PV-Anlagen

Solarpflicht in Deutschland: Diese Regeln sollten Eigentümer kennen

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In einigen Bundesländern gilt für Eigentümer eine Solarpflicht. Heißt: Auf dem Dach müssen Photovoltaikanlagen installiert werden. Was das kosten kann und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Berlin – Die Energiewende schreitet in Deutschland voran, wenn auch schleppend. Während man sich in der Bundesregierung lange und intensiv um das sogenannte Heizungsgesetz gestritten hat, gibt es in den Bundesländern schon Gesetze, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich massiv vorantreiben sollen. Die Solarpflicht für Wohngebäude gilt schon in vier Bundesländern, in weiteren zwei Ländern gibt es ein ähnliches Gesetz in abgeschwächter Form. Überall sonst gibt es zumindest für gewerbliche Gebäude eine Solarpflicht.

Das stellt Eigentümer und Eigentümerinnen vor großen Herausforderungen. Denn Solaranlagen sind nicht günstig: Je nachdem, wie groß das betroffene Dach ist, können schon 10.000 Euro fällig werden. Natürlich amortisieren sich diese Kosten im Laufe der Jahre durch gesunkene Strompreise. Doch ist es für viele Menschen keine Selbstverständlichkeit, so viel Geld zu investieren, weshalb es viele Fördermöglichkeiten und Ausnahmen gibt. Hier der Überblick:

Solarpflicht in den Ländern: Hier gibt es eine Solarpflicht

In folgenden Bundesländern gibt es schon jetzt eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Wohngebäuden:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg

Dazu kommen noch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen: Im Norden müssen Solaranlagen aktuell nur auf Neubauten installiert werden, für den Bestand gibt es keine Pflicht. In NRW soll die Solarpflicht für Neubauten ab 2025, in Bestandsgebäuden dann ab 2026 gelten. In anderen Bundesländern gibt es noch Solarpflichten für gewerbliche und kommunale Gebäude – hier soll es aber nur um private Wohnungen gehen.

Das sagen die Solar-Gesetze im Detail

In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht für alle Wohngebäude seit dem 1. Januar 2023. Sie gilt für alle, die ein neues Haus bauen wollen oder bei einem bestehenden Gebäude das Dach sanieren wollen. Es gibt aber Mittel und Wege, keine Solarzellen auf dem Dach zu installieren. Stattdessen muss der Eigentümer dann etwas anderes tun. Folgende Ersatzmaßnahmen können dabei zählen: Einbau einer solarthermischen Anlage, Verpachtung des Dachs an Dritte, Einbau einer Solarfassade oder Errichtung von Solarzellen in „unmittelbarer räumlicher Umgebung“ (z.B. auf einer Garage). Ganz befreien lassen kann man sich von der Solarpflicht, wenn der Einbau „einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand darstellen würde“. Auch ausgenommen sich denkmalgeschützte Gebäude.

In Berlin gilt ebenfalls seit dem 1. Januar 2023 ein neues Solargesetz. Wie in Baden-Württemberg müssen auch hier alle Neubauten Solaranlagen auf dem Dach haben, Bestandsgebäude erst dann, wenn das Dach saniert wird. Dabei müssen mindestens 30 Prozent des Dachs für die Solaranlagen verwendet werden. Auch hier gibt es Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude, aber auch für solche, bei denen die Dächer nach Norden ausgerichtet sind – also keine Sonne hinkäme. Bei Neubauten müssen Bauherren nachweisen, dass der Bau des Dachs nur nach Norden möglich war. Wie im Südwesten können auch die Eigentümer in Berlin auf Alternativen ausweichen, indem sie eine Solarthermieanlage einbauen oder Solarzellen woanders anbringen lassen.

In Bremen tritt die Solarpflicht ab 1. Juli 2024 für Bestandsgebäude und für Neubauten erst ab 1. Juli 2025 in Kraft. Wie in den anderen Bundesländern müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden erst dann eine Solaranlage installieren, wenn das Dach saniert wird. Und auch hier gelten Ausnahmen und Alternativen: Auf ungeeigneten Dächern wie solchen, die nach Norden ausgerichtet sind, müssen keine Solarzellen installiert werden. Und wer eine Solarthermieanlage installiert, muss nicht zusätzlich eine PV-Anlage anbringen.

In Hamburg gilt seit 1. Januar 2023 eine Solarpflicht beim Neubau, die ab 2025 auch für Bestandsgebäude gelten wird. Auch in Hamburg gelten Ausnahmen, so müssen keine Eigentümer eine PV-Anlage anbauen, wenn es „technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist“. Ansonsten gelten dieselben Ausnahmen wie in den anderen Ländern. Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht dann, wenn die „Dachhaut“ saniert wird.

Was kostet eine Solaranlage und wird sie gefördert?

Die Kosten für eine Photovoltaikanlage kommen darauf an, wie groß sie sein soll, ob sie einen Batteriespeicher hat und natürlich wie hoch die Montagekosten ausfallen. Laut co2online.de kann man von durchschnittlichen Kosten zwischen 7000 und 12.000 Euro sprechen. Nach ungefähr zehn Jahren amortisiert sich die Anlage, das heißt, das, was man an Stromkosten gespart hat, gleicht die Investitionskosten wieder aus. Eine PV-Anlage mit Speicher ist teurer als eine ohne.

Solaranlagen auf dem Hausdach sind in vielen Bundesländern mittlerweile Pflicht.

Die Kosten müssen Eigentümer aber nicht alleine stemmen: Der Bund fördert und bezuschusst deren Einbau. Einige Bundesländer wollen noch eigene Förderungen einführen, die die des Bundes ergänzen. Von der KfW-Bank gibt es den zinsvergünstigten Kredit 270 für Erneuerbare Energien. Eine Übersicht mit allen Förderprogrammen von Bund und Ländern gibt es hier auf diesem Portal.

Wird es eine bundesweite Solarpflicht geben?

Es steht aktuell nicht zur Debatte, eine bundesweite Solardachpflicht für private Eigentümer einzuführen. Im Koalitionsvertrag steht: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ 

Doch das braucht es wohl aus Sicht der Bundesregierung erstmal auch nicht, wenn die Bundesländer und sogar mancherorts die Kommunen von alleine tätig werden. Auch wenn die PV-Pflicht momentan noch ein Flickenteppich ist, haben es zumindest alle Länder in die Debatte aufgenommen.

Rubriklistenbild: © Rolf Haid/dpa

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