- VonBettina Menzelschließen
Auch Rentner müssen Steuern zahlen, allerdings nur auf einen Teil der Bezüge. Der steuerfreie Anteil ändert sich je nach Jahr des Renteneintritts.
Kassel – Wer in diesem Jahr in Rente geht, hat einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent. Demnach müssen die Rentner also 83 Prozent ihrer Rente versteuern, 17 Prozent sind steuerfrei. Der Freibetrag bleibt als fester Eurobetrag über die gesamte Laufzeit der Rente gleich – ist jedoch abhängig vom Jahr des Renteneintritts.
Rentenfreibetrag wird im zweiten Bezugsjahr ermittelt und bleibt in Folgejahren gleich
Auch viele Rentner müssen jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen. Im Jahr 2017 waren davon laut aktuellsten Informationen des Statistischen Bundesamtes 6,8 Millionen von insgesamt 21,4 Millionen Rentenempfängern in Deutschland betroffen. Doch nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig. Hier kommt der sogenannte Rentenfreibetrag ins Spiel. Als Grundlage für die Berechnung dieses Wertes dient dem Staat die volle Jahresbruttorente. Da ein Großteil der Rentner nicht genau zu Jahresbeginn, sondern während des laufenden Jahres in Rente geht, wird der Rentenfreibetrag in der Regel erst im zweiten Bezugsjahr ermittelt. Je nach Jahr des Renteneintritts gelten andere Rentenfreibeträge.
Anpassung des Rentenfreibetrags nach Jahr des Renteneintritts
| Jahr des Renteneintritts | Anteil der zu versteuernden Rente in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
| Bis 2005 | 50 | 50 |
| 2006 | 52 | 48 |
| 2007 | 54 | 46 |
| 2008 | 56 | 44 |
| 2009 | 58 | 42 |
| 2010 | 60 | 40 |
| 2011 | 62 | 38 |
| 2012 | 64 | 36 |
| 2013 | 66 | 34 |
| 2014 | 68 | 32 |
| 2015 | 70 | 30 |
| 2016 | 72 | 28 |
| 2017 | 74 | 26 |
| 2018 | 76 | 24 |
| 2019 | 78 | 22 |
| 2020 | 80 | 20 |
| 2021 | 81 | 19 |
| 2022 | 82 | 18 |
| 2023 | 83 | 17 |
| 2024 | 84 | 16 |
| 2025 | 85 | 15 |
| 2026 | 86 | 14 |
| 2027 | 87 | 13 |
| 2028 | 88 | 12 |
| 2029 | 89 | 11 |
| 2030 | 90 | 10 |
| 2031 | 91 | 9 |
| 2032 | 92 | 8 |
| 2033 | 93 | 7 |
| 2034 | 94 | 6 |
| 2035 | 95 | 5 |
| 2036 | 96 | 4 |
| 2037 | 97 | 3 |
| 2038 | 98 | 2 |
| 2039 | 99 | 1 |
| 2040 | 100 | 0 |
Ein Rechenbeispiel des Lohnsteuerhilfevereins*: Peter geht am 1. April 2023 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Sein Rentenfreibetrag wird erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet – also des Jahres 2024. Peters Jahresbruttorente 2024 beträgt 15.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 Prozent liegt damit also bei 2.550 Euro. Dieser Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert – auch dann, wenn seine Bezüge durch Rentenanpassungen steigen sollten.
*Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Steuern fallen nur an, wenn steuerpflichtige Rente über Grundfreibetrag liegt
Mithilfe des Rentenfreibetrags lässt sich also ermitteln, welchen Anteil ihrer Rente Bezieher versteuern müssen. Doch es gibt einen weiteren wichtigen Freibetrag, den sogenannten Grundfreibetrag. Dieser gilt für alle Bürger in Deutschland und dementsprechend für Arbeitnehmer ebenso wie für Rentner. Im Jahr 2023 lag der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Im Jahr 2024 soll laut Bundesfinanzministerium eine Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro erfolgen.
Nur wenn die pro Jahr steuerpflichtige Rente - also die Jahresbruttorente abzüglich des Rentenfreibetrags - über diesem Betrag liegt, können anteilig Steuern anfallen. Vielen Menschen im Ruhestand bleibt die Steuer also komplett erspart. Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. zufolge müssen Bürger mit einem Renteneintritt im Jahr 2022 beispielsweise keine Steuern zahlen, wenn ihre Bruttorente inklusive der 300-Euro-Energiepreispauschale maximal 14.768 Euro betrug. Bei Bezügen über diesem Betrag müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Rente wird im Laufe der Zeit an Inflation angepasst: Rentenerhöhungen voll versteuern
Sowohl gesetzliche Renten als auch Betriebsrenten werden im Laufe der Zeit an die Inflation angepasst. Entsprechend erhöhen sich die Rentenbezüge. Welchen Einfluss hat das auf den Rentenfreibetrag? Die Rentenerhöhungen müssen laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. in voller Höhe versteuert werden.
Ein Rechenbeispiel des Lohnsteuerhilfevereins*: Ingrid geht im September 2023 in Rente und erhält eine Rente von monatlich 1.000 Euro. Zum 1. Juli 2024 wird die gesetzliche Rente erhöht, und sie kommt dann auf 1.100 Euro. Wie jedem Rentner steht ihr der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro zu, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
*Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
| Rechenbeispiel Ingrid 2023 | ||
| Jahresbetrag der Rente 2023 | 4.000 Euro | |
| Besteuerungsanteil 2023 | 3.320 Euro | entspricht 83 Prozent von 4.000 Euro |
| Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 Euro | wird pauschal abgezogen |
| Steuerpflichtiger Rentenanteil 2023 | 3.218 Euro |
So errechnet sich der Rentenfreibetrag, der für Ingrid zeitlebens gilt.
| Rechenbeispiel Ingrid 2024 | ||
| Jahresbetrag der Rente 2024 | 12.600 Euro | 6 x 1.000 Euro + 6 x 1.100 Euro (ab 1. Juli) |
| Besteuerungsanteil 2024 | 10.458 Euro | entspricht 83 Prozent von 12.600 Euro |
| Rentenfreibetrag zeitlebens | 2.142 Euro | 17 Prozent des Jahresbetrags 2024 |
| Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 Euro | wird pauschal abgezogen |
| Steuerpflichtiger Rentenanteil 2024 | 10.356 Euro |
Manche Rentenempfänger müssen jeden Cent zweimal umdrehen. Rentner können allerdings bestimmte Zuschüsse geltend machen.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Evgenia Sunegina
