Ab Januar

Erhöhung ab 2024: So viel mehr dürfen Minijobber ab nächstem Jahr verdienen

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Im neuen Jahr kommen auch für Minijobber einige Änderungen. Ab 2024 erhöht sich nämlich die Gehaltsgrenze, bis zu der sie arbeiten dürfen. Auch Midijobber sind von der Änderung betroffen.

Berlin – Die Anhebung des Mindestlohns wurde letzte Woche vom Bundeskabinett verabschiedet. Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei Etappen um 82 Cent auf 12,82 Euro erhöht. Ab dem 1. Januar wird die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angepasst und ein Jahr später auf 12,82 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 6,8 Prozent.

Der Beschluss basiert auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Juni. Die Empfehlung wurde nicht einstimmig angenommen. Die Arbeitnehmervertreter betrachten die Erhöhung als zu gering, wurden jedoch überstimmt. Infolgedessen erhöht sich auch die Grenze für einen Minijob.

Erhöhung ab 2024: Mehr Einkommen für Minijobber im neuen Jahr

Die aktuelle Minijob-Grenze liegt bei 520 Euro pro Monat. Mit der Erhöhung 2024 steigt diese auf 538 Euro, also 18 Euro mehr pro Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das im neuen Jahr 6456 Euro. Ab 2025 erhöht sich der Mindestlohn erneut, was auch eine erneute Anhebung der Minijob-Grenze auf 556 Euro bedeutet.

Minijobber dürfen jedoch auch gelegentlich mehr als diese Verdienstgrenze verdienen. In zwei Monaten pro Jahr können sie das Doppelte verdienen, wie die Minijob-Zentrale erläutert. Das entspricht 1076 Euro, die in zwei Kalendermonaten im Jahr verdient werden können.

Minijobber können ab Januar 2024 mehr Geld im Monat verdienen. (Symbolbild)

Die Erhöhung bedeutet für Arbeitgeber, dass sie die Verträge ihrer Minijobber bis zum 1. Januar 2024 anpassen müssen, wenn im Vertrag nicht festgelegt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Ist nur ein Betrag vereinbart, muss dieser nun schriftlich angepasst werden.

Änderungen für Midijobber ab 2024

Mit der Erhöhung des Mindestlohns ändert sich auch etwas für sogenannte „Midi-Jobber“. Dies sind Jobs, bei denen mehr als die Minijob-Grenze verdient wird, aber weniger als 2000 Euro pro Monat als Lohn ausgezahlt werden. Midijobber sind sozialversicherungspflichtig, das heißt, sie zahlen Sozialabgaben wie Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge. In der Regel müssen Midijobber keine Steuern zahlen, da sie unter dem Freibetrag liegen.

Ab 2024 beginnt die Grenze, ab der man vom Minijob in den Midijob wechselt, logischerweise zu steigen. Ein Midijob beginnt also ab einem Verdienst von 538,01 Euro pro Monat. Die Obergrenze ändert sich jedoch nicht, wie die Minijob-Zentrale weiterhin erklärt. Sie bleibt bei 2000 Euro.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

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