Shrinkflation

Immer mehr Mogelpackungen in deutschen Supermärkten: Wie sich Verbraucher wehren können

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Wie Unternehmen versuchen, ihre Kundschaft durch geschickte Präsentation ihrer Produkte in die Irre zu führen - und wie Kundinnen und Kunden sich dagegen wehren können.

Frankfurt – Die Box mit den Frühstückszerealien ist nur zu drei Vierteln gefüllt? Immer wieder ärgern sich Verbraucherinnen und Verbraucher über solche Tricks von Herstellern. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hat angekündigt, Mogelpackungen im Einzelhandel strenger zu regulieren. Damit sollen gerade in Inflationszeiten Verbraucher:innen besser vor Tricksereien durch Händler und Hersteller geschützt werden. Was Mogelpackungen überhaupt sind, welche Tricks die Hersteller verwenden, und wie Kundinnen und Kunden die Schummelverpackungen am besten erkennen und vermeiden.

Was sind Mogelpackungen?

Umgangssprachlich ist die Sache klar: Suggeriert die Packung ein größeres Volumen als der Inhalt hergibt, handelt es sich um eine Mogelpackung. Diese Art von Verpackungen finden sich in nahezu allen Bereich von Alltagsprodukten: Von der Körnermischung, deren oberes Verpackungsviertel sich mangels Inhalt leicht zusammendrücken lässt bis zur Gesichtscreme, deren Umverpackung aus Pappe unten eine kleine Erhebung hat – so dass der Cremetigel größer wirkt.

Doch rechtlich ist das Thema komplizierter. Denn im Gesetz ist keine konkrete Zahl, wie etwa eine prozentuale Mindestfüllmenge, vorgegeben. Das Mess- und Eichgesetz verbietet es lediglich, Fertigpackungen auf den Markt zu bringen, „wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist“. 30 Prozent Luft in einer Verpackung gelten allgemein als Richtgröße.

Wie groß ist das Problem der Mogelpackung?

1,4 Millionen Mülltonnen werden in Deutschland jedes Jahr nur dadurch gefüllt, dass Hersteller ihre Verpackungen zusätzlich zum Inhalt auch noch mit Luft füllen. Das hat eine Studie im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergeben. Demzufolge ist das Einsparpotenzial sogar noch größer, wenn die Hersteller gezwungen würden, auf überflüssige Umverpackungen zu verzichten, etwa Pappschachteln um Zahnpasta- oder Cremetuben. Auch diese Umverpackungen lassen Produkte meist größer erscheinen. Insgesamt drei Millionen Mülltonnen mit 240 Litern Fassungsvermögen könnten so vermieden werden.

Die Verbraucherschutzorganisation fordert daher strengere gesetzliche Regeln. Würden überdimensionierte Verpackungen untersagt, gäbe es Einsparpotenziale von drei bis 27 Prozent. Bei Umverpackungen liege es bei 73 Prozent. Die Studie stammt aus dem Herbst 2021, es ist also wahrscheinlich, dass sich das Problem im Zuge der steigenden Preise noch verschärft hat.

Warum ist das Thema jetzt in der Politik angekommen?

Das liegt vor allem an einem Phänomen, das als „Shrinkflation“ bezeichnet wird. Der Begriff kombiniert das englische Wort „to shrink“ (auf Deutsch: „schrumpfen“) mit „Inflation“. Was dahinter steckt: Hersteller wollen auf offensichtliche Preiserhöhungen verzichten, um nicht an Attraktivität im Regal einzubüßen. Stattdessen halten sie am Preis fest – und verringern den Inhalt. Damit das nicht auffällt, wird die Verpackungsgröße beibehalten, nur die Angabe zur Füllmenge ändert sich. Da diese aber leicht übersehbar ist, greifen die Käufer:innen dennoch zum gewohnten Produkt.

Ups, nur so wenig drin?

„Im ersten Halbjahr 2023 verzeichneten wir einen neuen Rekord an Beschwerden über Shrinkflation“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Verband untersucht das Phänomen seit Jahren. Demnach habe der Trend bereits 2022 begonnen: Vom ersten auf das zweite Halbjahr hätten sich die bestätigten Fälle fast verdoppelt. Sei die Praxis früher vor allem bei klassischen Marken aufgefallen, seien mittlerweile vermehrt auch Discounter- und Biomarken betroffen.

Tricks der Händler: Wie die Mogelpackung aussehen kann

Mal wird die Packungsgröße verringert, der Preis aber nicht. Mal wird die Packungsgröße stark verringert, der Preis aber nur leicht. Bei Produkten mit mehreren Teilen – zum Beispiel Eis – bleibt die Anzahl unverändert und steht vorne groß auf der Verpackung. Aber: Das einzelne Eis wird kleiner. Auch, dass ein Produkt bei unterschiedlichen Händlern mit verschiedenen Füllmengen im Laden steht, kommt vor. Geradezu klassisch ist die Verpackung, die nicht komplett mit dem Lebensmittel, sondern zum Teil durch Luft gefüllt ist. Besonders viele Beschwerden gibt es laut der Verbraucherzentrale Hamburg mit diesem Phänomen zu Waschmitteln.

Ein weiterer Trick: Durch Umverpackungen lässt sich der einer Ware zugesprochene mutmaßliche Inhalt deutlich erhöhen. Schwieriger zu erkennen, ist es, wenn an der Qualität geschraubt wird und ein Hersteller teurere Inhaltsstoffe – zum Beispiel Pinienkerne – gegen billigere – zum Beispiel Zedernüsse – tauscht.

Hersteller und Industrie wehren sich gegen Mogelpackung-Vorwürfe

Hersteller und Branchenverbände wehren sich immer wieder gegen die Vorwürfe – etwa, wenn Verbraucherverbände zur Wahl einer „Mogelpackung des Jahres“ aufrufen. Ihre Argumentation setzt an mehreren Punkten an: So sind die Produzenten bereits verpflichtet, etwa Nettofüllmengen auf ihren Waren anzugeben. Am Preisschild müssen die Einzelhändler zudem Kilo- beziehungsweise Literpreise angeben, damit sich die Preise etwa verschiedener Chipstüten einfach vergleichen lassen.

Außerdem argumentiert die Industrie mit technischen Produktionsbedingungen: So benötigten zerbrechliche Waren wie Chips oder Kekse eine gewisse Menge Luft als Transportpolster. Andere Produkte wie Müsli oder Cerealien würden bei der Abfüllung vorsichtig in die Tüte oder Schachtel geschüttet – und durch Vibrationen beim Transport verdichtet.

Wie lassen sich Mogelpackungen erkennen?

Wer immer die gleichen Waren kauft, hat es dabei etwas leichter: Hier gilt es, Preis und Füllmenge mit denen vom letzten Kauf zu vergleichen. Wer ein Produkt zum ersten Mal in den Warenkorb legen will, sollte beim am Regal befindlichen Preisschild genau hinschauen: Hier steht neben dem Produktpreis auch der Preis für ein Kilo oder einen Liter. Dieser lässt sich mit ähnlichen Produkten vergleichen und so herausfinden, in welchem Preissegment sich die Ware befindet. Bei Pappverpackungen hilft ein vorsichtiges Umdrehen, um abzuschätzen, wie viel Luft enthalten ist. Wer den Verdacht hat, eine illegale Mogelpackung erwischt zu haben, kann sich ans regionale Eichamt wenden. Bei Grenzfällen sind die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest gute Ansprechpartner.

Rubriklistenbild: © Mehdi Taamallah/Imago

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