VonMarcel Reichschließen
Im neuen Jahr stehen für Rentner und Beitragszahler einige Änderungen an. Von Steuerregelungen bis hin zu neuen Grenzen für Hinzuverdienste - wir geben einen Überblick.
Frankfurt – Mit Beginn des Jahres 2024 stehen für alle, die in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen oder bereits Rentenempfänger sind, einige Änderungen an. Es gibt sowohl Vereinfachungen als auch Anpassungen beim steuerpflichtigen Anteil. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Rentensystem ab dem 1. Januar 2024.
Das ist in Zukunft für die Rente geplant
Ab 2024 müssen Renteneintrittsneulinge einen größeren Teil ihrer Rente versteuern. Konkret bedeutet das: Ab dem ersten Januar sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, im Vergleich zu den vorherigen 83 Prozent. Das bedeutet, dass nun 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Diese Regelung betrifft ausschließlich Neurentner, bestehende Renten sind davon nicht betroffen.
Die Deutsche Rentenversicherung sieht in dieser „nachgelagerte Besteuerung“ oft einen Vorteil für Neurentner. Der Grund: Während der Berufstätigkeit reduzieren die Ausgaben für die Altersvorsorge die Steuerlast. Wenn ein Bürger dann in die Rentenphase eintritt, sind die Einnahmen niedriger, was zu einem geringeren Steueranteil auf die Rente führt.
In der Zukunft ist geplant, die Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt vorzunehmen. Das dafür notwendige Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Ursprünglich war geplant, dass die Renten bis 2040 vollständig steuerpflichtig sein sollten.
Das gilt für Rentner mit Erwerbsminderung
Für Rentner, die aufgrund von Erwerbsminderung eine Rente beziehen, gibt es im neuen Jahr die Möglichkeit, mehr Geld dazu zu verdienen. Ab Januar 2024 gilt eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro für alle, die wegen teilweiser Erwerbsminderung Rente beziehen. Für alle Deutschen, die wegen voller Erwerbsminderung Rente beziehen, gilt eine Grenze von 18.558,75 Euro.
Rentner aufgrund von Erwerbsminderung dürfen einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen. Wer dies missachtet, riskiert seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente - auch wenn er die Hinzuverdienstgrenzen einhält. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen die Betroffenen laut der Deutschen Rentenversicherung nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Bei Rentnern wegen teilweiser Erwerbsminderung sind es sechs Stunden.
Deutsche, die bereits mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können ab dem 63. Lebensjahr die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Der Nachteil: Je früher sie diese Möglichkeit nutzen, desto höher ist der Abschlag auf ihre Rente. Pro Monat, der zwischen dem Antrag und dem Erreichen des regulären Rentenalters liegt, beträgt dieser Abschlag 0,3 Prozent.
2024 steigt Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
Da das reguläre Rentenalter derzeit schrittweise ansteigt, wächst auch der Abschlag auf die in Anspruch genommene Rente. Wer 1961 geboren ist und 2024 das 63. Lebensjahr erreicht, kann dann bereits die Rente für langjährig Versicherte beantragen, muss jedoch hier einen Abschlag von 12,6 Prozent hinnehmen. Zum Vergleich: Versicherte des Jahrgangs 1960 hatten noch einen Abschlag von 12,0 Prozent.
Im neuen Jahr steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Statt 7.300 Euro beträgt sie ab Januar 7.550 Euro (alte Bundesländer) bzw. 7.450 Euro (neue Bundesländer) im Monat. Auf das ganze Jahr gerechnet sind es 87.600 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags eine Rolle spielt. Für das Einkommen, das diese Grenze überschreitet, müssen Versicherte keine Beiträge zahlen. Das bedeutet, dass Gutverdiener mehr für ihre Versicherung zahlen.
Die Bezugsgröße steigt ebenfalls. In den alten Bundesländern beträgt sie ab dem 1. Januar 3.535 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern 3.465 Euro. Die Bezugsgröße ist unter anderem für die Berechnung von Beiträgen versicherungspflichtiger Selbstständiger wichtig, sie soll aber auch als einheitliche Größe dienen, um Unterschiede in den Regelungen einzelner Versicherungszweige zu beseitigen.
So hoch ist die monatliche Verdienstgrenze im Minijob 2024
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob wird im neuen Jahr 538 Euro betragen. Im Vergleich zur aktuell geltenden Grenze von 520 Euro bedeutet das ein Plus von 18 Euro. Laut der Techniker Krankenkasse können Minijobber also 6.456 Euro im Jahr verdienen, bevor sie zu einer Versicherung verpflichtet sind. Sie dürfen diese Verdienstgrenze nur gelegentlich überschreiten, und dann auch nur, wenn es unvorhersehbar und in begrenztem Maße passiert. Der Richtwert: In maximal zwei Kalendermonaten pro Jahr dürfen sie bis zum Doppelten der monatlichen Grenze verdienen. Ab 2024 wären das 1.076 Euro in den jeweiligen Monaten.
Das bedeutet gleichzeitig, dass die Untergrenze bei den Midijobs steigt: Diese beträgt ab dem 1. Januar 538,01 Euro. Alle, die zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdienen, gelten als Midijobber. Sie zahlen nur einen Teil der Beiträge zur Sozialversicherung, der je nach tatsächlichem Gehalt weiter steigt. Ab einem Gehalt von 2.000,01 Euro fällt dann der volle Beitrag an. Für Arbeitgeber ist wichtig: Sofern in den Verträgen ihrer Minijobber nicht der gesetzliche Mindestlohn festgehalten ist, müssen sie diese entsprechend anpassen.
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