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Die meisten Deutschen wollen lieber früher als später in Rente gehen. Hier ist eine Übersicht, welche Jahrgänge vor 67 in Rente gehen dürfen und welche Kriterien erfüllt sein müssen.
Berlin – Die Rentenpolitik in Deutschland ist immer wieder Gegenstand von Kritik und hitzigen Debatten. Im Fokus stehen dabei das kürzlich von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgestellte Rentenpaket der Ampelkoalition und die geplante Rentenerhöhung im Sommer 2024.
Doch auch unabhängig von aktuellen Ereignissen, gibt es immer wieder Fragen, die sich viele Menschen stellen. Eine davon ist: „Gehört mein Jahrgang zu jenem, der die höchste Rente in Deutschland beziehungsweise die niedrigste Rente gemessen an dem Rentenniveau bezieht?“ Eine andere lautet: „Ab wann darf ich eigentlich in Rente gehen?“
Renteneintritt: Viele Faktoren beeinflussen Rentenbeginn
Viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sehen in der letztgenannten Frage eine der wichtigsten, obwohl die Antwort eigentlich bekannt sein sollte. In der Regel beginnt der Ruhestand mit dem 67. Lebensjahr. Wer früher in den Ruhestand treten möchte, muss mit Abzügen rechnen, wenn er das 67. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Doch welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen und für welche Jahrgänge ist die Rente ohne Abzüge erst ab einem Alter von 67 möglich?
Es gibt viele Faktoren, die den Rentenanspruch beeinflussen. Ein entscheidender Punkt ist, dass Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben müssen, um im Alter eine Rente zu erhalten. Damit erfüllen sie die sogenannte „Mindestversichertenzeit“.
Nach 20 Jahren Arbeit wird der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfällen wirksam. Als „langjährig Versicherter“ bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gelten jene zukünftigen Rentner, die 35 Jahre einer Arbeit nachgegangen sind. Dies gilt auch für die Altersrente für Schwerbehinderte. Wer jedoch die Mindestanforderungen nicht erfüllt oder noch nie gearbeitet hat, erhält keine Rente, hat aber Anspruch auf die Grundsicherung.
Vor 67 in Rente: Das Geburtsjahr ist entscheidend
In Deutschland bestimmt letztlich das Geburtsjahr, wann Arbeitnehmer abschlagsfrei in die Rente gehen können. Laut der Deutschen Rentenversicherung soll das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben werden. Aufgrund der steigenden Kosten für die Rentenkasse fordern viele Stimmen aus Politik und Wirtschaft eine weitere Anhebung des Rentenalters.
Arbeitsminister Heil hat diesen Forderungen jedoch bereits eine klare Absage erteilt. Der SPD-Politiker versicherte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass es unter seiner Führung „keine Rente mit 69 oder 70“ geben werde. Er zeigte sich jedoch offen für freiwillige Angebote für Rentner, die länger arbeiten wollen, und plant, noch in diesem Jahr entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Die Diskussion um das Renteneintrittsalter ist noch lange nicht beendet, insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland und ihrer Auswirkungen auf die Renten. Sollte es zu einer Anhebung kommen, stellt sich die Frage, ob es dann überhaupt noch möglich sein könnte, früher in die Rente zu gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.
Früher in Rente: Für wen ist das möglich?
Allerdings ist dies auch im aktuellen Rentensystem nur für wenige möglich. Nur Versicherte der Jahrgänge 1958 bis 1963 dürfen noch vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle anderen Jahrgänge, die 1964 oder später geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es unmöglich ist, früher in Rente zu gehen. Die Jahrgänge ab 1964 müssen jedoch vor dem Erreichen des 67. Geburtstages Abzüge in Kauf nehmen. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die im Bergbau tätig sind.
Neben der Frage nach einer abschlagsfreien oder einer Rente mit Abschlägen sollten sich vor allem aktuelle Rentner genau informieren. Viele Rentner haben Anspruch auf mehr Rentenpunkte, müssen diese jedoch selbst beantragen.
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