Kosten der Unterkunft erklärt

Staat deckt Mietkosten für Bürgergeld-Empfänger – bis zu einer bestimmten Höhe

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Besonders hoch lag der Anteil Alleinstehender in Halle. (Symbolbild)
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Empfänger von Bürgergeld erhalten Unterstützung bei den Ausgaben für Unterkunft und Heizung. Allerdings sind nicht alle Wohnungen qualifiziert. Hier ein Überblick.

München – Bürgergeld einstecken und Füße hochlegen, der Staat zahlt ja Miete und Heizkosten: Das ist das Bild, das Teile der Bevölkerung (befeuert durch Politik und Medien) über die Grundsicherung haben. Doch so ist es in der Realität nicht: Wer Bürgergeld bezieht, muss strenge Anforderungen erfüllen und ihrer Nachweispflicht nachkommen. Wer nur für kurze Zeit nicht arbeitet oder nur wenig arbeiten kann, dem greift der Staat unter die Arme. Doch je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto genauer schaut das Jobcenter hin. Hier im Fokus: Die Wohnung.

Jobcenter zahlt Miete und Heizung: Das sind die Grundregeln

Zunächst einmal die Grundregeln: Eine alleinstehende Person bezieht maximal 563 Euro Bürgergeld im Monat. Das ist der Regelsatz, wenn die Person keine Arbeit hat. Bürgergeld gibt es aber auch für Menschen, die eine Arbeit haben, aber deren Einkommen zum Leben nicht ausreicht. Das sind sogenannte „Aufstocker“. Wie viel Geld man als Aufstocker bekommt, hängt vom eignen Bedarf ab.

Neben dem Regelsatz erhalten Bürgergeld-Empfänger auch die Kosten für Unterkunft samt Nebenkosten und Heizung. Die Größe und die Miete für die Wohnung muss allerdings „angemessen“ sein – eine Fünfzimmerwohnung für eine alleinstehende Person bezahlt der Staat nicht.

Wer erstmals Bürgergeld bezieht, muss aber nicht sofort umziehen, wenn er oder sie in einer Wohnung lebt, die nicht den Vorstellungen des Jobcenters entspricht. Dafür gibt es erstmal eine Karenzzeit von einem Jahr, damit sich die Person auf die Jobsuche konzentrieren kann. Nach Ablauf der Frist wird dann genauer geschaut. Dann haben Bürgergeld-Empfänger die Wahl: Entweder sie such eine günstigere Wohnung, oder sie zahlen die Differenz dessen, was das Jobcenter bereit ist zu bezahlen, selbst.

Kosten der Unterkunft im Bürgergeld: So viel zahlt das Jobcenter an Miete wirklich

Doch wie viel Miete zahlt das Jobcenter? Das kommt auf den jeweiligen Mietspiegel vor Ort an. Jedes Jobcenter kann detailliert darüber Auskunft geben, was ihre Grenzwerte sind. Im Folgenden sind einige Beispiele, die in verschiedenen Regionen laut den dort ansässigen Jobcentern als angemessen gelten:

OrtKaltmiete 1 PersonKaltmiete 2 PersonenKaltmiete 4 Personen
Landkreis Münchenbis 790 Eurobis 950 Eurobis 1300 Euro
Stadt Berlin449 Euro543 Euro772 Euro
Stadt Bielefeld504 Euro618 Euro882 Euro
Landkreis Oberspreewald-Lausitzqbis 281 Eurobis 364 Eurobis 488 Euro
Stadt Mainz580 Euro680 Euro1000 Euro

Wichtig zu wissen: Häufig haben die Jobcenter auch etwas Spielraum, zum Beispiel in Härtefällen. Das Land Berlin nennt als Beispiel häusliche Gewalt. In solchen Fällen könne man bis zu 20 Prozent mehr ausgeben. Hinzu kommen auch noch die Heizkosten, die auch regional in unterschiedlicher Höhe übernommen werden. Der Landkreis München übernimmt die Heizkosten „in tatsächlicher Höhe“, während andere Jobcenter je nach Energieträger genaue Vorgaben machen. Das Land Berlin gewährt einen „Klimabonus“, wer besonders wenig fürs Heizen ausgibt.

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