Asthma, Diabetes und Depressionen

Ohne Abzüge: Mit diesen chronischen Krankheiten gehen Sie früher in Rente

  • schließen

Bei einer chronischen Erkrankung kann man ohne finanzielle Nachteile früher in Rente gehen. Dafür gibt es für angehende Rentner aber einige Bedingungen.

Berlin – Viele Menschen in Deutschland träumen davon, früher in Rente zu gehen. Besonders Kürzungen für Rentner werden aufgrund des Haushaltsstreits derzeit wieder offen diskutiert. Während für einige bestimmte Renten „nicht in Stein gemeißelt“ oder „Einschnitte bei der Rente möglich“ seien, lehnen andere die Renten-Pläne einer Partei „kategorisch ab“.

Doch während der neue Haushalt sogar die Renten-Erhöhung 2024 in Gefahr bringen könnten und der Bundesrat einer weitreichenden Änderung bei der Erwerbsminderungsrente zugestimmt hat, ist nicht allen Menschen es vergönnt, gesund ihre Altersvorsorge zu genießen. Stattdessen können chronische Krankheiten nicht nur Auswirkungen auf das Berufsleben, sondern auch auf die Rente haben.

Früher in Rente: Fast acht Millionen Menschen leiden in Deutschland unter chronischen Erkrankungen

Fast acht Millionen Menschen in Deutschland gelten nach der Definition als schwerbehindert. Diese haben ein Schwerbehindertenausweis und erhalten Zuschüsse vom Staat. Vielen Menschen ist allerdings nicht bewusst, dass es eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen gibt, die als Behinderung anerkannt werden und somit auch dazu führen können, dass man sich ohne Abzüge früher in Rente begeben kann.

Krankheitsbilder wie Asthma, Diabetes oder Rheuma sind nur einige Beispiele, bei den Menschen diverse Entlastungen zufallen, die ihnen das Laben und den Alltag etwas erleichtern können.

Früher in Rente wegen chronischen Krankheiten: Schwerbehindertenausweis erhalten

Auch für die Rente können chronische Krankheiten zum Hindernis werden. Schließlich sind manche Menschen durch ihre Erkrankungen so eingeschränkt, dass sie nicht in der Lage sind, die gesamte Zeit bis zum Ruhestand zu arbeiten. Doch es besteht zumindest die Möglichkeit, aufgrund von chronischen Erkrankungen früher in Rente zu gehen.

Bei chronischen Krankheiten ist es möglich, früher in Rente zu gehen. Bei Krankheitsbildern wie Rheuma oder Diabetes muss man unter Umstände nicht einmal Abzüge hinnehmen.

Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland an einer chronischen Krankheit leiden. Wann genau eine Krankheit als „chronisch“ gilt, ist in der Medizin allerdings weiterhin umstritten. Auf folgende Definition hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten aber geeinigt: Wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist, gilt als chronisch krank. Wer eine chronische Erkrankung hat, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen und dadurch auch von Entlastungen und Unterstützung profitieren.

Durch chronische Krankheiten früher in Rente: Folgende Erkrankungen werden anerkannt

  • Folgende Krankheiten sind unter anderem als chronische Erkrankungen anerkannt und ermöglichen es, früher in Rente zu gehen:
  • Angststörungen
  • Asthma
  • Diabetes
  • Depressionen
  • Folgen eines Schlaganfalls
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Migräne
  • Krebserkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Rheuma
  • Rückenleiden

Früher in Rente bei chronischen Krankheiten: Grad der Behinderung entscheidend

Entscheidend für einen Antrag auf Schwerbehinderung ist der Grad der Behinderung (GdB). Dieser muss von einer Ärztin oder einem Arzt auf Antrag festgestellt werden. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann somit einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100.

Nach Angaben des VdK kann eine schwere Migräne, die alle paar Tage auftritt und den Alltag schwerwiegend beeinflusst, mit einem GdB von 50 beziffert werden. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis, der viele Vorteile bringen kann, nach Feststellung des GdB dann beim Versorgungsamt.

Unser kostenloser Renten-Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit allen relevanten News zum Thema. Hier geht es zur Anmeldung.

Rente mit 63: Schwerbehinderte gehen früher in die Rente

Wer bereits einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, kann verschiedene Leistungen und Nachteilsausgleiche bekommen. Abgesehen von Steuererleichterungen und Sonderurlaub haben Schwerbehinderte zudem die Option, nach 35 Versicherungsjahren mit chronischen Erkrankungen zwei Jahre früher in Rente zu gehen – ohne finanzielle Abschläge. Wer auch mit weniger Rente leben kann, dem ist es sogar möglich, noch früher in Rente zu gehen.

Für den Jahrgang 1954 bedeutet das eine Rente mit 63 Jahren ohne Kürzung der Rente und mit 60 Jahren, wer eine Kürzung von 10,8 Prozent in Kauf nehmen will.

Frührente: Welche Jahrgänge früher in Rente gehen können

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welches Geburtsjahr mit welcher Frührente einhergeht:

JahrgangRenteneintrittsalter mit Schwerbehindertenausweis
195263
195363
195463
195563
195663
195763
195864
195964
196064
196164
196264
196364
196465

Erwerbsminderungsrente für jene, die nicht mehr arbeiten können

Wer aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann, kann die Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Hürden dafür sind trotz einer chronischen Erkrankung sehr hoch, da die Erwerbsminderungsrente das Einkommen ersetzt. Voraussetzung ist außerdem, dass man das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat. Bevor eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, müssen Betroffene verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen durchlaufen haben.

Anders sieht es für Menschen bei der Rente aus, die noch nie gearbeitet haben. Wie alle Betroffenen können auch Rentner die Grundsicherung beantragen.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

Kommentare