Deutsche Rentenversicherung

Rente: Geld erhalten, ohne jemals eingezahlt zu haben - das geht

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Nicht nur Angestellte, die mehr als fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben einen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Beitragsjahre kann man auch auf andere Weise angerechnet bekommen.

Berlin - Wer mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, der hat später einen Anspruch auf die Altersrente. Das ist kein Problem für die Menschen, die viele Jahre hinweg als Angestellte gearbeitet haben. Doch wie sieht es für Menschen mit einer anderen Erwerbsbiografie aus?

Gesetzliche Rente: Rentenanspruch und Beitragsjahre

Für Arbeitnehmer besteht eine Versicherungspflicht, was die Rente* angeht. Selbstständige, Unternehmer oder Künstler haben diese nicht, können aber freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und so auf die fünf Beitragsjahre kommen. Es ist aber auch möglich, unter Umständen einen Rentenanspruch zu erhalten, ohne Geld eingezahlt zu haben, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.

Und zwar über die Regelung der Beitragsjahre: Man bekommt bei Geburten vor 1992 für jedes Kind zweieinhalb Jahre an Beitragsjahren, und bei Geburten ab 1992 sogar drei Beitragsjahre angerechnet. Wer mehrere Kinder hat, hat sich also meist zumindest schon auf diese Weise einen Rentenanspruch gesichert.

Rente aufbessern? Das geht noch bis Ende März 

Nicht nur Angestellte, die mehr als fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben einen Anspruch auf die gesetzliche Rente.

Wer jetzt seine Rente aufbessern möchte, sollte dies übrigens noch im März tun: Denn bis zum 31. können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2021 nachgezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Durch diese Beiträge können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Zusätzlich erhöhen die Beiträge die spätere Rente.

Besonders Menschen, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, sollten die Frist unbedingt einhalten, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2021 kann die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro gewählt werden. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Werden freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen, müssen die Versicherungsnummer und der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge gelten sollen.

Alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Das gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen. Mit Material der dpa *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Rubriklistenbild: © Gustafsson/Imago

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