Energiepreispauschale

„Gasrechnung höher als Rente“ - Was Rentnerinnen und Rentner tun können

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Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund von Energiepreisen und Inflation in Not geraten, können Grundsicherung im Alter beantragen. Wie das geht.

Frankfurt – „Meine Gasrechnung ist höher als meine Rente.“ Diesen Satz hört Katharina Müller, Zweite Vorsitzende der Kitzinger Tafel, aktuell oft, wie sie gegenüber inFranken berichtet. Aufgrund von Energiekrise und Inflation seien immer mehr Rentnerinnen und Rentner auf die Tafel angewiesen. „Etliche Tafelkunden, die in den letzten Monaten auf den Einkauf bei der Tafel verzichten konnten, sind zurückgekehrt und kommen nun wieder zur Ausgabe in den Tafelladen.“

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass der starke Anstieg der Energiepreise Rentner:innen in Deutschland finanziell härter treffen wird als Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger:innen. Denn bei Letzteren übernimmt der Staat einen Großteil der Kosten, wie die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städtetag erst kürzlich mitteilten.

Das Zählwerk in einem Gastzähler dreht sich.

Rente reicht wegen hoher Heizkosten nicht mehr aus: Grundsicherung im Alter beantragen

Um die Belastung abzumildern, erhalten zwar alle Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Allerdings wird diese Pauschale wohl kaum die Kosten decken. Daher sollten Rentnerinnen und Rentnern prüfen, ob sie für Grundsicherung im Alter infrage kommen – zur Deckung der Heizkosten. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung.

  • Wo stellen Rentnerinnen und Rentnern Antrag auf Grundsicherung?
    Grundsicherung im Alter beantragt man beim örtlichen Sozialamt. Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht zuständig.
  • Welche Kosten werden mit der Grundsicherung übernommen?
    Einen direkten Zuschuss zu den Heizkosten zahlt das Sozialamt nicht. Aber: Das Amt berücksichtigt die Heizkosten voll, wenn man ausrechnet, ob das anrechenbare Einkommen den persönlichen Bedarf deckt. Ist dies nicht der Fall, so kann der Fehlbetrag vom Sozialamt getragen werden.
  • Werden Heizkostennachzahlungen übernommen?
    Ja, Heizkostennachzahlungen werden übernommen.
  • Werden auch Stromkosten übernommen?
    Nein, Stromkosten müssen aus Regelsätzen beglichen werden. Eine Ausnahme davon sind jedoch die Stromkosten für die Heizung.

Grundsicherung im Alter oder Grundrente?

Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung. Die Grundrente dagegen ist eine Aufstockung von ganz bestimmten Renten.

Rente reicht wegen Energiekrise nicht mehr aus: Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen

Um zu prüfen, ob man Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, verfährt man in drei Schritten:

  • Zuerst errechnet man, wie hoch das „anrechenbare Einkommen“ nach den Regeln des zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB 12) ist.
  • Danach errechnet man, welchen Bedarf – ausgedrückt in Euro – man nach dem SGB 12 hat.
  • Dann folgt eine weitere Rechenaufgabe: Man muss prüfen, ob der Bedarf höher ist als das anrechenbare Einkommen. Ist das der Fall, steht einem die Differenz als Grundsicherung zu.

Hohe Heizkosten: 300 Euro Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Die knapp 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben indes die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP auf den Weg gebrachte Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Zahlung sei angewiesen und dem Konto gutgeschrieben, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Donnerstag (8. Dezember) mit.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Die Energiepreispauschale richtete sich an 19,7 Millionen Menschen, also alle, die am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und in Deutschland leben. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich gewesen sei, erfolge die Überweisung automatisch im Januar.

Bürgertelefon zur Energiepreispauschale

Für allgemeine telefonische Auskünfte zur Energiepreispauschale ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, soll ab dem 9. Januar 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen können, hieß es weiter. Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat und in Deutschland lebt. (cas/dpa)

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