VonAmy Walkerschließen
Wer in der nächsten Zeit seinen Stromanbieter wechseln will, muss eine neue EU-Regel beachten. Sie tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.
Berlin – Für Stromkunden in Deutschland gelten ab dem 6. Juni 2025 neue Regeln. Künftig soll es schneller und einfacher gehen, den Stromanbieter zu wechseln. Doch durch die technische Umstellung kann es zunächst zu Verzögerungen kommen. Und: Die sechswöchige rückwirkende Anmeldung eines Stromanbieters wird gestrichen. Hier sind alle Details.
Stromanbieter wechseln: Ab Juni 2025 geht das innerhalb von 24 Stunden
Eine neue EU-Richtlinie schreibt eine schnellere technische Umstellung beim Wechsel des Stromanbieters vor. Ab dem 6. Juni muss ein Stromanbieterwechsel demnach werktags (montags bis samstags) innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Bisher durfte ein solcher Wechsel bis zu drei Wochen dauern, die übliche Frist lag laut Bundesnetzagentur bei rund sieben bis zehn Tagen. Die neue Frist regelt den technischen Prozess der Umstellung auf den neuen Anbieter. Kündigungsfristen gelten nach wie vor und müssen beachtet werden.
Bisher sei es immer wieder vorgekommen, dass der Altvertrag bei einem Anbieterwechsel schon wirksam gekündigt war, die Anmeldung beim neuen Anbieter aber noch auf sich warten ließ, sagt Elisabeth Aßmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der Übergangszeit seien Verbraucherinnen und Verbraucher daher in der meist teuren Grund- oder Ersatzversorgung gelandet.
Mit den dort oft höheren Grund- und Arbeitspreisen sei die Stromrechnung höher ausgefallen. „Durch den schnelleren Wechsel werden Überbrückungszeiträume in der Grund- und Ersatzversorgung minimiert“, sagt Aßmann.
Strompreise sollen bald sinken: Viele verpassen schon jetzt Sparpotenzial
Grundsätzlich sollten Stromkunden regelmäßig den Anbieter prüfen und gegebenenfalls wechseln. Viele Menschen bleiben in der Grundversorgung (oft bei Stadtwerken), obwohl dort häufig die teuersten Preise abgerufen werden. 2024 hatte die Vergleichsplattform Verivox festgestellt, dass ein Viertel der Deutschen in der Grundversorgung bleiben, obwohl sie woanders weniger zahlen würden. Damals ermittelte Verivox, dass ein Drei-Personen-Haushalt mit 4000 kWh Stromverbrauch im Jahr durch den Wechsel aus der Grundversorgung im Schnitt 786 Euro weniger zahlen würden.
Strom dürfte in den kommenden Monaten nochmal günstiger werden, da die Bundesregierung eine Absenkung der Stromsteuer sowie der Umlagen und Netzentgelte plant.
Verbraucher können den Anbieter nicht mehr rückwirkend wechseln
Mit der Einführung des 24-Stunden-Wechsels entfällt für Stromkunden die Möglichkeit, den Anbieter rückwirkend zu wechseln, so die Verbraucherschützer. Diese Option war zum Beispiel bei einem Umzug bequem, wenn der Zähler und die Stromabnahme noch bis zu sechs Wochen rückwirkend abgemeldet und auf den neuen Mieter oder Eigentümer umgeschrieben werden konnte.
Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldung nun nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wer also versäumt, seinen Vertrag rechtzeitig vor dem eigenen Umzug zu kündigen und sich umzumelden, muss mit dem Nachmieter klären, wie die Kosten für die zwischenzeitliche Stromabnahme aufgeteilt werden sollen.
Und: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten künftig noch vorsichtiger sein, falls ihnen an der Haustür oder am Telefon ein neuer Stromvertrag angeboten wird, rät Elisabeth Aßmann: „Wenn der Lieferantenwechsel ab Juni an Werktagen innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein muss“, wird ein möglicherweise ungewollter Vertrag „schneller wirksam“. Einen auf diese Weise geschlossenen Vertrag können Betroffene aber auch künftig innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen.
Stromanbieter wechseln: Die Zählernummer wird unwichtiger
In der Übergangszeit kann es einigen Anbietern zufolge zu Verzögerungen beim Wechsel kommen. Wer Anfang Juni 2025 den Stromtarif wechseln will, muss damit rechnen, dass es länger dauert.
Darüber hinaus wird auch die Zählernummer weniger wichtig. Deutlich wichtiger wird künftig stattdessen die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Diese elfstellige Nummer, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Stromrechnung finden, benötigt der neue Anbieter B, wenn er den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter A erfolgreich kündigen und umstellen möchte. (wal mit dpa)
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