VonNina Luttmerschließen
Viele Sparkassen und Volksbanken bieten ihrer Kundschaft „nachrangige Geldanlagen“ an. Doch diese sind viel riskanter, als es auf den ersten Blick scheint.
Frankfurt – Jahrelang mussten Sparerinnen und Sparer sich mit minimalsten Zinsen auf ihr Geld begnügen. Oftmals zahlten sie sogar in Form von Negativzinsen, von den Banken gerne als „Verwahrentgelte“ betitelt, drauf. Dafür war die Inflation in Deutschland niedrig.
Nun hat sich das Blatt gewendet. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen mehrfach erhöht. Endlich gibt es nun auch wieder Zinsen für Sparerinnen und Sparer. Allerdings knausern viele Kreditinstitute damit noch sehr. Und: Die Inflation ist hoch, die Zinssätze können gegen diese nicht ankommen. Gleichzeitig bleibt die Steuerbelastung hoch, teilweise droht eine Verdopplung der Grundsteuer.
Viele Geldhäuser bieten inzwischen attraktive Zinssätze an, wenn Sparer:innen bereit sind, ihr Geld langfristiger – über mehrere Jahre – zu investieren. Sollte die Inflation nachlassen und die EZB die Zinsen wieder senken, wovon mittelfristig auszugehen ist, könnten Anleger:innen mit solch einer Anlage gut fahren. Denn so können sie sich auf längere Sicht ordentliche Zinsen sichern.
Nachrangige Geldanlage: Irreführende Werbung
Es gilt aber, genau hinzuschauen. Derzeit werben viele Sparkassen, vor allem aber Volksbanken, mit nachrangigen Geldanlagen – konkret sind das bei Sparkassen sogenannte „Sparkassenkapitalbriefe mit Nachrangabrede“, bei den Genossenschaftsbanken „Nachrangige Einlagen“. So bietet etwa die Volksbank Dreieich-Offenbach bei dieser Geldanlage einen Zins von 4,9 Prozent pro Jahr, wenn der Sparer oder die Sparerin sich sieben Jahre bindet. So lange kann das Geld nicht abgehoben werden.
Die Volksbank Hochtaunus verspricht für sieben Jahre 4,5 Prozent, für zehn Jahre sogar fünf Prozent Verzinsung im Jahr. Bei beiden Instituten müssen allerdings mindestens 25 000 Euro angelegt werden – und auch bei anderen Volksbanken ist dieser Mindestanlagebetrag Usus für nachrangige Einlagen. Bei den Sparkassen finden sich oft Mindestanlagebeträge von 50 000 Euro.
Diese Einlagen fallen aber nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Die von den Sparer:innen eingezahlten nachrangigen Mittel zählen zu den Eigenmitteln der Banken und haften somit im Krisenfall mit. Daher bewerben die Geldhäuser die Produkte auch offensiv – denn sie stärken damit ihr Eigenkapital.
Geldanlage: Was, wenn die Bank pleite geht?
Sollte ein Institut insolvent gehen, werden die Ansprüche der Sparer:innen erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt – im schlimmsten Falle also gar nicht. Dass einige der Institute damit werben, dass es sich hier um eine sichere Form der Geldanlage handelt, ist somit irreführend.
Nun kann man natürlich sagen – und das tun Volksbanken und Sparkassen auch gerne – dass sie nicht pleitegehen können, da die sogenannte Institutssicherung sie absichert. Diese sieht vor, dass die Sparkassengruppe beziehungsweise die Gruppe der Genossenschaftsbanken jede ihrer Mitgliedsbanken im Krisenfall auffängt und im schlimmsten Fall notfusioniert. In der Vergangenheit hat das auch geklappt. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) betont auf Nachfrage auch: „Sparkassenkapitalbriefe sind eine sicherere Kapitalanlage. Bei einer Fusion geht der Anspruch des Anlegers formal auf das fusionierte Institut über. Sollten die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht über die Fusion mit einer anderen Sparkasse gelöst werden können, greift die bewährte Institutssicherung. Sie verhindert eine Insolvenz.“
Zinsen nicht immer üppig
Auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken verweist auf die Institutssicherung. Diese habe die Aufgabe, „drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben; man spricht vom sogenannten Institutsschutz. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt“.
Dennoch sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Banken bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Ich finde es schwierig zu sagen: Weil in der Vergangenheit nie eine Volksbank oder Sparkasse pleitegegangen ist, wird es auch in Zukunft nicht passieren“. Die nachrangigen Geldanlagen seien „ein zusätzliches Risiko und daher gibt es dafür auch höhere Zinsen“.
Wobei das keineswegs gesagt ist: So bietet beispielsweise die Sparkasse Niederbayern-Mitte bei einer Laufzeit von sieben Jahren und einem Mindestanlagebetrag von 50 000 Euro nur 3,1 Prozent Verzinsung im Jahr für den Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede. Die Volksbank Franken bietet 3,25 Prozent für eine siebenjährige nachrangige Einlage ab mindestens 25 000 Euro. Üppig ist das nicht.
Sparer:innen müssten sich stets fragen, ob die Verzinsung das Risiko wirklich wert sei und ob die Bepreisung angemessen ist, so Nauhauser. So gebe es auch für sicheres Festgeld – das anders als das nachrangige Kapital der Einlagensicherung unterliegt und somit geschützt ist – bereits mehr als vier Prozent Zinsen. „Wir raten dazu, Institute zu wählen, die der deutschen Einlagensicherung unterliegen und mit dem Anlagebetrag unter der Sicherungsgrenze von 100 000 Euro zu bleiben“, so Nauhauser.
So zahlt etwa die PBB Direkt, die der deutschen Einlagensicherung unterliegt, 4,25 Prozent Zinsen im Jahr auf zehnjähriges Festgeld. Wer sich in andere EU-Länder wagt, in denen ebenfalls eine gesetzliche Einlagensicherung von 100 000 Euro gilt, wird beispielsweise bei der österreichischen Kommunalkredit Invest fündig, die auf ein- bis fünfjähriges Festgeld vier Prozent Zinsen im Jahr zahlt. Die französische Crédit Agricole Consumer Finance bietet 4,15 Prozent per annum für sieben Jahre angelegtes Festgeld. Bei kürzeren Laufzeiten finden sich ohnehin einige Institute mit Zinszahlungen von um die vier Prozent im Jahr, etwa die schwedische Klarna mit 4,01 Prozent für zweijähriges Festgeld.
Sich für ein nachrangiges Produkt zu entscheiden, obgleich es sicheres Festgeld für ganz ähnliche Zinssätze gibt, scheint somit nicht sinnvoll zu sein.
