„Nur etwas mehr als eine Million“

Schnelle Änderung der Grundrente? Zuschlag soll für alle Rentner „kein Almosen sein“

+
Die Rente dient in Deutschland als Altersvorsorge. (Archivbild)
  • schließen

Anlässlich des Internationalen Frauentags fordert die VdK-Präsidentin Bentele, dass vor allem Frauen mehr vom Zuschlag für die Grundrente profitieren.

Berlin – Gerade erst kamen die Ampel-Pläne zur Rente von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) mit dem Rentenpaket II ans Licht. Offenbar will Heil darin auch Beamten in die Rentenkasse einzahlen lassen. Doch die Diskussion um die Rente verschiebt sich am Internationalen Frauentag in eine etwas andere Richtung.

Grundrente für Frauen: Nicht zufrieden mit Zuschlag für Rentnerinnen und Rentner

Die VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert anlässlich des Internationalen Frauentags schnelle Änderungen bei der Grundrente, damit mehr Rentnerinnen davon profitieren können. Die Grundrente werte zwar niedrige Alterseinkommen auf, sagte Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Freitag. „Aber insgesamt sind wir nicht zufrieden damit, dass weit weniger Frauen und Männer den Zuschlag erhalten als ursprünglich vorgesehen. Statt drei Millionen waren es zuletzt nur etwas mehr als eine Million.“

Hinzu komme, dass der durchschnittliche Auszahlbetrag nur bei 80 Euro liege, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK. Bentele forderte die Abschaffung der Einkommensanrechnung des Partners. Sie sei nicht nur „ein riesiger bürokratischer Aufwand“, sondern stehe auch dem eigentlichen Ziel der Grundrente entgegen, kritisierte sie.

Grundrente für Rentnerinnen und Rentner: Zuschlag soll „kein Almosen sein“

„Die sollte kein Almosen sein, sondern die Würdigung einer individuellen Lebensleistung.“ Bentele plädierte zudem für eine Reform der Familienbesteuerung. Das Ehegattensplitting sollte durch ein Besteuerungsmodell für Familien ersetzt werden, sagte sie. „Nicht der Trauschein sollte der entscheidende Faktor für die steuerliche Förderung sein, sondern der Umstand, ob jemand Kinder großzieht oder nicht“, argumentierte die VdK-Präsidentin.

Auf den Zuschlag für Grundrente hatte sich der Deutsche Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt. Dieser ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Er wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt.

Voller Grundrentenzuschlag für Rentnerinnen und Rentner bei bis zu 1.250 Euro monatlich

Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Rentnerinnen und Rentner bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende. Bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Wird der Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.600 Euro (Paare: 2.300 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.

Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind. Durchschnittlich muss das Einkommen während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet.

Kommentare