Altersvorsorge

So viel Rente erhalten Seniorinnen und Senioren in Deutschland im Schnitt

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Für viele Menschen reicht die Rente kaum zum Leben. Doch wie viel Geld erhalten die Deutschen eigentlich durchschnittlich?

Frankfurt – Für viele Arbeitnehmer:innen bedeutet der Eintritt in die Rente vor allem eins: Altersarmut. Nach Angaben des Bundessozialministeriums stehen jeder fünften Rente beziehenden Person monatlich weniger als 500 Euro zur Verfügung.  Hinzu kommen neben den Folgen der Corona-Pandemie auch noch steigende Kosten für Strom und Gas.

Doch wie viel Geld haben deutsche Rentner:innen im Durchschnitt monatlich zur Verfügung? Alles Wissenswerte im Überblick.

Durchschnittliche Rente von Frauen/Männern im Jahr 2021
Alte Bundesländer809 Euro/1218 Euro
Neue Bundesländer1070 Euro/1141 Euro
Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Stand: 30. Juni 2022)

Rente in Deutschland: So viel Geld gibt es durchschnittlich im Monat

Die Deutsche Rentenversicherung zahlte im Jahr 2021 nach eigenen Angaben rund 858.000 neue Renten wegen Alters aus, darunter auch Altersrenten für langjährig Versicherte. Etwa 700.000 Renten wurden in den alten Bundesländern ausgezahlt, knapp 158.000 in den neuen.

Frauen erhalten im Schnitt weniger Rente als Männer. (Symbolfoto)

Unterschiede bei der monatlichen Zahlung ließen sich vor allem zwischen Frauen und Männern erfassen. Aber auch zwischen den alten und den neuen Bundesländern zeigten sich deutliche Verschiebungen. Der Rentenbetrag ist dabei abzüglich des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu verstehen.

Rente in Deutschland: Besonders langjährig Versicherte erhalten deutlich mehr

Wie aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung außerdem hervorgeht, erhielten 2021 besonders langjährig Versicherte deutlich mehr Geld. Männer bekamen in den alten Bundesländern nach 45 Beitragsjahren durchschnittlich 1664 Euro, Frauen 1220 Euro. In den neuen dagegen erhielten Männer im Schnitt 1350 Euro und Frauen 1286 Euro.

Dabei erreichten bei Weitem nicht alle Versicherten die 45 Beitragsjahre. Vor allem Frauen und Männer aus den alten Bundesländern lagen im Jahr 2021 durchschnittlich am weitesten davon entfernt. Auf so viele Beitragsjahre kamen Frauen und Männer laut Deutscher Rentenversicherung:

GeschlechtBeitragsjahre im Durschnitt (2021)
Männer (alte Bundesländer)40,68 Jahre
Frauen (alte Bundesländer)28,59 Jahre
Männer (neue Bundesländer)44,39 Jahre
Frauen (neue Bundesländer)41,63 Jahre
Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Stand: 30. Juni 2022)

Durschnittliche Rente: Frauen bekommen im Schnitt weniger – Was dahinter steckt

Der Unterschied, dass Frauen – sowohl in West als auch in Ost – im Schnitt weniger Rente bekommen und kürzere Beitragszeiten haben, ist Gegenstand vieler Untersuchungen. „Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Familiengründung der Haupteinflussfaktor für den Unterschied bei der Rente ist, wenn auch nicht der einzige“, erklärte Ökonomin Alexandra Niessen-Ruenzi dazu gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Aber auch die Berufswahl sei entscheidend. „So wählen Frauen häufiger soziale Berufe, was durch die schlechtere Bezahlung dieser Berufe dazu führt, dass sie weniger Rentenansprüche als Männer erwerben“, sagte die Expertin im Interview. Ein Grund sei auch, dass Frauen nach der Elternzeit oft in Teilzeitmodellen arbeiten würden und dadurch schlechtere Aufstiegschancen hätten. (kas)

Rubriklistenbild: © Frank Hoermann/Sven Simon/imago

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