Altersvorsorge

Rente mit 70: Wo das Renteneintrittsalter bald angehoben wird

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Zuletzt wurde in Deutschland über ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren diskutiert. Zahlreiche Länder setzen dies bereits um. (Symbolfoto)
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Ein Rentenbericht der OECD zeigt, in welchen Ländern künftig die Rente mit 70 Jahren langfristig Realität wird.

Frankfurt – Die Rente ist in Deutschland ein heißes Thema. Stefan Wolf, Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, prognostizierte Ende Juli, das, was viele für unausweichlich halten: „Stufenweise werden wir auf das Renteneintrittsalter von 70 Jahren hochgehen müssen – auch weil das Lebensalter immer weiter steigt“, sagte Wolf gegenüber der Funke Mediengruppe.

Die Bevölkerung ist empört, dabei ist ein Renteneintrittsalter in dieser Höhe längst keine dunkle Zukunftsdystopie mehr, sondern eine Realität, auf die sich einige Länder bereits einstellen.

Rente mit 70 Jahren: Das deutsche Renteneintrittsalter aktuell

Die Rente mit 70 Jahren spaltet die Fronten. In der Wirtschaft wird eine hohe Rentenaltersgrenze längst befürwortet. Ökonomen wie Axel Börsch-Supan plädieren schon lange auf eine Kopplung des Renteneintritts mit den steigenden Lebenserwartungen. In der Wirtschaftswoche spricht er von einer Korrektur des Rentenalters um ein Jahr nach oben, etwa alle zwölf bis 15 Jahre. Die Rente mit 70 Jahren wäre damit allerdings doch noch weiter entfernt als gedacht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt diese Überlegung dennoch strikt ab. „Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erhöhen. Und daran wird sich nichts ändern“, sagte der Arbeitsminister der Funke Mediengruppe. Das Renteneintrittsalter sei in Deutschland mit 67 international gesehen ohnehin bereits am oberen Rand, sagt Heil. Damit liegt der Arbeitsminister jedoch nicht ganz richtig. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird erst bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Laut einem Rentenbericht der OECD, welcher der WiWo vorliegt, lag im vergangenen Jahr das gesetzliche Eintrittsalter der Deutschen bei 65,7 Jahre – im Vergleich zu den anderen OECD Industriestaaten liegt Deutschland damit im vorderen Viertel. Bislang sind Island, Norwegen und Israel die Spitzenreiter in Sachen Renteneintrittsalter mit 67 Jahren.

Kommentar

Rente mit 70? Ein Schlag ins überarbeitete Gesicht

Rente mit 70 Jahren: In Europa Renteneintritt häufig vor gesetzlicher Grenze

Das vorgeschriebene Eintrittsalter und der tatsächliche Beitritt der Rente weichen demnach häufig voneinander ab. Laut der OECD-Studie gehen die Japaner mit 68,2 Jahren im Schnitt am spätesten in Rente. Gesetzlich und ohne Abschläge wäre dies eigentlich schon im Alter von 65 Jahren möglich.

Im europäischen Raum ist es eher umgekehrt. Dort verlassen die Menschen häufig schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze den Arbeitsmarkt. Laut der OECD gehen in Frankreich Männer und Frauen im Schnitt fast drei Jahre früher in Rente. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt dort bei 63,5 Jahren. Auch die deutschen Arbeitnehmenden gehen mit 63,1 Jahren früher in Rente als gesetzlich vorgegeben. Wie die Frührente ohne Abschläge funktioniert, erfahren Sie hier.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Rente: In diesen Staaten liegt das künftige Eintrittsalter bereits über 70 Jahren

Während in Deutschland die Rente mit 70 Jahren weitestgehend auf Wut und Empörung stößt, haben andere Länder ihr Schicksal bereits akzeptiert. Ein Blick in die Statistiken der OECD offenbart, dass so gut wie alle Mitgliedsländer in Zukunft eine Erhöhung der Rentenaltersgrenzen erwartet. Besonders stark ist dies in der Türkei der Fall. Dort werden Männer in Zukunft erst 13 Jahre später ohne Abschläge in Rente gehen können. Aktuell liegt das türkische Renteneintrittsalter bei 52 Jahren. Das mag vergleichsweise niedrig erscheinen, allerdings sind die Menschen in der Türkei mit rund 48,3 Wochenstunden die fleißigsten Arbeiter im europäischen Raum.

LandGesetzliches EintrittsalterZukünftiges Eintrittsalter
Dänemark65,574
Estland63,871
Italien6271
Niederlande66,369
Finnland 6568
Portugal65,368
.........
Deutschland65,767
Türkei5265
Quelle: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

*Künftiges Renteneintrittsalter: Gilt für Personen, die 2020 im Alter von 22 Jahren auf den Arbeitsmarkt eingetreten sind

In Estland oder Italien wird das Rentenalter in Zukunft bei 71 Jahren liegen. Für Italien bedeutet das eine Anhebung der Altersgrenze von neun Jahren. Dänemark legt laut dem OECD 8,5 Jahre zu und ermöglicht langfristig eine abschlagsfreie Rente erst ab 74 Jahren.

Rente mit 70 Jahren: Antwort auf demographischen Wandel

Das künftige Renteneintrittsalter tritt nicht plötzlich in Kraft, sondern gilt für Personen, die 2020 im Alter von 22 Jahren auf den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Doch das Rentensystem befindet sich in einem Ungleichgewicht: Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren.

Die demografischen Strukturen, dargestellt im OECD-Rentenbericht, prognostizieren bereits die Problematik, der alternden Gesellschaften. Bis 2060 nimmt die arbeitsfähige Bevölkerung im OECD-Durchschnitt um rund zehn Prozent ab. In Ländern wie Griechenland, Japan, Korea, Lettland, Litauen und Polen sogar um 35 Prozent oder mehr. Ähnlich wie Deutschland müssen sich auch diese Länder fragen, wie sie dies klaffende Lücke auf dem Arbeitsmarkt in Zukunft schließen werden. In Deutschland wird über Lösungsansätze in Sachen Rente bereits nachgedacht. Doch bislang ist die Antwort wohl ein längeres Arbeitsleben. (aa)

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