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Pause von der Arbeit und trotzdem Lohn erhalten: So funktioniert das Sabbatical

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Schon mal darüber nachgedacht, eine längere Auszeit zu nehmen? Drei, sechs oder zwölf Monate nicht mehr zur Arbeit – das geht mit einem Sabbatical. Hier sind alle wichtigen Infos zu dem Modell.

Berlin – Einfach mal ein Jahr Pause machen und das tun, worauf man Lust hat. Das ist das Konzept des Sabbaticals, häufig auch Sabbatjahr genannt. Das Modell kommt aus den USA und wird auch in Deutschland immer beliebter. Vor allem bei jüngeren Generationen: die sogenannte Generation Z („GenZ“) wünscht sich häufig Arbeitserleichterungen, wie eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich, die Möglichkeit zum Sabbatical, Homeoffice und zu sogenannten Workation-Optionen - also einer Kombination aus Arbeit und Urlaub. Das ergab eine Studie des Karrierenetzwerks Xing.

Wie kann man also den Traum zur Wirklichkeit machen? Wir erklären, worauf beim Sabbatical zu achten ist, welche Modelle es gibt und wie die Auszeit finanziert werden kann.

Sabbatical: Die Gründe für die Auszeit können vielseitig sein

Die Idee des Sabbaticals stammt aus den USA. Konkret von den Universitäten, wo sich Professoren oder Forschende eine Auszeit vom Alltag nehmen wollten, um sich etwa auf ein bestimmtes Projekt zu fokussieren. Seit den 70er Jahren ist die Idee aber auch auf andere Bereiche übergesprungen. Gründe, warum man ein Sabbatical nehmen möchte, können sein:

  • Zeit mit der Familie verbringen
  • Zeit für neue, persönliche Projekte (z.B. eine neue Sprache lernen)
  • Zeit zu reisen
  • Zeit für berufliche Weiterbildung
  • Um sich psychisch oder körperlich vom Alltag richtig zu erholen
  • Um sich Gedanken zu machen, wie man beruflich weitermachen will

Die Hintergründe können also vielseitig sein. Wichtig ist: Wenn man mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeit des Sabbaticals spricht, sollte man versuchen, die Gründe verständlich zu machen. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr – Arbeitnehmer müssen also ihren Chef überzeugen.

Sabbatical ohne Lohn: Unbezahlte Freistellung

Wie lange die Auszeit dauern soll, kann völlig individuell entschieden werden. Meistens gehen Sabbaticals zwischen drei und zwölf Monaten – kürzer oder länger ist, solange der Arbeitgeber einverstanden ist, aber auch möglich. Dabei ist die Finanzierung der Auszeit das wichtigste, worüber sich Interessierte im Vorfeld Gedanken machen müssen. Es gibt verschiedene Sabbatical-Modelle: Solche, die eine Lohnfortzahlung beinhalten und solche ohne Lohnfortzahlung.

Letzteres ist das einfachste Modell für den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer nimmt einfach unbezahlten Sonderurlaub. Ist der Sonderurlaub maximal vier Wochen lang, bleibt der Arbeitnehmer sogar sozialversichert. Der Arbeitnehmer muss für die Zeit aber auf Erspartes zurückgreifen.

Laut einer Umfrage nutzen nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland die Möglichkeit, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen oder ein Sabbatical einzulegen.

Bei einer unbezahlten Freistellung, die länger als vier Wochen dauert, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Kündigung verständigen – mit einer Garantie der Wiedereinstellung. Das ist bei längeren Sabbaticals ab sechs Monaten eine beliebte Option.

Bezahltes Sabbatical: Zwei Modelle

Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Auszeit zu nehmen und weiterhin Lohn zu kassieren. Dabei gibt es zwei Modelle:

  • Nachgelagerte Teilzeit
  • Zeitwertkonto

Einigen kommen diese Modelle in Form der Altersteilzeit bekannt vor. Sie funktionieren nämlich nach demselben Prinzip. Bei der nachgelagerten Teilzeit arbeitet der Arbeitnehmer für einen festgelegten Zeitraum in Vollzeit weiter, erhält aber nur einen Teil seines Gehalts. Diesen Teil zahlt der Arbeitgeber dann aus, wenn der Arbeitnehmer im Sabbatical ist.

Beim Zeitwertkonto werden Überstunden oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sozusagen „eingespart“. Der Arbeitgeber zahlt dann die aufgesparten Beträge entweder in Raten oder auf einmal während des Sabbatjahres aus.

Brückenteilzeit zwingt den Arbeitgeber

Die letzte Möglichkeit, ein Sabbatical zu nehmen, ist die Brückenteilzeit null. Sie ist zwar rechtlich möglich, aber bei Arbeitgebern sehr unbeliebt. Denn damit macht man vom Teilzeitgesetz Gebrauch und zwingt den Arbeitgeber, dem Sabbatical zuzustimmen – auch wenn er es nicht möchte.

Laut Teilzeitgesetz dürfen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit ohne Angabe von Gründen für eine begrenzte Zeit reduzieren. Dabei können sie die Arbeitszeit auch auf null Stunden verringern. Für wie lange, das entscheidet der Arbeitnehmer selbst. Der Zeitraum muss zwischen einem und fünf Jahren sein. Allerdings erhält man in dieser Zeit keinen Lohn bzw. man erhält denselben Stundenlohn, wie zuvor. Bei null Stunden sinkt das Einkommen also auch auf null.

Rubriklistenbild: © Frank Rumpenhorst/dpa

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