- VonMax Schäferschließen
Die Merz-Koalition setzt in der neuen Grundsicherung vor allem auf Härte. Doch bei der Bürgergeld-Reform sind nicht nur „Totalverweigerer“ im Fokus.
München – Die neue Grundsicherung soll eine Rückkehr zum Fordern und Fördern sein, betonen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag. Mit der Reform soll die Verbindlichkeit und der Anreiz zu arbeiten ins System zurückkehren, die Kritiker im Bürgergeld vermisst haben. Doch die neue Koalition setzt nicht nur auf die neue Streichung der Leistungen für sogenannte „Totalverweigerer“ und den Vermittlungsvorrang. Auch eine bessere Förderung ist Teil des Plans.
Bürgergeld weicht der Grundsicherung: Neben Härte sollen Empfänger besser unterstützt werden
„Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen“, heißt es deshalb etwa im Koalitionsvertrag-Kapitel zur Grundsicherung-Reform. Eine konkrete Summe bleibt aus, das Ziel ist dafür klar: „Wir stärken die Vermittlung in Arbeit.“ Dabei stehen vor allem die Bürgergeld-Empfänger selbst in der Verantwortung – auch durch die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs.
Wer bei eigenen Initiativen, den Grundsicherung-Bezug zu verlassen, jedoch Probleme hat, soll besser unterstützt werden. „Für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, werden wir vor allem durch Qualifizierung und eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen“, erklären Union und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag.
Nur die wenigsten Bürgergeld-Empfänger wollen nicht arbeiten – das Können ist das Problem
Das ist auch nötig. Denn die sogenannten „Totalverweigerer“ machen nur einen winzig kleinen Anteil an den Bürgergeld-Empfängern aus. Offiziell macht die Bundesagentur für Arbeit keine Angaben. Doch aus den Statistiken zu Sanktionen 2024 lässt sich ablesen, dass Jobcenter 23.352 Sanktionen wegen der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzufangen, ausgesprochen haben. Dabei sind jedoch auch Arbeitslose enthalten, die nur einmal sanktioniert wurden. Wie oft der gesamte Regelsatz gestrichen wurde, ist auch unbekannt. Selbst wenn diese Zahl zutrifft, wären es noch lediglich 1,3 Prozent der 1,86 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger.
Für die meisten der Bürgergeld-Empfänger ist nicht der Wille, sondern die Fähigkeit das Hindernis, um eine Stelle zu bekommen. Viele der 1,86 Millionen Menschen haben Merkmale, die sie für Arbeitgeber unattraktiv machen oder ihnen selbst den Einstieg in eine Beschäftigung erschweren. Sie kämpfen mit – wie es offiziell heißt – Vermittlungshemmnissen.
Vermittlungshemmnisse erschweren Jobsuche – und damit Ausweg aus der Grundsicherung
Von den 1,86 Millionen Arbeitsuchenden haben etwa 1,21 Millionen keine abgeschlossene Berufsausbildung, während der Arbeitsmarkt vor allem Fachkräfte sucht. Zudem sind 1,5 Millionen bereits seit mindestens vier Jahren in der Grundsicherung, was den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zusätzlich erschwert. Auch gesundheitliche Probleme und Behinderungen zählen zu diesen Merkmalen.
Hier setzt der Plan von CDU, CSU und SPD an. Neben der klassischen Qualifizierung, auf die eine Jobcenter-Chefin trotz priorisierter, schneller Arbeitsvermittlung hofft, steht dabei auch die Gesundheit im Fokus. Was konkret mit der „besseren gesundheitsförderung“ und „Reha-Maßnahmen“ gemeint ist, ist unklar. Das wird im Gesetzgebungsverfahren klarer. Zumindest begrüßen auch Kritiker das Vorhaben. „Wenn tatsächlich Gelder für Gesundheitsförderung und Qualifizierung eingesetzt werden, ist das gut“, sagte Helena Steinhaus als Reaktion auf die Pläne zur Grundsicherung.
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