auf rund 374 Milliarden Euro, die letzten verlässlichen Zahlen zu den versicherungsfremden Leistungen stammen von 2020. Damals lagen sie zwischen 63 und 112 Milliarden Euro.
Bundeszuschuss soll versicherungsfremde Leistungen decken
Hier kommt der Bundeszuschuss ins Spiel. Die Bundesregierung gibt der DRV jedes Jahr Milliarden an Steuergeldern (laut Bundesrechnungshof waren es 2022 rund 108 Milliarden Euro, von denen 81 Milliarden Euro als Bundeszuschüsse klassifiziert waren), um zu verhindern, dass die Kosten die Rentenversicherung überlasten. Es wird jedoch problematisch, wenn die von der DRV finanzierten gesamtgesellschaftlichen Ausgaben, die nichts mit der klassischen Rente aus Beschäftigungsverhältnissen zu tun haben, die staatlichen Zuschüsse übersteigen. Genau das soll derzeit passieren, und zwar in Milliardenhöhe, schreibt die Wirtschaftswoche.
Was bedeutet das für diejenigen, die Beiträge leisten? Im Klartext heißt das, dass sie mit ihren Rentenbeiträgen für Aufgaben der gesamten Gesellschaft aufkommen. Es bedeutet auch, dass Personen, die keine Rentenbeiträge leisten (wie beispielsweise Selbstständige), davon unberührt bleiben. Anja Schulz, die FDP-Rentenexpertin im Bundestag, äußerte dazu in dem Magazin Kritik: „Es kann nicht sein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben durch das Kollektiv der Beitragszahler gestemmt werden müssen“.
Interessanterweise weist die DRV auf ihrer Website darauf hin, dass der reguläre Bundeszuschuss bereits 1998 durch einen zusätzlichen Bundeszuschuss ergänzt wurde. „Damit kann der Beitragssatz in jedem Jahr niedriger festgesetzt werden, als es ohne diesen zusätzlichen Zuschuss möglich wäre“, gab sie bekannt. Dies impliziert, dass die Rentenbeiträge steigen könnten, falls der Bund die bereits aus der regulären, beitragsfinanzierten Rente ausgelagerten Leistungen nicht mehr in dem aktuellen Umfang unterstützt.
Bundesrechnungshof kritisiert – fehlende Transparenz beim Arbeitsministerium?
Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in diesem Zusammenhang für mangelnde Transparenz. Da gesetzlich nicht klar definiert ist, welche Leistungen als versicherungsfremd gelten, ist eine genaue Dokumentation nicht möglich. Ohne eine solche Dokumentation ist es nicht erkennbar, ob und wie viel Geld aus der Rentenkasse in Projekte fließt, in die es eigentlich nicht fließen sollte.
Daher schlägt der Bundesrechnungshof vor, dass das BMAS regelmäßig Daten darüber veröffentlichen sollte, welche Leistungen als versicherungsfremd gelten und welche nicht. Nur so könnten das Parlament und die Öffentlichkeit beurteilen, ob die Bundeszuschüsse, die in diese Zahlungen fließen, gerechtfertigt sind. „Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem BMAS, Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen herzustellen. Dazu sollte es die versicherungsfremden Leistungen zumindest in der Bandbreite der engen und erweiterten Abgrenzung der DRV Bund benennen und ihre Höhe berechnen“, forderte der Bundesrechnungshof in einer Stellungnahme. Das BMAS könnte das Ergebnis beispielsweise im Rentenversicherungsbericht veröffentlichen.
Die FDP verlangt eine Auslagerung der versicherungsfremden Leistungen
Wie wird es mit diesen Zuschüssen weitergehen? Laut Wirtschaftswoche fordert die FDP eine Ausgliederung der versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung. Diese Leistungen sollten jedoch nicht gekürzt werden, lediglich ihre Finanzierung soll aus einem anderen Topf erfolgen. Die FDP möchte dabei die gesellschaftlichen Ziele, wie die Anerkennung von Kindererziehungsleistungen, nicht vernachlässigen, aber die finanziellen Lasten nicht den Rentenbeitragszahlern auferlegen. „Es widerspricht meinem Verständnis der Schuldenbremse, wenn Kosten in die Sozialversicherungen verlagert werden“, erklärte die FDP-Politikerin Schulz dazu.
Ende 2023 kündigte die Bundesregierung an, aus Haushaltsgründen beim Bundeszuschuss für die Rente sparen zu wollen. Daraufhin warnte die DRV vor „schneller steigenden“ Rentenbeiträgen.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Funke Foto Services

