Altersrente

So berechnen Sie Ihre Rente Schritt für Schritt selber

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Ganz so einfach ist das nicht, die Rente zu berechnen. Es gibt viele Faktoren, die zu beachten sind. Wir bringen etwas Licht ins Dunkel.

Die Rente errechnet sich stark nach dem individuellen Lebenslauf eines jeden Berechtigten. Es gibt unterschiedliche Beitragszahlungen und Beitragszeiträume, die sich auf die Berechnung der Altersrente auswirken. In der Renteninformation, die jährlich von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt wird, ist die voraussichtliche Auszahlung angegeben. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Hochrechnung. Sie dient jedoch als gute Grundlage, die Höhe der Rente zu ermitteln.

Die Rentenformel

Die monatliche Rentenhöhe lässt sich aus der Multiplikation diverser Werte ermitteln. Als Formel gilt hier: Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor

Die Errechnung der Bruttorente: Nicht ganz einfach.

Die Werte der Rentenformel erklärt

Entgeltpunkte/Rentenpunkte: Der wichtigste Wert. Hier wird der individuelle Verdienst des Rentenempfängers mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Liegt der Verdienst exakt auf dem Durchschnittswert, ergibt dies 1 Entgeltpunkt. Bei Abweichungen ist es entsprechend mehr oder auch weniger.

Zugangsfaktor: Hierbei werden Zu- und Abschläge der Rentenberechnung berücksichtigt. Abzüge werden angerechnet, wenn man vorzeitig in Rente geht. Zuschläge gibt es, wenn man nach Erreichen des Rentenalters noch keine Rente in Anspruch nimmt. Sollten beide Faktoren nicht zutreffen, beträgt der Wert für den Faktor 1.

Aktueller Rentenwert: Dies ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht – abhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation, und somit auch immer wieder angepasst. Aktuell (ab Juli 2025) sind dies 40,79 Euro in Deutschland.

Der Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor ist abhängig von der Art der Rente.

  • Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0
  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben den Wert 0,5
  • Vollwaisenrenten haben den Wert 0,2
  • Halbwaisenrenten haben einen Wert von 0,1
  • Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6

Regelungen für Rentenbezieher aus den neuen Bundesländern

Damit sich für Rentenbezieher aus den neuen Bundesländern aus den vergleichsweise niedrigen Arbeitsentgelten in der ehemaligen DDR und dem heute noch bestehenden Unterschied im Lohnniveau keine Nachteile bei der Rentenberechnung ergaben, wurden dort bis 2023 die Entgelte auf „Westniveau“ angehoben. Das heißt, der Verdienst in den neuen Bundesländern oder in der DDR wurde mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Seit ein paar Jahren nun ist der Rentenwert in den alten und neuen Bundesländern gleichgesetzt und für ganz Deutschland vereinheitlicht.

Einen praktischen Online-Rechner für die Bruttorente gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man alle Werte eingeben und sofort sehen, wie sich die Bruttorente verändert, wenn die einzelnen Werte verändert werden.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene

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