VonAmy Walkerschließen
Der Staat unterstützt Beschäftigte mit der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Bildung von Vermögen. Viele Menschen kennen sie nicht – dabei lohnt es sich.
Berlin – Jeden Monat aus dem Gehalt ein bisschen Geld zur Seite legen klingt nicht schwer – und doch schaffen es viele Menschen nicht, so zu sparen. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Deshalb gibt es eine staatlich unterstützte Möglichkeit der Vermögensbildung, von der aber sehr viele nichts wissen: Schätzungen zufolge machen 35 Prozent der Berechtigten keinen Gebrauch davon. Dabei können Menschen mit geringem Einkommen über die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 700 Euro vom Staat geschenkt bekommen.
Vermögen über sechs Jahre aufbauen: So funktioniert es
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ausgezahlt. Bei den VL handelt es sich um Extra-Geld, das man vom Arbeitgeber bekommen kann, das zum Vermögensaufbau angelegt wird. Pro Monat gibt der Arbeitgeber maximal 40 Euro dazu. Als Arbeitnehmer kann man den Betrag selbst noch aufstocken. Möglichkeiten zum Geld anlegen sind Bausparverträge, ETFs oder Fondssparpläne sowie Banksparpläne.
VL-Anlagen laufen in der Regel sechs Jahre lang. Danach folgt das sogenannte Ruhejahr, in dem kein Geld eingezahlt wird, das Geld aber auch nicht abgehoben werden kann. Nach sieben Jahren hat man dann Zugriff auf das Geld – oder kann einen weiteren VL-Plan abschließen und das Geld erneut anlegen. Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Es lohnt sich aber immer, nachzufragen.
Beispiel 1
Julia hat bei ihrem Arbeitgeber einen VL-Banksparplan. Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat 28 Euro, sie selbst stockt noch auf, damit sie die vollen 40 Euro im Monat einzahlt. Damit hat sie in zwölf Monaten 480 Euro angespart. Nach sechs Jahren wurden 2880 Euro angesammelt – ohne Zinsen. Ein Jahr lang ruht das Geld auf dem Konto und sammelt „nur“ noch die Zinsen ein, bis sie darauf Zugriff hat. Hätte Julia einen ETF oder Fondssparplan gewählt, wären höhere Renditen denkbar.
Arbeitnehmer-Sparzulage für Geringverdiener
Um noch zusätzlich zu unterstützen, gibt der Staat bei Menschen mit geringem Einkommen noch die Arbeitnehmer-Sparzulage dazu. Folgende Einkommensgrenzen für versteuerndes Einkommen sind dabei zu beachten:
- Bei Banksparplänen und Fondssparplänen („Beteiligungen am Produktivkapital“): 20.000 Euro/Jahr für Singles, 40.000 Euro/Jahr für Ehegatten
- Bei Bausparverträgen: 17.900 Euro/Jahr für Singles, 35.800 Euro/Jahr für Ehegatten
Wer diese Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren. Dabei gibt der Staat noch etwas Geld dazu. Bei Sparplänen wie ETFs werden 20 Prozent des eingezahlten Betrags dazugegeben, solange das nicht 400 Euro überschreitet. Bei Bausparverträgen werden nur 9 Prozent bei maximal 470 Euro bezuschusst. Maximal können dabei pro Jahr 80 Euro bzw. 43 Euro zusammenkommen. Über sechs Jahre wären das dann 480 bzw. 258 Euro, die der Staat dazugibt.
Wer das Glück hat, sogar beide Anlageformen zu haben – also einen VL-Fondssparplan und einen VL-Bausparvertrag – kann von beiden staatlichen Zulagen profitieren. Zusammengerechnet sind dann pro Jahr bis zu 123 Euro möglich, über sechs Jahre 738 Euro.
Beispiel 2
Nils hat mit seinem Arbeitgeber einen VL-Bausparvertrag abgeschlossen. Pro Monat gibt der Arbeitgeber 30 Euro dazu. Da er im Jahr weniger als 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, erhält er die Arbeitnehmer-Sparzulage, sie beträgt 9 Prozent. Pro Jahr erhält er also 32,40 Euro im Jahr vom Staat gratis dazu. Über sechs Jahre hat er 2549 Euro ohne Zinsen angesammelt.
Wichtig zu wissen ist aber: Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss jedes Jahr von neuem beantragt werden. In der Steuererklärung kann das im Feld „Arbeitnehmer-Sparzulage festsetzen“ angegeben werden.
Rubriklistenbild: © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

