Rente mit 63 im Jahr 2025: So teuer wird der vorzeitige Ruhestand
VonLennart Schwenck
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Früher in Rente? Die finanziellen Einbußen sind erheblich. 2025 drohen Abschläge bis 14,4 Prozent. Wer dennoch mit 63 aufhören kann und was das bedeutet.
Berlin – Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen träumen von einem vorzeitigen Ruhestand. Doch wer 2025 früher als geplant die Arbeit beenden und Rente beziehen möchte, muss massive Einbußen hinnehmen. Die Abschläge bei der Frührente erreichen neue Höchststände.
Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Beitragsjahren und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Jahren. Laut der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte mit mindestens 35 Jahren ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen – allerdings nur mit erheblichen Abschlägen. Zu den anrechenbaren Zeiten gehören nicht nur Erwerbsjahre, sondern auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Studiums.
Ein früherer Renteneintritt kann für manche Jahrgänge teuer werden. Wer dennoch früher in Rente möchte, sollte die Entscheidung nicht ohne professionelle Unterstützung treffen. (Symbolbild)
Rente mit 63: Drastische Kürzungen bei vorzeitigem Rentenbeginn
Die Kosten für den frühen Ausstieg sind beträchtlich. Pro Monat vorzeitiger Rente werden dauerhaft 0,3 Prozent abgezogen. Für den Jahrgang 1962, der 2025 erstmals mit 63 in Rente gehen kann, bedeutet das einen lebenslangen Abschlag von 13,2 Prozent. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimension: Aus einer geplanten Monatsrente von 1.800 Euro werden nur noch 1.562,40 Euro – ein Verlust von 237,60 Euro jeden Monat. Bei einer höheren Rente von 2.200 Euro schrumpft diese auf 1.909,60 Euro, was einem Minus von 290,40 Euro entspricht. Wichtig: Einmal entschieden können diese Kürzung nicht mehr rückgängig gemacht werden, sie gilt dann lebenslang.
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Besonders hart trifft es die ab 1964 Geborenen. Sie müssen mit dem Höchstabschlag von 14,4 Prozent rechnen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Das entspricht einer Kürzung um vier volle Jahre, da die reguläre Altersgrenze für diese Jahrgänge bei 67 Jahren liegt. Wer beispielsweise Rentenansprüche von 1.500 Euro erworben hat, erhält nur noch 1.302 Euro brutto ausgezahlt. Von diesem Betrag gehen zusätzlich noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Ein Blick auf die Abschläge pro Jahrgang bei einem Renteneintrittsalter von 63:
Jahrgang
Rente regulär mit\t
Eintritt\t
früher in Rente
Abschlag
1960
65 Jahren
2025
1 Jahr, 4 Monate
4,8 %
1961
64 Jahren
2025
2 Jahre, 6 Monate
9,0 %
1961
65 Jahren
2026
1 Jahr, 6 Monate
5,4 %
1962
63 Jahren
2025
3 Jahre, 8 Monate
13,2 %
1962
64 Jahren
2026
2 Jahre, 8 Monate
9,6 %
1962
65 Jahren
2027
1 Jahr, 8 Monate
6,0 %
1963
63 Jahren
2026
3 Jahre, 10 Monate
13,8 %
1963
64 Jahren
2027
2 Jahre, 10 Monate
10,2 %
1963
65 Jahren
2028
1 Jahr, 10 Monate
6,6 %
ab 1964
63 Jahren
-
4 Jahre
14,4 %
ab 1964
64 Jahren
-
3 Jahre
10,8 %
ab 1964
65 Jahren
-
2 Jahre
7,2 %
ab 1964
66 Jahren
-
1 Jahr
3,6 %
Deutsches Rentensystem: Abschlagsfreie Alternative nur für Langzeitversicherte
Anders sieht es für besonders langjährig Versicherte aus. Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Allerdings steigt auch hier das Mindestalter kontinuierlich an. Der Jahrgang 1961 kann diese Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten beanspruchen. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze einheitlich bei 65 Jahren. Die ursprüngliche „Rente mit 63“ gibt es somit nicht mehr – sie galt nur für vor 1953 Geborene. Ein Blick auf die Tabelle zeigt, wann welche Jahrgänge in Deutschland regulär in Rente gehen können:
Jahrgang\t
Rentenalter\t
Renteneintritt
1958
66 Jahre
2024
1959
66 Jahre und 2 Monate
2025/26
1960
66 Jahre und 4 Monate
2026/27
1961
66 Jahre und 6 Monate
2027/28
1962
66 Jahre und 8 Monate
2028/29
1963
66 Jahre und 10 Monate
2029/30
1964
67 Jahre
2031
1965
67 Jahre
2032
1966
67 Jahre
2033
1967
67 Jahre
2034
1968
67 Jahre
2035
1969
67 Jahre
2036
1970
67 Jahre
2037
Abschlagsfrei früher in Rente: Ausgleich durch freiwillige Zusatzbeiträge möglich
Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, Abschläge durch freiwillige Einzahlungen auszugleichen. 2025 kostet ein Entgeltpunkt 9.392 Euro. Wer einen vollen Rentenpunkt erwerben möchte, muss laut Wirtschaftswoche insgesamt 9.362 Euro einzahlen. Die Mindesteinzahlung liegt bei 103,42 Euro monatlich, der Höchstbetrag bei 1.497,30 Euro pro Monat. Das Angebot ist beliebt, aktuell nutzen laut der Deutschen Rentenversicherung rund 210.000 Menschen diese Möglichkeit.
Eine weitere Option stellt die Flexirente dar. Sie ermöglicht es, trotz Rentenbeginn weiterhin in Teilzeit zu arbeiten. Dadurch können die finanziellen Verluste durch die Frührente teilweise kompensiert werden, während sich Versicherte schrittweise aus dem Berufsleben zurückziehen. Angesichts der komplexen Regelungen und hohen finanziellen Auswirkungen empfiehlt sich eine persönliche Beratung. Die Deutsche Rentenversicherung erstellt auf Antrag detaillierte Berechnungen und zeigt individuelle Lösungswege auf. (ls)