Bürokratie-Dschungel Rente

Rente mit 63 im Jahr 2025: So teuer wird der vorzeitige Ruhestand

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Früher in Rente? Die finanziellen Einbußen sind erheblich. 2025 drohen Abschläge bis 14,4 Prozent. Wer dennoch mit 63 aufhören kann und was das bedeutet.

Berlin – Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen träumen von einem vorzeitigen Ruhestand. Doch wer 2025 früher als geplant die Arbeit beenden und Rente beziehen möchte, muss massive Einbußen hinnehmen. Die Abschläge bei der Frührente erreichen neue Höchststände.

Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Beitragsjahren und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Jahren. Laut der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte mit mindestens 35 Jahren ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen – allerdings nur mit erheblichen Abschlägen. Zu den anrechenbaren Zeiten gehören nicht nur Erwerbsjahre, sondern auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Studiums.

Ein früherer Renteneintritt kann für manche Jahrgänge teuer werden. Wer dennoch früher in Rente möchte, sollte die Entscheidung nicht ohne professionelle Unterstützung treffen. (Symbolbild)

Rente mit 63: Drastische Kürzungen bei vorzeitigem Rentenbeginn

Die Kosten für den frühen Ausstieg sind beträchtlich. Pro Monat vorzeitiger Rente werden dauerhaft 0,3 Prozent abgezogen. Für den Jahrgang 1962, der 2025 erstmals mit 63 in Rente gehen kann, bedeutet das einen lebenslangen Abschlag von 13,2 Prozent.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimension: Aus einer geplanten Monatsrente von 1.800 Euro werden nur noch 1.562,40 Euro – ein Verlust von 237,60 Euro jeden Monat. Bei einer höheren Rente von 2.200 Euro schrumpft diese auf 1.909,60 Euro, was einem Minus von 290,40 Euro entspricht. Wichtig: Einmal entschieden können diese Kürzung nicht mehr rückgängig gemacht werden, sie gilt dann lebenslang.

Rente für Auswanderer: Die begehrtesten Länder für Deutsche im Ruhestand

Den ersten Platz belegt Österreich mit Zahlungen an knapp 29.000 deutsche Rentner.
Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt Österreich mit Zahlungen an knapp 29.000 deutsche Rentner den ersten Platz als Auswanderland für Ruheständler. (Stand 31.12.2023) Besonders beliebt sind die Metropolen Wien, Salzburg und Innsbruck. Für Deutsche ist das Nachbarland vergleichsweise mit geringen Hürden verbunden, schließlich müssen sie keine neue Sprache erlernen. © SEPA.Media/IMAGO
An andere Berechtigte wurden 2023 rund 98.000 Zahlungen getätigt.
An Renten-Berechtigte aus anderen Ländern wurden 2023 rund 98.000 Zahlungen nach Österreich getätigt, wie der Rentenatlas 2024 zeigt. Kein Wunder, schließlich kürte die Unternehmensberatung Mercer Wien im Jahr 2023 zur lebenswertesten Stadt weltweit.  © Zoonar/IMAGO
Die Schweiz ist mit rund 26.000 Zahlungen das zweitbeliebteste Land.
Die Schweiz ist mit rund 26.000 Renten-Auszahlungen das zweitbeliebteste Land für Ruheständler. Die Höhe der bezogenen deutschen Rente ändert sich zwar nicht, wer in der Schweiz lebt. Aber Portale mit Informationen zum Auswandern in die Schweiz weisen auch daraufhin: Für einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz müssen Deutsche, die nicht der EU/EFTA-Staaten angehören, eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. © Panthermedia/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Beteiligte sind jedoch im Vergleich zu anderen Ländern mit knapp 34.000 wenig.
Zahlungen an ausländische Rentner, die in der Schweiz leben, sind jedoch im Vergleich mit knapp 34.000 wenig. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind deutlich höher als beispielsweise in Deutschland. © Imagebroker/IMAGO
Knapp 23.000 deutsche Rentenzahlungen gingen nach Spanien. Das drittbeliebteste Land.
Knapp 23.000 deutsche Rentenzahlungen gingen nach Spanien. Damit ist es laut der Statistik der deutschen Rentenversicherung das drittbeliebteste Land. Deutsche Rentner können in Spanien von günstigeren Lebenshaltungskosten profitieren. © Westend61/IMAGO
Im Vergleich dazu wurden rund 178.000 Rentenzahlungen an andere ausländische Berechtigte mit Wohnsitz in Spanien ausbezahlt.
Im Vergleich dazu wurden rund 178.000 Rentenzahlungen an ausländische Berechtigte mit Wohnsitz in Spanien ausbezahlt. Eine hohe Zahl – das milde Klima und die vielfältigen Landschaften locken Auwandernde. © NurPhoto/IMAGO
Auf dem vierten Platz landet Amerika mit knapp 21.000 deutschen Zahlungen.
Auf dem vierten Platz landen laut Rentenatlas die USA mit knapp 21.000 deutschen Rentenzahlungen. Die wichtigste Voraussetzung für ein Leben dort: eine Aufenthaltsgenehmigung. Es existiert kein Rentenvisum für die Vereinigten Staaten, wie americandream.de erklärt. Eine Green Card ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt. © Pond5 Images/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Berechtigte sind in Amerika bei rund 43.000.
Zahlungen an ausländische Berechtigte liegen laut Deutscher Rentenversicherung in den USA bei rund 43.000. Durch die englische Sprache sind die USA für viele niederschwelliger als andere Länder – das US-Gesundheitssystem ist allerdings komplex und Krankheiten können teuer werden. © Zoonar/IMAGO
In Frankreich gab es rund 18.000 Zahlungen an deutsche Rentner.
In Frankreich gab es rund 18.000 Zahlungen an deutsche Rentner, wie die Statistik zeigt. Wie „Connexion Emploi“ beschreibt, ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend erforderlich, kann aber beantragt werden.  © blickwinkel/Imago
Die Zahl an anderen ausländischen Berechtigten betragen in Frankreich knapp 88.0000.
Die Zahl an ausländischen Rentner betragen in Frankreich knapp 88.0000. Mehr also als in der Schweiz oder den USA. © Propaganda Photo/IMAGO
Urlauber müssen sich in den Niederlanden nächstes Jahr auf eine mögliche Änderung einstellen.
In die Niederlande gingen 2023 knapp 10.000 Zahlungen an Deutsche, womit das Land auf Platz sechs rutscht. © Manngold/Imago
Dagegen gingen in diesem Land knapp 59.000 Zahlungen an andere ausländische Berechtigte.
Für ausländische Rentner sind die Niederlande aber offenbar attraktiv: Laut der deutschen Rentenversicherung werden 59.000 Zahlungen dorthin geleistet. © SOPA Images/IMAGO
Nach Kanada gingen rund 7.900 Zahlungen an deutsche Rentner.
Nach Kanada gingen rund 8000 Zahlungen an deutsche Ruheständler, wie die deutsche Rentenversicherung berichtet. Es gibt laut kanadischer Einwanderungsbehörde verschiedene Einwanderungsmöglichkeiten für Rentner, unter anderem Express Entry, Provincial Nominee Program und Familiensponsoring. Für Rentner könnten auch das Business/Investor Programs oder das Self-employed Program infrage kommen. Das Super-Visum berechtigt für einen Aufenthalt für fünf Jahre. © Cavan Images/IMAGO
An andere Berechtigte gingen knapp 29.000 Zahlungen.
An ausländische Rentenberechtigte gingen knapp 29.000 Zahlungen nach Kanada. © Addictive Stock/IMAGO
Die Zahlungen an deutsche Berechtigte in Italien waren bei rund 7.800.
Ein anderes Nachbarland zu Deutschland zieht Rentner deutlich weniger an: Nach Italien werden laut Rentenversicherung rund 8000 Renten ausgezahlt.  © Bihlmayerfotografie/IMAGO
Die Zahlungen an andere ausländische Berechtigte sind hier vergleichsweise mit knapp 349.000 am Höhepunkt.
Im Gegensatz zu den Deutschen ist Italien bei Rentnern anderer Länder durchaus attraktiv. Die Zahlungen an ausländische Berechtigte sind hier mit knapp 349.000 vergleichsweise am Höhepunkt. © Steinsiek.ch/IMAGO
Nach Polen wurden rund 6.000 Zahlungen an deutsche Berechtigte geleistet.
Nach Polen wurden rund 6000 Zahlungen an deutsche Rentner geleistet. Laut Deutscher Rentenversicherung muss einmal jährlich ein Lebensnachweis erbracht werden. © NurPhoto/IMAGO
Dagegen gab es knapp 37.000 Zahlungen an andere ausländische Berechtigte in Polen.
Dagegen gab es knapp 37.000 Zahlungen an ausländische Renten-Berechtigte in Polen, wie der Rentenatlas 2024 zeigt. © Dreamstime/IMAGO
In die Türkei gingen knapp 4000 Zahlungen an deutsche Berechtigte.
In die Türkei gingen nur knapp 4000 Zahlungen an deutsche Rentner. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage ist ein Visum erforderlich. © NurPhoto/IMAGO
Im Gegensatz dazu gingen rund 84.000 Zahlungen an andere ausländische Rentner.
Im Gegensatz zu deutschen Ruheständlern gingen aber rund 84.000 Zahlungen an andere ausländische Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich vor dem Umzug in die Türkei beraten zu lassen, um mögliche Probleme zu vermeiden. © Zoonar/IMAGO
Nach Griechenland sind laut deutscher Rentenversicherung knapp 3000 Zahlungen gegangen.
Nach Griechenland sind laut deutscher Rentenversicherung nur knapp 3000 deutsche Rentenzahlungen gegangen. Griechenland hat eine lange Geschichte wirtschaftlicher Krisen, was für Rentner ein Unsicherheitsfaktor sein könnte. © NurPhoto/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Berechtigte gab es rund 90.000.
Zahlungen an andere ausländische Renten-Berechtigte gab es rund 90.000.  © Imagebroker/IMAGO
Nach Kroatien wurden wiederum knapp 1500 Zahlungen geleistet, womit Kroatien unter mit unter die drei letzten Plätze fällt.
Kroatien ist zwar eines der Top-Urlaubsländer für Deutsche – doch Ruheständler zeiht es nicht so sehr zum Auswandern dorthin, wie in andere Länder. Gerade einmal 1500 Rentenzahlungen werden laut Rentenatlas dorthin geleistet. Kroatien fällt damit unter die drei letzten Plätze.  © Pixsell/IMAGO
In Serbien gingen 655 Zahlungen an deutsche Berechtigte. Damit belegt dieses Land den vorletzten Platz.
In Serbien gingen 655 Zahlungen an deutsche Berechtigte. Damit belegt dieses Land den vorletzten Platz. Immerhin: Etwa 41.000 Zahlungen an ausländische ausgewanderte Rentner flossen laut Deutscher Rentenversicherung in das Land. © Despositphotos/IMAGO
Mit 333 Rentenzahlungen (Stand 31.12.2023) an Deutsche gehen laut der deutschen Rentenversicherung die wenigsten nach Bosnien Herzegowina.
Bosnien Herzegowina bildet mit nur 333 Rentenzahlungen an Deutsche das Schlusslicht. Laut der Deutschen Rentenversicherung gehen aber etwa 37.500 Rentenzahlungen an ausländische Rentner. © Capital Pictures/IMAGO

Besonders hart trifft es die ab 1964 Geborenen. Sie müssen mit dem Höchstabschlag von 14,4 Prozent rechnen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Das entspricht einer Kürzung um vier volle Jahre, da die reguläre Altersgrenze für diese Jahrgänge bei 67 Jahren liegt. Wer beispielsweise Rentenansprüche von 1.500 Euro erworben hat, erhält nur noch 1.302 Euro brutto ausgezahlt. Von diesem Betrag gehen zusätzlich noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Ein Blick auf die Abschläge pro Jahrgang bei einem Renteneintrittsalter von 63:

JahrgangRente regulär mit\tEintritt\tfrüher in RenteAbschlag
196065 Jahren20251 Jahr, 4 Monate4,8 %
196164 Jahren20252 Jahre, 6 Monate9,0 %
196165 Jahren20261 Jahr, 6 Monate5,4 %
196263 Jahren20253 Jahre, 8 Monate13,2 %
196264 Jahren20262 Jahre, 8 Monate9,6 %
196265 Jahren20271 Jahr, 8 Monate6,0 %
196363 Jahren20263 Jahre, 10 Monate13,8 %
196364 Jahren20272 Jahre, 10 Monate10,2 %
196365 Jahren20281 Jahr, 10 Monate6,6 %
ab 196463 Jahren-4 Jahre14,4 %
ab 196464 Jahren-3 Jahre 10,8 %
ab 196465 Jahren-2 Jahre 7,2 %
ab 196466 Jahren-1 Jahr 3,6 %

Deutsches Rentensystem: Abschlagsfreie Alternative nur für Langzeitversicherte

Anders sieht es für besonders langjährig Versicherte aus. Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Allerdings steigt auch hier das Mindestalter kontinuierlich an. Der Jahrgang 1961 kann diese Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten beanspruchen. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze einheitlich bei 65 Jahren. Die ursprüngliche „Rente mit 63“ gibt es somit nicht mehr – sie galt nur für vor 1953 Geborene. Ein Blick auf die Tabelle zeigt, wann welche Jahrgänge in Deutschland regulär in Rente gehen können:

Jahrgang\tRentenalter\tRenteneintritt
195866 Jahre2024
195966 Jahre und 2 Monate2025/26
196066 Jahre und 4 Monate2026/27
196166 Jahre und 6 Monate2027/28
196266 Jahre und 8 Monate2028/29
196366 Jahre und 10 Monate2029/30
196467 Jahre2031
196567 Jahre2032
196667 Jahre2033
196767 Jahre2034
196867 Jahre2035
196967 Jahre2036
197067 Jahre2037

Abschlagsfrei früher in Rente: Ausgleich durch freiwillige Zusatzbeiträge möglich

Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, Abschläge durch freiwillige Einzahlungen auszugleichen. 2025 kostet ein Entgeltpunkt 9.392 Euro. Wer einen vollen Rentenpunkt erwerben möchte, muss laut Wirtschaftswoche insgesamt 9.362 Euro einzahlen. Die Mindesteinzahlung liegt bei 103,42 Euro monatlich, der Höchstbetrag bei 1.497,30 Euro pro Monat. Das Angebot ist beliebt, aktuell nutzen laut der Deutschen Rentenversicherung rund 210.000 Menschen diese Möglichkeit.

Eine weitere Option stellt die Flexirente dar. Sie ermöglicht es, trotz Rentenbeginn weiterhin in Teilzeit zu arbeiten. Dadurch können die finanziellen Verluste durch die Frührente teilweise kompensiert werden, während sich Versicherte schrittweise aus dem Berufsleben zurückziehen. Angesichts der komplexen Regelungen und hohen finanziellen Auswirkungen empfiehlt sich eine persönliche Beratung. Die Deutsche Rentenversicherung erstellt auf Antrag detaillierte Berechnungen und zeigt individuelle Lösungswege auf. (ls)

Rubriklistenbild: © Lobeca/Imago

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