VonChristoph Gschoßmannschließen
Die Bundesregierung plant eine deutliche Erhöhung der Altersbezüge im kommenden Jahr. Das Plus liegt weit über der erwarteten Teuerung.
München – Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können im kommenden Jahr voraussichtlich mit einer Rentenerhöhung von etwa 3,7 Prozent rechnen. Das geht aus dem Entwurf des jährlichen Rentenversicherungsberichts hervor, der nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur derzeit regierungsintern abgestimmt wird.
Die prognostizierte Erhöhung, die auch mit Pflichten für Rentner einhergeht, liegt deutlich über der aktuellen Inflationsentwicklung. Nach dpa-Informationen zur Preisentwicklung in der Eurozone schwächt sich die Teuerung weiter ab: Im Oktober stiegen die Verbraucherpreise nur noch um 2,1 Prozent im Jahresvergleich, nach 2,2 Prozent im Vormonat. Die Inflation bewegt sich damit in Richtung der Zielmarke der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent. Für die Rentner bedeutet dies einen spürbaren Realgewinn: Während ihre Bezüge um 3,7 Prozent steigen könnten, dürfte die Teuerung bei etwa zwei Prozent liegen.
Renten sollen steigen: Prognose basiert auf Lohnentwicklung
Die geplante Rentenerhöhung entspricht in etwa dem Niveau des laufenden Jahres, in dem die Renten um 3,74 Prozent stiegen. Wie die dpa berichtet, handelt es sich bei dem Wert um eine Schätzung, die auf der erwarteten Lohnentwicklung basiert. Die endgültige Entscheidung über die Rentenhöhe trifft das Bundeskabinett traditionell erst im Frühjahr, wenn alle relevanten Wirtschaftsdaten vorliegen.
Die Erfahrung zeigt, dass solche Prognosen durchaus von der tatsächlichen Entwicklung abweichen können. Im vergangenen Jahr war zunächst nur eine Erhöhung von 3,5 Prozent vorhergesagt worden, die tatsächliche Anpassung fiel dann jedoch mit 3,74 Prozent höher aus.
Rentenpaket der Bundesregierung: Stabilisierung auf 48 Prozent geplant
Das deutsche Rentensystem sieht vor, dass sich die Altersbezüge nach der allgemeinen Lohnentwicklung richten. Die jährliche Anpassung erfolgt regulär zum 1. Juli. Eine wichtige Absicherung bildet die Rentengarantie: Selbst bei sinkenden Löhnen können die Renten nicht gekürzt werden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es allerdings zu Nullrunden kommen, wie während der Corona-Pandemie oder 2010 nach der Finanzkrise.
Die positive Prognose steht im Zusammenhang mit dem geplanten Rentenpaket der Bundesregierung. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns stabilisieren. „Die Rente bleibt stabil und gerecht“, erklärte die Ministerin laut Bundesregierung.
Rente: Beitragssätze entwickeln sich günstiger
Auch bei den Beitragssätzen zeichnet sich eine günstigere Entwicklung ab: Der aktuelle Satz von 18,6 Prozent soll länger stabil bleiben als ursprünglich angenommen. Erst 2028 wäre laut Zeit Online eine Anhebung auf 19,8 Prozent erforderlich. Die ursprüngliche Planung sah bereits 2027 einen Anstieg vor.
Das zugrundeliegende Rentenpaket steht jedoch noch zur Debatte im Bundestag. Insbesondere junge Abgeordnete der Union äußern Bedenken wegen der langfristigen Finanzierbarkeit. Die geplante Haltelinie könnte den Bundeshaushalt bis 2039 mit zusätzlichen Ausgaben von 122 Milliarden Euro belasten. Für die Rentenbezieher würde die Haltelinie konkrete Verbesserungen bedeuten: Ihre Bezüge lägen 2031 um 1,92 Prozent höher als ohne diese Regelung. Ergänzend profitieren Mütter von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 von der Ausweitung der Mütterrente auf drei Jahre Erziehungszeit.
IW-Ökonom Pimpertz: Beitragssatz wird weit über 20 Prozent steigen
IPPEN.MEDIA hat bei Dr. Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln für eine Stellungnahme zur Rentenerhöhung nachgefragt. „Im Gesetzesentwurf zur langfristigen Sicherung des Rentenniveaus (48 Prozent) wurde ursprünglich mit einem Beitragssatzsprung auf 19,9 Prozent im Jahr 2028 gerechnet und danach auf über 20 Prozent (2030 = 20,4 Prozent, 2035 = 21,2 Prozent)“, rechnet er vor. Und weiter: „Dass es nun ‚lediglich‘ 19,8 Prozent sein sollen, muss sich rechnerisch aus dem Umstand ergeben, dass das Sicherungsniveau ohne Reform ursprünglich im gleichen Jahr auf 48,1 Prozent hätte steigen sollen und nach dem neuen Zahlenwerk möglicherweise auf einen leicht höheren Wert hätte steigen können.“
Wenn aber mit dem geplanten Vorhaben zur Stabilisierung des Sicherungsniveaus auf 48 Prozent die Renten kurzfristig weniger stark steigen, ergibt sich laut Pimpertz ein „niedrigerer Finanzierungsbedarf und in der Folge ein etwas schwächerer Beitragssatzanstieg im Jahr 2028.“ Das ändere laut dem Fachmann aber „nichts an dem Umstand, dass ohne weitere Reformmaßnahmen (und auch bei einer Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen für die Stabilisierung des Niveaus ab 2029 fortfolgende) der Beitragssatz weit über die 20-Prozent-Marke steigen wird.“
Pimpertz: „Problem steigender Beitragslasten bleibt bestehen“
Laut dem Experten hat avisierte, regelgebundene Rentenanpassung für 2026 „keinerlei Einfluss“ auf die grundlegenden Entwicklungen der Rente: „Das Problem steigender Beitragslasten bleibt also bestehen, obwohl sich diese wachstumshemmend auswirkt – sowohl mit Blick auf die Entwicklung der verfügbaren Einkommen und den Inlandskonsum als auch mit Blick auf die private Investitionsneigung. Im Ergebnis wird die wirtschaftliche Wachstumsdynamik dadurch gebremst“, so Pimpertz.
Was Pimpertz überrascht: „Die von zahlreichen Wirtschaftsexperten geforderte Verlängerung des Erwerbslebens geht die Bundesregierung dagegen mit ihren bisherigen Vorhaben nicht an.“ Dabei sei die Rechnung „vergleichsweise simpel“: „Wenn Arbeitnehmer länger arbeiten und Beiträge entrichten, trägt das zur Stabilisierung der Beitragseinnahmen bei. Wenn gleichzeitig der Renteneintritt zu einem späteren Lebensalter erfolgt, hilft das, den Anstieg der Rentenlast zu bremsen.“ Pimpertz weist zudem daraufhin, dass die Festsetzung erst nach Bekanntgabe der tatsächlichen Entwicklungen im Frühjahr 2026 erfolge. „Beim Rentenversicherungsbericht geht es lediglich um eine empirisch basierte Einschätzung, um ein Zahlenwerk für die kurz- bis mittelfristige Finanzrechnung grundlegen zu können. Es handelt sich hierbei also nicht um eine politisch beeinflussbare Rentenfestsetzung.“ (Quellen: DPA, Bundesregierung, eigene Recherche) (cgsc)
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