Steuersparmodell

Vermögensverlagerung – So sparen Eltern über 50.000 Euro Steuern

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Kinder kosten Eltern nicht nur Geld. Der Nachwuchs kann auch helfen, Steuern zu sparen. Eine wenig genutzte Möglichkeit ist die Vermögensübertragung.

Berlin – Kinder sind teuer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes geben Eltern im Durchschnitt rund 148.000 Euro pro Kind aus, bis es 18 Jahre alt ist. Um die finanziellen Belastungen zu mildern, unterstützt der Staat die Eltern. Dazu gehören das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Monat und Kind und der Kinderfreibetrag von derzeit 8.952 Euro. Außerdem kann eine Familie Betreuungskosten von bis zu 4.000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen.

Steuersparmodell Vermögensübertragung auf Kinder: Maximale Ersparnis rund 57.000 Euro

Für Eltern, die Kapital angespart haben, gibt es eine weitere Möglichkeit. Mit einer Vermögensübertragung auf die Kinder lassen sich ebenfalls Steuern sparen. Da Kinder in der Regel kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen haben, zahlen sie keine oder nur geringe Steuern. Allerdings steht ihnen wie jedem Erwachsenen der Grundfreibetrag von 10.908 Euro zu, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen. Hinzu kommen der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Insgesamt kann ein Kind also 11.944 Euro im Jahr an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen. Hat es höhere Einkünfte, muss es diese allerdings versteuern.

Eltern können durch eine Vermögensübertragung auf ihr Kind viel Steuern sparen

Wie wirkt sich das aus? Im günstigsten Fall kann eine Familie pro Kind rund 3.150 Euro Steuern sparen, das sind 26,4 Prozent von 11.944 Euro. Die 26,4 Prozent setzen sich zusammen aus 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Eventuell kommt noch die Kirchensteuer hinzu. In 18 Jahren würde sich eine Ersparnis von fast 57.000 Euro ergeben.

Vermögensübertragung auf Kinder: Bei Erbschaften droht kein Nachteil

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Ersparnis: Eltern übertragen ihrem Kind bei der Geburt ein Aktiendepot im Wert von gut 100.000 Euro. Wegen des Freibetrags von 400.000 Euro fällt dafür in der Regel keine Schenkungsteuer an. Bei einer angenommenen Rendite von vier Prozent würde das Kind 4.000 Euro Zinsen steuerfrei erhalten – sofern es keine anderen Einkünfte hat. Läge das Vermögen noch bei den Eltern, müssten sie rund 740 Euro Steuern zahlen.

Der Freibetrag kann alle zehn Jahre genutzt werden, so dass bei späteren Erbschaften keine Nachteile entstehen. Auch der Anspruch auf Kindergeld bleibt unberührt. Außerdem ist es ratsam, für die Kinder beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen, damit die Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt werden können.

Steuersparmodell Vermögensübertragung: Es gilt einiges zu beachten

Einen Pferdefuß gibt es allerdings: die gesetzliche Krankenversicherung. Bei einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von 485 Euro würde ein Kind aus der beitragsfreien Familienversicherung herausfallen und müsste sich selbst versichern. Es sollte daher zunächst berechnet werden, ob der mögliche Krankenkassenbeitrag die Steuerersparnis nicht übersteigt.

Was Kinder unselbstständig macht: Sieben Angewohnheiten der Eltern bremsen ihren Nachwuchs aus

Junge klettert auf dem Spielplatz und Vater kommt zu Hilfe
Mit dem Kind auf den Spielplatz gehen, wo es sich richtig schön austoben kann. Wenn dann auch noch ein tolles Klettergerüst dabei ist, noch besser. Doch für manche Eltern ist es schwer, beim Klettern ihres Kindes ruhig zu bleiben, denn es könnte ja etwas passieren, das Kind könnte herunterfallen. Natürlich ist die Fürsorge der Eltern für das Kind wichtig und unerlässlich, doch in Situationen wie diesen sollten Sie versuchen, Ihrem Kind seinen Freiraum zu lassen, ohne es zu ermahnen oder gleich zu verbieten. So kann sich das Kind ausprobieren und entdecken, was für die persönliche Entwicklung wichtig ist. Das Schönste daran: Kinder sind dann häufig so stolz auf sich selbst, wenn es ihnen gelungen ist, ohne Hilfe hochzuklettern. (Symbolbild) © Mareen Fischinger/Imago
Mutter und Vater kochen in der Küche, Sohn schaut zu
Aus Angst, es könnte sich beim Schnippeln verletzen oder es „nicht richtig“ machen, lassen Eltern dann lieber ihr Kind außen vor, anstatt es beim Kochen helfen zu lassen. Dabei ist es klug, den Nachwuchs in jungen Jahren ans Essen zubereiten heranzuführen und es wie selbstverständlich einzubinden. Zwar sollte man dann mehr Zeit einplanen, doch je früher ein Kind sich ausprobieren kann, desto eher lernt es, wird selbstständiger und ist gut vorbereitet fürs spätere Leben. (Symbolbild) © Philippe Degroote/Imago
Geschwister-Kinder streiten sich vor Mutter
Kinder, die einen Konflikt haben und sich streiten, sollten dies auch mal tun können, ohne dass die Eltern oder Erwachsene sich umgehend einschalten. In vielen Fällen löst sich die Schwierigkeit tatsächlich von alleine und von außen ist keine Hilfe vonnöten. Für die Entwicklung von Kindern ist es sinnvoll, eine gewisse Streitkultur zu erleben, sei es mit den Geschwisterkindern, mit dem Kind im Kindergarten oder auf dem Spielplatz. Und dann auch zu erfahren, wie es ist und sich anfühlt, wenn der Streit selbst gelöst werden konnte, ganz ohne die Eltern. (Symbolbild) © Angel Santamaria/Imago
Vater bindet Sohn die Schuhe
Häufig muss es in der Früh auf dem Weg in den Kindergarten oder die Schule schnell gehen. Weil Kinder noch kein richtiges Zeitgefühl haben, ist es für sie nicht so einfach, rechtzeitig fertig zu sein. Dann nimmt Mama oder Papa durchaus mal dem Sprössling das Schuhe-Anziehen ab. Einfach mal versuchen, ca. zehn Minuten eher aufzustehen und mehr Zeit in der Früh einzuplanen, sodass Ihr Kind sich im Anziehen der Kleidung und Schuhe selbst probieren kann – nur so lernt es selbstständig zu werden. (Symbolbild) © Wavebreak Media LTD/Imago
Junge bekommt Zähne von Mutter geputzt.
Beim Thema Zähneputzen möchten so manche Eltern auch lieber auf Nummer Sicher gehen und es ihrem Kind abnehmen. Schlechtes oder zu wenig Zähneputzen birgt schließlich Kariesgefahr. Doch für die Selbstständigkeit des Kindes ist es wichtig, dass es sich mit der Zahnbürste auch so früh wie möglich selbst versucht. Die Eltern können es zuvor ausgiebig zeigen und bei Bedarf helfen, indem sie noch etwas nachputzen. (Symbolbild) © Kryzhov/Imago
Mutter räumt im Kinderzimmer auf
Aufräumen ist in den meisten Familien kein leichtes Unterfangen. Das übernehmen dann nicht selten die Eltern. Dabei gilt auch hier: Je früher Sie Ihr Kind einbinden – am besten bereits im Kleinkindalter –, desto eher und selbstverständlicher wird es damit umgehen. Was nicht heißt, dass es immer wieder Phasen gibt, in denen Ihr Kind nicht aufräumen möchte – schon gar nicht die geliebten Bauklötze im eigenen Zimmer. Wichtig ist auch hier, das Kind immer wieder anzusprechen, freundlich aufzufordern, einzubinden, durchaus auch spielerisch, mit Musik, und dem Kind auch zu erklären, warum Aufräumen und Ordnung wichtig sind. So wird Ihr Kind später besser und selbstständig an die Sache herangehen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mutter und Kind packen Schulranzen
Beim Schulranzen packen oder Hausaufgaben machen helfen Eltern in der Regel auch gerne – oder sie erledigen es komplett für Ihr Kind. Um ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, ist es zwar wichtig, Ihr Kind mit den Hausaufgaben zu unterstützen und bei Fragen und Nöten da zu sein. Doch wenn Eltern die Aufgaben selbst lösen, ist dem Kind nicht wirklich geholfen. Für einen Lerneffekt muss es eingebunden werden oder es selbst probieren dürfen. Das Schuldranzen-Packen ist für die persönliche Entwicklung und das „Großwerden“ auch ein wichtiges Ritual – es kann ebenfalls gemeinsam mit Hilfe der Eltern erfolgen, das gibt Ihrem Kind Sicherheit. Mit Musik dazu macht es sogar noch mehr Spaß. (Symbolbild) © Monkey Business 2/Imago

Zudem ist die steuerwirksame Übertragung von Vermögen auf Kinder an strenge formale Voraussetzungen geknüpft. So muss die Übertragung endgültig sein und nicht durch Widerruf rückgängig gemacht werden können. Das bedeutet, dass das geschenkte Vermögen tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Kindes übergehen muss und die Eltern keinen Zugriff mehr darauf haben dürfen. So muss beispielsweise auch das Konto auf den Namen des Kindes lauten.

Insgesamt kann eine Vermögensübertragung auf Kinder aus steuerlicher Sicht durchaus attraktiv für eine Familie sein. Angesichts der Komplexität der Materie kann es sich jedoch lohnen, einen Berater hinzuzuziehen.

Rubriklistenbild: © Joseffson/Imago

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