Fast 14 Prozent mehr

Mindestlohn wächst – für Bürgergeld-Bezieher dennoch unzureichend

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Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro pro Stunde. 830.000 Bürgergeld-Beziehende profitieren auf dem Papier – doch der Eindruck trügt bei den meisten.

Berlin – Der Mindestlohn soll steigen. Ab 2026 soll es 13,90 Euro pro Stunde geben, für 2027 sieht die Mindestlohnkommission eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro vor. Insgesamt liegt die Steigerung bei 13,88 Prozent. Bisher liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro. Rund sechs Millionen Erwerbstätige erhalten damit mehr Geld. Darunter sind auch rund 826.000 Bürgergeld-Beziehende.

Arbeitseinkommen von 830.000 Bürgergeld-Beziehenden steigt durch Mindestlohn-Plus

Diese Menschen werden auch als Aufstocker:innen bezeichnet. Sie arbeiten, müssen jedoch ergänzend die Grundsicherung beziehen, um ihr Existenzminimum zu decken. Die entsprechenden Löhne und Gehälter reichen häufig nicht aus. Meistens liegt das daran, dass die Betroffenen geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs nachgehen und damit maximal 556 Euro bekommen. Gemeinsam mit Midijobs sind so 278.000 Menschen angestellt.

Trotz Arbeit auf dem Weg zum Jobcenter: Knapp 830.000 Menschen sind erwerbstätig, müssen aber trotzdem Bürgergeld beziehen. (Symbolfoto)

250.000 weitere Aufstocker:innen arbeiten in Teilzeit. Etwas weniger als zehn Prozent der erwerbstätigen Bürgergeld-Bedürftigen arbeitet dagegen in Vollzeit. Konkret sind das etwas mehr als 81.000 Menschen. Hinzu kommen knapp 89.000 Auszubildende, die Grundsicherung erhalten.

Aufstockende mit Bürgergeld erhalten durch Mindestlohn-Erhöhung mehr

Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die Bürgergeld-Aufstocker:innen aus. Auch sie erhalten ab 1. Januar 2026 genau 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 dann 14,60 Euro. Bei Minijobs wird sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die monatliche Entgeltgrenze von derzeit 556 Euro erhöhen.

Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche bekommen laut DGB ab Januar 2026 dann 190 Euro brutto mehr im Monat. 2027 ergebe sich dadurch „ein monatliches Plus von brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute“, erklärte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der Gewerkschaftsseite. Auf ein Jahr gerechnet seien das 3700 Euro.

Mehrheit der Aufstocker:innen bleibt trotz Erhöhung des Mindestlohns im Bürgergeld

Bei Teilzeitstellen ist das Gehalt entsprechend geringer. Ausgehend von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich bei einer Teilzeitstelle im Umfang von 20 Wochenstunden ein monatliches Bruttogehalt von 1210 Euro ergeben. Zum Vergleich: Durchschnittlich erhalten Bürgergeld-Haushalte 1347 Euro.

Damit reicht das Gehalt trotz Mindestlohnerhöhung für einen Großteil der Aufstocker:innen nicht, um allein davon das Existenzminimum zu sichern. Die Betroffenen bleiben damit weiterhin abhängig vom Bürgergeld. Lediglich ein größerer Anteil des Einkommens kommt aus ihrer Arbeit.

NRW-Minister hofft auf Anreiz durch Mindestlohnerhöhung: Kann Arbeitsaufnahme „attraktiver machen“

„Den Großteil der Aufstocker wird eine Mindestlohnerhöhung daher nicht aus dem Leistungsbezug herausholen“, hatte Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) bereits vor Bekanntgabe der Entscheidung der Mindestlohnkommission IPPEN.MEDIA gesagt. Auch den Vollzeitbeschäftigten nicht. Bei ihnen sei „meist nicht die Lohnhöhe der Grund für den Bürgergeldbezug, sondern die Größe der Bedarfsgemeinschaft, also der Familie, für die ein Einkommen reichen muss“.

„Eine Erhöhung kann die Arbeitsaufnahme aus Arbeitslosigkeit heraus attraktiver machen“, sagte der CDU-Politiker jedoch. Ihm sei besonders wichtig, dass sich Arbeit lohne und ihr mit Respekt begegnet werde. „Dafür braucht es gute Löhne“, so Laumann. „Wir brauchen deshalb eine verlässliche Beteiligung aller Menschen an der Lohnentwicklung.“

Mindestlohn-Erhöhung hilft Bürgergeld-Beziehenden nicht – weitere Reformen nötig

Neben der Erhöhung des Mindestlohns braucht es damit weitere Reformen, um den Erwerbstätigen im Bürgergeld zu helfen. Über 140.000 Alleinerziehende gehören etwa zu den Aufstockenden, dazu über 250.000 Elternpaare. Es brauche Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen auf den Regelsatz, damit sich Mehrarbeit im Bürgergeld stärker lohnt. Zusätzlich nötig sei der Ausbau der Kinderbetreuung, hatte etwa Arbeitsmarktforscher Enzo Weber mit Blick auf die Grundsicherung-Reform gesagt. „Nur im Paket wird etwas daraus.“

Rubriklistenbild: © Jens Büttner/dpa

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