VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Die Merz-Regierung will Rentner vermehrt in Arbeit bringen. Steueranreize sollen dabei unterstützen. Von Seiten der Bundesbank gibt es Kritik.
Frankfurt – Ein umfangreiches Sofortprogramm der Koalition aus CDU und SPD soll dem Land lange verlangte Reformen und Entlastungen bringen. Die Rente spielt dabei eine zentrale Rolle: Neben der Stabilisierung des Rentenniveaus stehen auch Mütterrente und verschiedene finanzielle Anreize für Rentner mit auf dem Programm. Damit scheint die Regierung ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen zu wollen.
Kritik an Merz‘ Renten-Plänen – „keine entscheidenden Impulse“ zu erkennen
Die neue Regierung unter Friedrich Merz (CDU) will neue Steuererleichterungen für Beschäftigte einführen, die über die persönliche Altersgrenze hinaus arbeiten. Weiter soll die sogenannte Aktivrente für finanzielle Anreize sorgen. Vonseiten der Bundesbank kam nun deutliche Kritik an den Rentenplänen. „Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sehen im Wesentlichen vor, die bisherige Rentenpolitik zu verstetigen. Der demografische Druck auf die Rentenversicherung bleibt daher im Grunde unverändert hoch“, kritisierte die Bank.
Es seien zudem „keine entscheidenden Impulse“ für eine höhere Erwerbsbeteiligung der älteren Generation im Koalitionsvertrag zu erkennen. Stattdessen sollen die neuen Maßnahmen verstärkt zu einem Druck auf die Rentenausgaben führen. Im Speziellen benennt die Bundesbank hier die Verlängerung der Haltelinie beim Versorgungsniveau und die Ausweitung der angerechneten Erziehungszeiten bei Versicherten mit vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern – also die sogenannte Mütterrente.
Der Bundeshaushalt soll die Mehrausgaben für diese Posten ausgleichen, außerdem stehen im Laufe der Legislaturperiode weitere Diskussionen über Reformschritte nach 2031 bevor.
Rente mit 63 abschaffen – „dies würde positive Impulse senden“
Statt der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Veränderungen schlägt die Bundesbank eine Verknüpfung des Rentenalters mit der Lebenserwartung in Deutschland vor. Das soll schon ab 2031 geschehen. Einen ähnlichen Schritt hat zuletzt die Regierung in Dänemark getan und für nach 1970 geborene Beschäftigte die Altersgrenze auf 70 Jahre festgeschrieben. Die Bundesbank findet es „naheliegend“, weiterhin die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Beschäftigte zu beenden. „Dies würde positive Impulse für die Erwerbsbeteiligung senden und die Rentenversicherung besser an die demografischen Veränderungen anpassen“, schrieb die Bank im Monatsbericht.
Damit ist umgangssprachlich die „Rente mit 63“ gemeint. Laut der Deutschen Rentenversicherung hat diese ihren Namen erhalten, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Die steuerlichen Vorteile böten demnach nicht den Anreiz, den sich die Merz-Regierung aktuell erhofft. Hier bezieht sich die Bundesbank auf den Alterssicherungsbericht von 2024 – dieser lege offen, dass finanzielle Gründe bei der Entscheidung für Erwerbstätigkeit im Alter nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Nachteile durch steuerliche Begünstigungen in der Rente?
Am Ende könnte es sein, dass diese steuerlichen Begünstigungen mehr Nach- als Vorteile aufweisen. Spezielle steuerliche Begünstigungen würden die Besteuerung insgesamt komplexer machen, die Bemessungsgrundlage würde schrumpfen und es entstünden neue Anreize zur Steuergestaltung. „Daher spricht einiges dagegen, Erwerbstätigkeit nach Überschreiten der Altersgrenze steuerlich gegenüber anderer Arbeit zu subventionieren“, erklärte die Bank.
Bei alledem stellt sich jedoch die Frage nach der Finanzierung. Im Koalitionsvertrag steht nämlich auch, dass sämtliche Vorhaben der neuen Regierung „unter Finanzierungsvorbehalt“ stünden.
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