Beitragsbemessungsgrenze

Rente und Arbeit: Zu viel gezahlte Beiträge gibt es nur auf Antrag zurück

+
Rente und Arbeit zu kombinieren, kann sich finanziell lohnen. (Symbolbild)
  • schließen

Rente und Arbeit zu kombinieren, kann sich finanziell lohnen. Wer dabei zu viel Sozialversicherungsbeiträge zahlt, dem können sie erstattet werden – allerdings nur nach einem Antrag.

Berlin – Während der Rente weiterzuarbeiten lohnt sich nun, da die Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft wurden. „Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner ist ein unbegrenzter Nebenverdienst ohne Rentenkürzung möglich“, erklärt Jan Scharpenberg vom Ratgeberportal Finanztip. Allerdings gibt es dazu einiges zu beachten – vor allem, wenn Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden können. Denn dies funktioniert nur mit Antrag.

Rente und Arbeit: Für wen sich das lohnt

Es ist ratsam, vor der Entscheidung, Frührente und Arbeit zu kombinieren, den eigenen Arbeitsvertrag genau zu prüfen. Manche Verträge sehen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, sobald die Arbeitnehmenden in Rente gehen. In solchen Situationen ist ein Gespräch mit dem Arbeitgebenden unerlässlich.

Allerdings ist es nicht immer vorteilhaft, neben der Arbeit eine Frührente zu beziehen. Wer beispielsweise Abschläge auf die vorgezogene Rente akzeptieren muss, sollte genau abwägen, welche Option im individuellen Fall am besten und finanzierbar ist. Wer jedoch bereits 45 Wartejahre gesammelt hat, muss in der Regel keine Abschläge hinnehmen und kann so im Alter auf diesem Wege über mehr Geld verfügen.

Rente und Arbeit: Wie funktioniert das?

Nehmen wir an, eine Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hat bereits 45 Jahre gearbeitet und somit die Berufsjahre bis zur Rente erfüllt. Er oder sie könnte mit 65 in Rente gehen, zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter. Die Person hat nun die Möglichkeit, sowohl Arbeitsentgelt als auch Rente von der Deutschen Rentenversicherung zu beziehen. Dazu muss sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine 99,99-prozentige Teilrente beantragen.

Wenn sie beispielsweise 2.000 Euro brutto in seiner regulären Rente erhält, müsste sie in diesem Modell auf etwa 20 Cent pro Monat verzichten. Andernfalls würde sie bereits in Vollrente gehen. Das Besondere an diesem Modell ist, dass diejenigen, die es nutzen, weiterhin voll sozialversichert sind, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Zudem erhalten sie mehr Geld.

Zu viel gezahlt: Wie bekomme ich als Rentnerin oder Rentner Beiträge erstattet?

Allerdings kann es natürlich sein, dass man bei der Kombination Job und Rente zu viel Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, die aber erstattet werden müssen. Dabei sind die von dem Rentner oder der Rentnerin getragenen Beiträge für den Teil der Rente erstattungsfähig, die die Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit den übrigen beitragspflichtigen Einkünften übersteigen. 

Diese Beitragsbemessungsgrenze lag 2023 bei 4.975 Euro im Monat und 59.850 Euro im Jahr. 2024 sind es dann 5.175 Euro im Monat und jährlich 62.100 Euro. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie auch zu viel Beiträge gezahlt haben, müssen Sie einfach ihr monatliches Bruttoentgelt und die Bruttorente (also vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) addieren. Liegen Sie über der Beitragsbemessungsgrenze, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie Geld erstattet bekommen.

Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden – sonst passiert nichts. Diesen Antrag müssen Sie an Ihre Krankenkasse richten und ihr mitteilen, dass Sie eine Erstattung eventuell zu viel gezahlter Beiträge möchten. Die Krankenkassen haben zwar die Pflicht, betroffene Mitglieder, die die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben, zu informieren – allerdings gibt es dafür keine festen Fristen. Der Erstattungsanspruch verjährt aber schon nach vier Jahren. Wer vermutet, dass er oder sie eventuell für die vergangenen Jahre eine Rückerstattung bekommt, sollte sich also am besten zeitnah an die Krankenkasse wenden.

Kommentare