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„Deutschlandticket sozial“: Wer hat Anspruch auf das günstigere 49-Euro-Ticket?

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In NRW führen KVB, Rheinbahn und Co. das „Deutschlandticket sozial“ ein. Wer Anspruch auf das Ticket hat, kann damit für 39 Euro bundesweit den ÖPNV nutzen.

Köln – Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das 49-Euro-Ticket in Deutschland. Seither nutzen täglich hunderttausende Menschen das Deutschlandticket, um damit im Nah- und Regionalverkehr bundesweit zu fahren. Und in NRW startet im Dezember ein noch günstigeres Deutschlandticket: Denn der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und die Rheinbahn Düsseldorf führen das „Deutschlandticket sozial“ ein.

„Deutschlandticket sozial“ – wer bekommt das vergünstigte Ticket?

In Düsseldorf gibt es das „Deutschlandticket sozial“ ab dem 1. Dezember (Symbolfoto).

Das „Deutschlandticket sozial“ kostet 39 Euro und richtet sich an sozial schwächere Menschen mit einem geringen Einkommen. Dazu zählen unter anderem Menschen, die Bürgergeld oder Wohngeld bekommen. Auch Personen, die in das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, können sich das „Deutschlandticket sozial“ holen. Insgesamt wird das „Deutschlandticket sozial“ für folgende Personengruppen angeboten:

  • Bürgergeld-Empfänger
  • Sozialhilfe-Empfänger
  • Wohngeld-Empfänger
  • Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge

„Deutschlandticket sozial“ startet bei Rheinbahn und VRR am 1. Dezember 2023

  • 1. Dezember 2023: VRR und Rheinbahn
  • 1. Januar 2024: VRS und KVB

Wie bekomme ich das „Deutschlandticket sozial“?

Um das „Deutschlandticket sozial“ zu bekommen, müssen sich dafür berechtigte Menschen an ihren Verkehrsbetrieb vor Ort wenden. Um das günstigere Ticket zu beantragen, muss ein entsprechender Berechtigungsnachweis von einer städtischen Behörde vorgelegt werden. „Mit diesem Berechtigungsnachweis erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket sozial“, heißt es dazu beim VRR.

Bei der KVB heißt es dazu: „Um das Deutschlandticket sozial bei der KVB beantragen zu können, benötigen Sie einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis und müssen Ihren Wohnsitz im Verkehrsverbund Rhein-Sieg haben.“

„Deutschlandticket sozial“ im Abo – wie kann ich kündigen?

Beim „Deutschlandticket sozial“ handelt es sich wie beim 49-Euro-Ticket um ein Abo. Auch die Regelungen zur Kündigung gleichen denen des Deutschlandtickets. „Das Ticket ist monatlich kündbar: Wenn Ihr es nicht mehr benötigt, kann das Deutschlandticket sozial jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei gekündigt werden. Wird es nicht gekündigt, wird es monatlich verlängert“, erklärt die Rheinbahn. Gleiches gilt auch bei der KVB, dem VRR und dem VRS.

„Deutschlandticket sozial“ beantragen – so funktioniert es

► Bestellschein ausdrucken

► Berechtigungsbescheid der jeweiligen Behörde mitnehmen

► Beim Verkehrsbetrieb vor Ort das Ticket beantragen

Ab wann gibt es das „Deutschlandticket sozial“ in NRW zu kaufen?

Das „Deutschlandticket sozial“ ist ab sofort bei der KVB, der Rheinbahn, dem VRR und dem VRR erhältlich. Online gibt es auf den Seiten der Verkehrsbetriebe Bestellscheine, mit denen das vergünstigte 49-Euro-Ticket beantragt werden kann. Gültig sind die Deutschlandtickets sozial allerdings frühstens erst ab dem jeweiligen Startzeitpunkt des Verkehrsbetriebs vor Ort. (jr) Täglich informiert, was in Köln, Düsseldorf und NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

Rubriklistenbild: © Dwi Anoraganingrum/Imago

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