Altersvorsorge

Rente in Deutschland: Wie viel Geld erhalten Rentner im Durchschnitt?

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Für viele Seniorinnen und Senioren reicht die Rente kaum zum Leben. Doch wie viel Geld erhalten die Deutschen eigentlich durchschnittlich?

Kassel – Für viele Arbeitnehmer bedeutet der Renten-Eintritt vor allem eines: Altersarmut. Nach Angaben des Bundessozialministeriums hat jeder fünfte Rentner weniger als 500 Euro pro Monat zur Verfügung. Dazu kommen neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie nun auch noch die steigenden Strom- und Gaspreise.

Aber wie viel Geld haben Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eigentlich im Durchschnitt zur Verfügung?

Frauen erhalten im Schnitt weniger Rente als Männer.

Rente: So viel Geld gibt es durchschnittlich im Monat

Nach den von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichten Daten wurden im Jahr 2021 rund 858.000 Altersrenten ausgezahlt, darunter auch die von langjährig Versicherten. In den alten Bundesländern wurden rund 700.000 Renten gezahlt, in den neuen Bundesländern knapp 158.000.

Es gab Unterschiede bei den monatlichen Zahlungen, insbesondere zwischen Frauen und Männern. Darüber hinaus variieren die Renten zwischen den alten und den neuen Bundesländern stark. Die Rentenbeträge verstehen sich abzüglich der Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Durchschnittliche Rente von Frauen/Männern im Jahr 2021
Alte Bundesländer809 Euro/1218 Euro
Neue Bundesländer1070 Euro/1141 Euro
Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Stand: 30. Juni 2022)

Rente: Besonders langjährig Versicherte erhalten deutlich mehr

Wie die Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, erhielten die besonders langjährig Versicherten dagegen im Jahr 2021 deutlich mehr. In den alten Bundesländern erhielten Männer für 45 Beitragsjahre durchschnittlich 1664 Euro und Frauen 1220 Euro. Dagegen erhielten Männer in den neuen Bundesländern durchschnittlich 1.350 Euro und Frauen 1.286 Euro.

Nicht alle Versicherten erreichen die 45 Beitrittsjahre. Vor allem Frauen und Männer in den alten Bundesländern lagen im Jahr 2021 im Durchschnitt am weitesten davon entfernt. Dies ist die Anzahl der von Frauen und Männern geleisteten Beitragsjahre laut der deutschen Rentenversicherung.

GeschlechtBeitragsjahre im Durschnitt (2021)
Männer (alte Bundesländer)40,68 Jahre
Frauen (alte Bundesländer)28,59 Jahre
Männer (neue Bundesländer)44,39 Jahre
Frauen (neue Bundesländer)41,63 Jahre
Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Stand: 30. Juni 2022)

Frauen bekommen im Schnitt weniger Rente – Was dahinter steckt

Warum Frauen im Durchschnitt weniger Rente beziehen und kürzere Beitragszeiten haben, ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Familie ein wichtiger Faktor ist, der die Unterschiede bei den Renten beeinflusst“, sagte die Ökonomin Alexandra Niessen-Ruenzi dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Aber auch die Berufswahl ist ein entscheidender Faktor. „So wählen Frauen häufiger soziale Berufe, was durch die schlechtere Bezahlung dieser Berufe dazu führt, dass sie weniger Rentenansprüche als Männer erwerben“, sagte die Expertin im Interview. Ein weiterer Grund sei außerdem, dass Frauen nach dem Erziehungsurlaub häufig in einem Teilzeitmodell arbeiten würden und daher weniger Aufstiegsmöglichkeiten hätten. (kas) 

Rubriklistenbild: © Frank Hoermann/Sven Simon/imago

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