„Luft für Wahlgeschenke“

Sparen bei der Rente? Wirtschaftsweise moniert „immense zusätzliche Schulden“ beim Bundeshaushalt

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Finanzminister Klingbeil steht vor einer künftigen Milliardenlücke im Bundeshaushalt. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert Einsparungen – besonders bei der Rente.

Berlin – Eigentlich muss die Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) sparen – und zeitgleich investieren, um dringend benötigte Reformen im Land anzuschieben und der lahmenden Wirtschaft zu helfen. Am Mittwoch (30. Juli 2025) dreht sich alles um den Bundeshaushalt 2026 von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Dieser ist schon im Vorfeld umstritten, als herauskam, dass es in der Finanzplanung in den Jahren 2027 bis 2029 eine Lücke von insgesamt rund 172 Milliarden Euro gibt. Die schwindelerregend hohen Zahlen riefen Kritiker auf den Plan.

Bundeshaushalt 2026: Woher kommt die Milliardenlücke?

Doch was steckt dahinter? Haushaltstechnisch ist von einem „Handlungsbedarf“ die Rede. Dass es solche in der Finanzplanung gibt, ist üblich. Aus Regierungskreisen hieß es aber, die Handlungsbedarfe seien sehr hoch. Mitte Juni war Finanzminister Klingbeil bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2025 in der Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 noch von einer Haushaltslücke von zusammen 144 Milliarden Euro ausgegangen. 

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm kritisiert den geplanten Bundeshaushalt 2026 von Finanzminister Lars Klingbeil.

Diese Lücke ist nun durch Kompromisse der Bundesregierung größer geworden. Zum einen geht es um milliardenschwere Kompensationen für Steuerausfälle von Ländern und Kommunen durch einen bereits beschlossenen „Wachstumsbooster“ von Bund und Ländern – mit steuerlichen Entlastungen von Firmen soll die Wirtschaft angekurbelt werden. Dazu kommt die Entscheidung von CDU, CSU und SPD, dass die Ausweitung der Mütterrente schon zum 1. Januar 2027 wirken soll und damit ein Jahr früher als zunächst geplant. Außerdem muss der Bund deutlich mehr Geld für Zinsausgaben zahlen.

Der bisherigen Finanzplanung zufolge ist nun für 2026 ein Anstieg der Ausgaben im Kernhaushalt auf 519,5 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2029 soll das Haushaltsvolumen dann auf 573,8 Milliarden Euro anwachsen. Zudem ist ein Anstieg der Neuverschuldung auf 89,3 Milliarden Euro geplant. 

Wirtschaftsweise kritisiert Merz-Regierung: Statt Sparmaßnahmen „Luft für Wahlgeschenke“

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm kritisiert gegenüber der Welt, dass sich im Haushaltsentwurf keine Sparanstrengungen erkennen lassen. Ausgaben, die eigentlich im Haushalt vorgesehen waren, würden in die „Verschuldungsspielräume“ geschoben, um „Luft für Wahlgeschenke“ zu haben, so Grimm.

Ihre Kritik: Statt die steigenden Sozialausgaben einzudämmen, würden „immense Schulden“ gemacht. Allein in dieser Legislaturperiode würden rund 850 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen – das entspreche etwa der Hälfte des deutschen Gesamtschuldenstands, der sich über Jahrzehnte aufgebaut habe, warnt die Wirtschaftsweise. 

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Ihre Forderung in der Welt: „Wir brauchen kostendämpfende Maßnahmen bei der gesetzlichen Rentenversicherung.“ Grimm spricht unter anderem von einem späteren Renteneintrittsalter und einem geringeren Anstieg bei den Bestandsrenten. „Mit den Scheinmaßnahmen, die vorgeschlagen werden, wird man diese Herausforderungen nicht stemmen“, so die Wirtschaftsweise. Aber in der Politik habe man „Angst vor der Wut des Wählers“.

Bundeshaushalt: Rente wieder größter Einzelposten

Die Zahlen sind durchaus besorgniserregend: Der mit Abstand größte Einzelposten im gesamten Haushalt 2026 ist der erneut steigende Bundeszuschuss an die Rentenversicherung mit rund 127,8 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2029 steigen die Bundesleistungen laut Kabinettsvorlage auf insgesamt rund 154,1 Milliarden Euro an.

Union und SPD haben nun vereinbart, angesichts steigender Milliardenkosten für die Sozialsysteme wie Rente, Gesundheit und Pflege Reformkommissionen einzusetzen. Diese sollen laut Kabinettsvorlage Ergebnisse vorlegen, die auch zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes beitragen. (lma mit dpa)

Rubriklistenbild: © Montage/picture alliance/dpa/Michael Kappeler/Kay Nietfeld

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