Diese Regeln gibt es

Rente und Arbeit: In diesen Fällen droht eine Kürzung Ihrer Rente

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Rentner entscheiden sich oft, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Bringt es Vorteile, über das Rentenalter hinaus tätig zu sein? Und verändert das die Rentenhöhe?

Berlin – Die Zahl der arbeitenden Rentner hat zuletzt einen Rekordwert erreicht. So waren mehr als 1,1 Millionen Menschen über 67 Jahre waren im Jahr 2024 in Deutschland erwerbstätig. Kanzler Friedrich Merz würde sich wohl wünschen, dass auch weiterhin Rentner im Ruhestand arbeiten und hat bereits Anreize dafür ausgearbeitet.

Neben der Rente hinzuverdienen – was bislang gilt

Grundsätzlich ist es möglich, zu der Altersrente unbegrenzt hinzuzuverdienen. Ruheständler, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, können also hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Seit 2023 können Sie auch trotz vorgezogener Rente unbegrenzt hinzuverdienen, weil die Hinzuverdienstgrenze weggefallen ist. Vor 2023 mussten Frührentner sich nach Hinzuverdienstgrenzen richten, andernfalls wurde die Rente gekürzt. Zu den vorgezogenen Renten gehören:

  • die Rente für langjährig Versicherte
  • die Rente für besonders langjährig Versicherte (umgangssprachlich auch Rente mit 63 genannt)
  • die Rente für schwerbehinderte Menschen

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen Sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung, da Sie rentenversicherungspflichtig sind. Alle Beiträge, die Sie zwischen dem Beginn der vorgezogenen Rente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt haben, werden bei der Rente berücksichtigt, sobald Sie Ihre Altersgrenze erreicht haben.

Rentner können nebenbei arbeiten. In einigen Fällen sind Kürzungen möglich.

Bezieher von Witwenrente: Bis zu diesem Betrag können Sie ohne Kürzung hinzuverdienen

Wer einen nahen Angehörigen verliert, muss sich in der neuen Situation erst zurechtfinden. Die Hinterbliebenen bekommen eine Rente ausgezahlt, welche helfen soll, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Hierzu zählen die Renten an Witwen, Witwer, überlebende eingetragene Lebenspartner, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Wenn aber ein höheres eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die Rente gekürzt werden. Nur Waisen dürfen laut der Deutschen Rentenversicherung unbegrenzt hinzuverdienen.

Das Geld einer erwerbstätigen Witwe oder eines Witwers wird unter Berücksichtigung des Einkommensfreibetrags auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.  Der Einkommensfreibetrag wird jährlich per 1. Juli zusammen mit der Rentenerhöhung angepasst. Viele Ruheständler freuen sich über eine saftige Rentenerhöhung ab Juli 2025. Der Freibetrag für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten steigt im Jahr 2025 auf netto monatlich rund 1.076 Euro (bisher 1.038 Euro).

Arbeiten neben einer Erwerbsminderungsrente oder teilweiser Erwerbsminderung: Diese Grenze gilt für Sie

Sind Sie wegen Krankheit oder Behinderung in Ihrer Arbeit eingeschränkt, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente. Bezieher von Erwerbsminderungsrenten können ebenfalls hinzuverdienen, allerdings gibt es hier Grenzen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Verdient man mehr, wird die Rente gekürzt, und zwar um 40 Prozent des Betrags, der über dieser Grenze liegt. . Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann seit Januar 2025 mehr hinzuverdienen.

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze rund 39.322 Euro. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Erwerbsminderungsrente und einer Rente mit teilweiser Erwerbsminderung ist, dass Sie im letzteren Fall noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente ergänzt die Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung.

Rentner können grundsätzlich hinzuverdienen – müssen Ihre Krankenversicherungen aber alleine tragen

Arbeitende Rentnerinnen und Rentner müssen zudem grundsätzlich beachten, dass sie die Gesundheitskosten alleine zahlen müssen. Wenn Sie als Rentnerin oder als Rentner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, müssen Sie Krankenversicherungsbeiträge von Ihrer Rente zahlen. Wenn Sie außer Ihrer Rente noch weitere Einkünfte haben, müssen Sie von diesen möglicherweise ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zahlen. (bohy)

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Iuliia Zavalishina/imago

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