Rentenantrag stellen

Diese Fallstricke drohen: So stellen Sie den Renten-Antrag richtig

  • schließen
  • Stefan Krieger
    Stefan Krieger
    schließen

Das Gesetz sieht es so vor: Die Rente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Dabei gilt es, Fallstricke zu vermeiden. Diese Tipps und Tricks sollten Sie kennen.

Den Rentenantrag zu stellen, kann mitunter zu Komplikationen führen. Wichtig zu wissen ist, dass jeder, der Rente beziehen möchte, den entsprechenden Antrag ausfüllen und abschicken muss. Hierfür gilt es, einige Punkte zu beachten. Ansonsten könnte der Einstieg in den Ruhestand ohne Zahlung starten, was für die eigene finanzielle Wirtschaft und Situation eher unvorteilhaft ist.

Für den Renten-Antrag sollte man sich Tipps bei der Rentenversicherung holen. (Symbolbild)

Wie kann ich den Rentenantrag ausfüllen und stellen?

Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung füllen nicht nur mit dem Antragsteller gemeinsam die Formulare aus, sie bestätigen außerdem die mitgebrachten Originalunterlagen und geben wichtige Tipps. Der Rentenantrag wird dann online an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt. Grundsätzlich sollten Sie eine solche kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen. Sie sparen sich unter Umständen jede Menge Zeit und Ärger.

Wer diesen Weg nicht gehen möchte, kann sich auch telefonisch bei Fragen bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen und Informationen einholen. Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Am besten etwa vier Monate vor Rentenbeginn. Wer keinen Antrag stellt, erhält nämlich auch keine Rentenzahlung. Die Bearbeitung der Anträge nimmt entsprechende Zeit in Anspruch. Diese sollte einkalkuliert werden.

Welche Formulare benötigt man für den Rentenantrag?

Anhand der ausgefüllten Formulare wird der Anspruch auf Rente geprüft, der Rentenantrag erstellt und die Zahlung veranlasst. Angaben zur Person sowie zur Art der Rente, die man beantragt, müssen unbedingt vorliegen. Des Weiteren ist für die Berechnung der Rentenhöhe wichtig, dass die Versicherungszeiten lückenlos und vollständig der Deutschen Rentenversicherung vorliegen. Ebenso müssen Informationen über Kinder angegeben werden.

Damit man die Rente beantragen kann, müssen Kontodaten übermittelt werden. Auf das angegebene Konto erfolgt dann die Auszahlung der monatlich zustehenden Rente. Zusätzlich muss der DRV auch weitere sonstige Einkünfte mitgeteilt werden. Diese müssen grundsätzlich angegeben werden, auch wenn sie keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe oder -zahlung haben. Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung benötigt die Rentenversicherung ebenfalls.

Zum Rentenantrag müssen natürlich vollständige Unterlagen und Nachweise vorliegen. Grundsätzlich sind dies:

  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Anschrift der Krankenkasse und die Versichertennummer
  • Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
  • Bankkontonummer
  • Wenn zurzeit Sozialleistungen bezogen werden: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)
  • Geburtsurkunden der Kinder als bestätigte Kopien (auch bei Vätern – wichtig 12 für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind)
  • Alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit)
  • Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • Wenn eine Person des Vertrauens für den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde

Wie lange darf die Bearbeitung eines Rentenantrags dauern?

Viele künftige Ruheständler beantragen ihre Rente viel zu spät. Dies sorgt dann dafür, dass Lücken in der finanziellen Versorgung entstehen können. Denn erst, wenn der Antrag gestellt, geprüft und genehmigt wurde, können die Rentenzahlungen auf das bei der DRV hinterlegte Konto erfolgen. Um diesen Fallstrick zu vermeiden, gilt es, den Antrag frühzeitig genug zu stellen. Eine Antragsbearbeitung kann Monate in Anspruch nehmen.

In einzelnen Fällen kann die Bearbeitung des Antrags bis zu sechs Monate dauern. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitungszeit etwa drei bis vier Monate. Laut Rentenkasse soll der künftige Rentenbezieher seinen Antrag spätestens drei Monate vor Rentenbeginn stellen. In einer eigenen Studie der Rentenkasse soll sich gezeigt haben, dass die Mitarbeiter meist weniger als zwei Monate für die Bearbeitung benötigen.

Was tun, wenn der Rentenantrag nicht bearbeitet wird?

Wenn ein Rentenantrag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht bearbeitet wird, sollten Antragsteller zunächst sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Dazu gehören neben dem ausgefüllten Antrag auch relevante Nachweise wie ärztliche Atteste oder Versicherungszeiten. Es empfiehlt sich, schriftlich oder telefonisch beim zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit kann sich bei fehlenden Unterlagen verlängern. Sollte nach sechs Monaten noch keine Entscheidung getroffen worden sein, besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage gemäß § 88 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Diese Klage zwingt die Rentenversicherung, über den Antrag zu entscheiden. Allgemeine Hinweise auf hohe Arbeitsbelastung gelten dabei nicht als ausreichender Grund für die Verzögerung.

Wann beginnt die Rente bei verspäteter Antragstellung?

Wenn ein Rentenantrag verspätet gestellt wird, beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Monat der Antragstellung. Gemäß § 99 Abs. 1 SGB VI wird die Rente rückwirkend für bis zu drei Monate gezahlt, sofern der Antrag innerhalb dieser Frist nach Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen eingereicht wird. Wird der Antrag später gestellt, sind die bereits vergangenen Monate verloren. Für diese erhält der Rentner keine Bezüge, auch wenn Ansprüche bestanden haben.

Seit 2004 erfolgt die Rentenzahlung nachschüssig, also am Monatsende für den laufenden Monat. Dies bedeutet, dass die erste Rentenzahlung am Ende des Monats erfolgt, in dem der Rentenanspruch beginnt. Diese Regelung gilt für alle Renten, die ab April 2004 begonnen haben. Die Rente für den Monat Juni etwa erhalten die Berechtigten also erst Ende Juni und so weiter.

Warum verzögert sich die Rentenzahlung?

Die Rentenzahlung kann sich aus verschiedenen Gründen verzögern. Häufige Ursachen sind Bearbeitungsengpässe bei der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere wenn der Rentenantrag nicht rechtzeitig gestellt oder unvollständig eingereicht wurde. Auch Änderungen persönlicher Daten, wie ein Umzug oder eine neue Bankverbindung, können zu Zahlungsproblemen führen, wenn sie nicht rechtzeitig dem Rentenservice der Deutschen Post AG mitgeteilt werden. Die Adressen der Träger der Deutschen Rentenversicherung und weitere hilfreiche Informationen finden sich hier im Netz.

Technische Störungen bei Banken oder Feiertage können ebenfalls die pünktliche Rentenzahlung beeinträchtigen. So kann es vorkommen, dass Überweisungen aufgrund von IT-Problemen oder Stromausfällen verspätet auf das Konto eingehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, zunächst einige Tage abzuwarten und dann gegebenenfalls Kontakt mit der Bank oder dem Renten-Service aufzunehmen. Sollte die Rente per Scheck zugestellt werden, können auch postalische Verzögerungen auftreten. Es wird geraten, bis zum 20. des Monats zu warten, bevor man eine ausbleibende Zahlung reklamiert.

Wenn der Renten-Antrag in Papierform ohne Beratung vor Ort ausgefüllt wird, kann man sich die Formulare von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Die Formulare gibt es auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen und in den Gemeinden und Versicherungsämtern. (skr/lu)

Rubriklistenbild: © PantherMedia/Werner Heiber/Imago

Kommentare