„Totalverweigerer“ im Gespräch

Radikale Reformen beim Bürgergeld: Ist eine totale Kürzung verfassungskonform?

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CDU-Generalsekretär Linnemann will vielen Menschen das Bürgergeld streichen (Archivbild).
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Die CDU plant, das Bürgergeld für mehr als 100.000 Bürger zu kappen. Aber ist das im Einklang mit der Verfassung?

Berlin – Während die politische Sommerpause in Berlin voranschreitet, richten sich die Parteien auf die bevorstehenden Wahlen aus. Die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September sowie die Bundestagswahl im nächsten Jahr veranlassen die Politiker, ihre Rhetorik zu ändern. Daher ist es nicht überraschend, dass die CDU ihre Vision für die Zukunft des Bürgergeldes erneut zum Ausdruck bringt.

Linnemann fordert Kürzung von Bürgergeld für viele Ukrainer und Ukrainerinnen

Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, hat am Wochenende den Vorschlag vorgelegt, mehr als 100.000 Menschen das Bürgergeld vollständig zu entziehen. „Die Statistik legt nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen“, äußerte Linnemann gegenüber der Funke-Mediengruppe.

Linnemann bezog sich wohl auf Ukrainer und Ukrainerinnen, die in Deutschland Bürgergeld erhalten. „Die Ukrainer verteidigen auch unsere Freiheit. Aber wenn es eine Leistung gibt, ist sie mit einer Gegenleistung verbunden. Dazu zählt, eine Arbeit aufzunehmen.“ Er sieht hier einen Mangel an Anreizen. Ausnahmen sieht er für Alleinerziehende oder Menschen, die Familienmitglieder pflegen. Auch Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, sprach sich für eine radikale Veränderung aus.

Es bleibt jedoch die Frage, ob vollständige Kürzungen verfassungsgemäß wären. Im Jahr 2019 gab es bereits ein Urteil des Verfassungsgerichts zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, das in diesem Zusammenhang richtungsweisend wäre. Damals betonten die Richter und Richterinnen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, auf das jeder Anspruch hat. Besonders bedeutend war folgender Satz in der Urteilsbegründung: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“

Vollständige Streichung des Bürgergeldes: Gericht stellt strenge Bedingungen für Sanktionen

Die Verfassungsrichter urteilten jedoch auch, dass der Staat das Recht hat, im Gegenzug für Grundsicherung auch eine Mitwirkungspflicht zu fordern. Wer sich nicht aktiv darum bemühe, seine Bedürftigkeit zu beenden, könne sanktioniert werden. Diese Sanktionen müssten jedoch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Denn Sanktionen stellen für Betroffene eine „außerordentliche Belastung“ dar, die vom Staat verursacht werde. Bei der Sanktionierung müssten daher folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss verlässliche Prognosen geben, die die Wirkung der Sanktionen belegen; je länger sie andauern, desto mehr ist der Staat in der Pflicht zu belegen, dass die auferlegten Sanktionen wirklich das erwünschte Verhalten erzeugen
  • Es muss den Betroffenen möglich sein, durch eigenes Verhalten Sanktionen abzuwenden
  • Es muss den Betroffenen möglich sein, durch eigenes Verhalten das Ende der Sanktionen herbeizuführen
  • Die Leistungen müssen nach Ende der Sanktionen wieder in vollem Maße hergestellt werden

In dem Grundsatzurteil von 2019 ging es auch um die Höhe der Leistungskürzungen. Damals entschied das Gericht, dass eine Kürzung der Grundsicherung um 60 Prozent unverhältnismäßig war. Eine Kürzung um 30 Prozent wurde in bestimmten Fällen als verhältnismäßig angesehen. Dies wurde damit begründet, dass dem Betroffenen mit einer höheren Sanktionierung wichtige Elemente zur Aufnahme einer Arbeit entzogen würden, darunter Kleidung, Verkehr und Bildung. Das Gericht sah auch das Risiko, dass bei einer so deutlichen Kürzung auch Dritte belastet werden könnten.

Das Bundesverfassungsgericht bezweifelte in dem Urteil, dass die Leistungskürzungen überhaupt den gewünschten Effekt hätten. Die Studienlage sei noch zu dünn, daher sei es die Pflicht des Staates, die Wirkung nachzuweisen.

Vollständige Streichung von Bürgergeld theoretisch möglich

Die Richter ließen jedoch eine Tür offen: Wenn eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund „willentlich verweigert wird, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten“, kann auch eine vollständige Streichung von Hartz IV (heute Bürgergeld) gerechtfertigt sein. Der Staat müsse jedoch weiterhin sicherstellen, dass die betroffene Person theoretisch zumindest die Möglichkeit hätte, einer Arbeit nachzugehen.

Was Linnemann fordert, ist also theoretisch möglich, aber es müssen dafür ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Staat darf eine Person nicht einfach in der Bedürftigkeit lassen, das ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Den Betroffenen muss immer die Möglichkeit gegeben werden, sich wieder einzubringen. Wer jedoch nachweislich nicht bedürftig ist und auch ohne Bürgergeld auskommen könnte, dem kann der Staat das Geld auch entziehen.

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann hat daher gegenüber der Welt betont: „Wer nicht arbeitet, obwohl er es kann – und das ohne wichtigen Grund –, muss sanktioniert werden. Leistungskürzungen sind legitim und wichtig. Und sind auch vollständig möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit offen gehalten“. Aus Sicht der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) könnte es auch möglich sein, „in begründeten Fällen so weit zu gehen, dass es Essensgutscheine statt Geld gibt oder dass Menschen, die in teuren Innenstadtlagen leben, in günstigere Regionen umziehen müssen.“ Ob das möglich wäre, ist Interpretationssache.

„Totalverweigerer“ im Bürgergeld gibt es kaum – Sozialflügel der CDU kritisiert Linnemann

Was jedoch relativ klar ist: Solche drastischen Kürzungen würden sowieso nur für eine sehr begrenzte Zahl an Personen infrage kommen. Entsprechend kam aus dem Sozialflügel der CDU Gegenwind für Linnemann. Seine Forderung gehe an der Wirklichkeit vorbei, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler. Es sei nicht mit dem christlichen Menschenbild vereinbar, Menschen in Deutschland dem Hunger auszusetzen.

Wer ein konkretes Arbeitsangebot nicht annehme, habe auch keinen Anspruch auf Solidarität, sagte der CDA-Vorsitzende Karl-Josef Laumann der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Gleichzeitig betonte er, dass im vergangenen Jahr bundesweit 21.000 Menschen wegen Arbeitsverweigerung von einer Leistungskürzung betroffen gewesen seien. „Das sind nicht viele.“ Insgesamt bezogen 2023 rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter waren auch sogenannte Aufstocker, die zusätzlich zu ihrem eigenen Einkommen Bürgergeld erhielten.

Bürgergeld und Schwarzarbeit müssen nach Ansicht der SPD bestraft werden

Unterdessen hat sich Anke Rehlinger, SPD-Ministerpräsidentin des Saarlandes, für eine bessere „Treffsicherheit“ des Bürgergelds ausgesprochen. „Die Themen Migration und Sozialstaat wachsen zusehends zu einer vergifteten Debatte zusammen, unter anderem weil der Anteil der Bürgergeldempfänger mit Migrationshintergrund steigt“, sagte die SPD-Politikerin dem Berliner Tagesspiegel. Missbrauch müsse bestraft werden, Personen mit anerkanntem Asylgrund müssten schnell in Arbeit kommen.

Aber es ist auch klar: „Arbeit wird sich immer mehr lohnen gegenüber dem Bezug von Sozialleistungen – auch und gerade durch das Bürgergeld“, sagte Rehlinger der Zeitung weiter. „Bürgergeld und Schwarzarbeit scheinen aber unter Umständen lohnend – und die Menschen beobachten das in ihrem Umfeld.“ Der Staat müsse effektiver gegen Schwarzarbeit vorgehen, auch mit harten Sanktionen bei Sozialleistungen, „denn das ist doppelter Betrug an der Gesellschaft“. (mit Material von dpa)

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