VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Netzentgelte für Industriekunden zu modifizieren. Ein Schritt, der bei etlichen Unternehmen auf scharfe Kritik trifft.
Berlin – Die Bundesnetzagentur hat kürzlich Pläne vorgestellt, die eine Änderung der Netzentgelte für Industriekunden vorsehen. Diese Ankündigung wurde vom Wirtschaftsrat der CDU als ein „verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland“ bezeichnet. Auch aus der Industrie selbst kam Kritik. Dennoch betonte der Leiter der Bundesnetzagentur, dass es keine andere Option gebe.
Wegen Energiewende – Bundesnetzagentur will Netzentgelt anpassen
Die Bundesnetzagentur hat vor einigen Wochen ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das Aufmerksamkeit sowie Kritik auf sich zog. In diesem Zusammenhang plant die Behörde, die bestehende Gesetzgebung im Zuge der Energiewende zu modernisieren. Am 24. Juli wurde ein weiteres Eckpunktepapier vorgelegt, das sich mit der Regelung der Netzentgelte für Industriekunden befasste. Die Bundesnetzagentur begründete diesen Schritt mit den Worten: „Die alten Netzentgeltrabatte entsprechen nicht mehr den Anforderungen eines Stromsystems, das von hohen Anteilen erneuerbarer Stromerzeugung geprägt ist.“
Die vorgeschlagene Änderung würde bedeuten, dass Industrie und Gewerbe Netzentgelte entsprechend ihres Stromverbrauchs zahlen müssten. Dies wäre eine Anpassung an ein Stromnetz, das zunehmend auf erneuerbare Energien ausgerichtet ist. Die Industrie reagierte prompt mit Kritik, da viele Unternehmen ihren Betrieb seit Jahren auf einen konstanten Stromverbrauch ausgerichtet haben, um Subventionen zu erhalten.
Flexible Netzentgelte für Industriekunden – erste Maßnahmen bereits eingeleitet
Die Bundesnetzagentur hat bereits erste Maßnahmen eingeleitet, um die Strompreissubventionen für Industrieunternehmen zu ändern. „Nichtstun ist keine Alternative“, sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, gegenüber dem Handelsblatt. Der Plan sieht vor, dass ab 2026 eine neue Regelung in Kraft treten soll, die eine Übergangsphase einleitet. Unternehmen befürchten nun, dass sich die zu zahlenden Netzentgelte vervielfachen könnten, was zu Werksschließungen führen könnte.
Müller erklärte dazu: „Die im Moment noch geltende Regelung subventioniert im Wesentlichen den kontinuierlichen Bezug von Strom. Das passt nicht mehr zu einer Stromversorgung, die zunehmend auf erneuerbaren Quellen basiert“. Wenn nichts unternommen wird, würde die bestehende Netzentgeltreduzierung „ersatzlos“ auslaufen. „Nichtstun ist keine Alternative.“
Das Ende des Bandlastprivilegs – Industriekunden müssen sich Energiewende anpassen
Die Bundesnetzagentur schlägt vor, das sogenannte Bandlastprivileg für Großstromverbraucher abzuschaffen. Dies ist ein Rabatt, den Industriekunden erhalten, wenn sie ihren Stromverbrauch konstant halten. Dieser Rabatt stammt noch aus der Zeit, als Atom- und Kohlekraftwerke den Großteil der deutschen Stromversorgung lieferten, die Energieerzeugung also relativ gleichmäßig erfolgte.
Mit erneuerbaren Energien ändert sich das Bild. Photovoltaik liefert nachts logischerweise nicht die gleiche Leistung wie tagsüber, und Windkraftanlagen sind wetterabhängig. Je nach Umweltbedingungen liefert das Stromnetz mal mehr, mal weniger Energie aus erneuerbaren Quellen. Die Bundesnetzagentur möchte daher die bestehenden Regeln an die neuen Bedingungen anpassen.
Wegen Änderung am Netzentgelt – Industrie äußert deutliche Kritik
Die Pläne der Bundesnetzagentur stießen bereits früh auf Kritik aus Industrie und Politik. Der Wirtschaftsrat der CDU bezeichnete das Vorhaben als „verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland“. Die Initiative Zukunft Wirtschaft Deutschland (IZW) sprach in einem offenen Brief von einem „energiepolitischen Scherbenhaufen“, den die Bundesregierung zu verantworten habe. Der Verband lehnte auch den Vorschlag der Bundesnetzagentur ab.
Die Bundesnetzagentur befindet sich derzeit noch im Austausch mit der Branche, um die im Eckpunktepapier festgelegten Ziele zu diskutieren und umzusetzen. Die Konsultation soll bis zum morgigen Mittwoch (18. September) andauern, die Regelung soll dann am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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