VonPatricia Huberschließen
Wer in Elternzeit ist, kann trotzdem einen Minijob ausführen. Dabei müssen Väter und Mütter aber auch ein paar Details beachten. Ein Überblick.
Essen – Die Möglichkeit, während der Elternzeit in einem Minijob zu arbeiten, ist durchaus gegeben. Ob Sie Ihre Haushaltskasse aufbessern möchten oder den Kontakt zur Arbeitswelt nicht ganz verlieren wollen – Sie können sowohl bei einem neuen Arbeitgeber als auch bei Ihrem derzeitigen Unternehmen einen Minijob ausüben. Darauf macht die Minijob-Zentrale in ihrem Online-Magazin aufmerksam.
Elternzeit und Minijob: Wochenarbeitszeit darf nicht überschritten werden
Theoretisch ist es sogar möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gesamtverdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro nicht überschritten wird. Zudem gilt generell: Sie dürfen während der Elternzeit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einem 520-Euro-Minijob wird diese Grenze jedoch in der Regel nicht überschritten.
Außerdem wichtig zu wissen: Das Einkommen wird nur dann nicht auf das Elterngeld angerechnet, wenn dieses nicht über dem Mindestbetrag von 300 Euro liegt. Erhalten Sie mehr als 300 Euro Elterngeld, wird das Einkommen angerechnet und das Elterngeld reduziert. Beim Elterngeld Plus, das in den ersten 28 Lebensmonaten eines Kindes bezogen werden kann, tritt dies bei mehr als 150 Euro ein.
Minijob: Elterngeldrechner kann helfen
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums können Sie im Voraus prüfen, wie sich ein Minijob auf das zu erwartende Elterngeld auswirken kann. Wenn Sie in Elternzeit sind und einen Job aufnehmen, sollten Sie die Elterngeldstelle darüber informieren. Dies ermöglicht eine Neuberechnung, so die Minijob-Zentrale.
Und ein letzter wichtiger Punkt: Bevor Sie während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber annehmen, sollten Sie die Zustimmung Ihres derzeitigen Arbeitgebers einholen. Dieser kann seine Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern – das aber nur schriftlich innerhalb von vier Wochen. (dpa/ph)
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